2 Immobilien 2 Brüder 1 Testament 1 großes Problem

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
TimUe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Immobilien 2 Brüder 1 Testament 1 großes Problem

Die Fakten: Die Eltern besitzen 2 Häuser. Haus 1 von den Eltern bewohnt Wert ca. 240000 EUR. Haus 2 wird durch die Eltern finanziert Wert 140000, die Miete zahlt Sohn 1 der dort wohnt und mit Einlagen aus eigener Tasche (ca 10000 Euro zzgl. Eigenleistung von ca. 1000 Std.) den Umbau und Sanierung mit bezahlt hat.
Sohn 2 wohnt in einer Mietwohnung die nicht den Eltern gehört.

Das Problem:
In der Vorschrift des Testament der Eltern steht das wenn die Eltern das Zeitliche segnen bekommt Sohn 1 die Immobilie Haus 2 wo er wohnt und Sohn 2 das Elternhaus Haus 1.

Soll ein Testament nicht auch den Finanzausgleich von erbenden Kindern regeln? Ist diese Aufteilung fair?

Sohn 1 kommt sich da etwas über den Tisch gezogen vor.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Soll ein Testament nicht auch den Finanzausgleich von erbenden Kindern regeln?


Nein, allerdings kommt es auch auf die genaue Formulierung im Testament an, wie diese Teilungsanordnung zu werten ist.

1. Es handelt sich um ein Vorausvermächtnis. Das restliche vermögen wird 50/50 aufgeteilt
2. Es handelt sich um eine Teilungsanordnung. Das Vermögen soll grundsätzlich 50/50 geteilt werden. Konkret sollen die Häuser aber nicht je 50/50 aufgeteilt werden, sondern jedes Kind soll ein Haus erhalten. Wenn dann noch weiteres Vermögen vorhanden ist, dann bekäme Sohn 1 in diesem Beispiel zunächst 100.000€ davon und nur der Rest würde 50/50 aufgeteilt.
3. Wenn keine 100.000€ weiteres vermögen vorhanden ist, dann muss Sohn 2 einen Ausgleich an Sohn 1 zahlen

Welche dieser drei Varianten zutrifft, hängt von der genauen Wortwahl im Testament ab.

quote:
Ist diese Aufteilung fair?


Nein, aber darauf kommt es nicht an. Ein Testament muss nicht fair sein. Die Eltern könnten auch beide Häuser an Sohn 2 vererben, ohne dass Sohn 1 etwas dagegen machen kann.

Der Sohn 1 darf nur nicht weniger als den Pflichtteil erhalten, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier 25% des Nachlasses.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Der Sohn 1 darf nur nicht weniger als den Pflichtteil erhalten, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier 25% des Nachlasses.
stimmt so natürlich nicht, er kann selbstverständlich auch völlig enterbt werden. Dann hätte er nur Anspruch auf Bargeld, und zwar in Höhe des Wertes seines gesetzlichen Pflichtteils.
Aber Anspruch hätte er nicht mal auf eine Stecknadel.

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