2 Ausbildungsverträge

27. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
MKai85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Ausbildungsverträge

Hallo an Alle,

habe folgendes Problem:

Am 1.08. beginne ich eine Ausbildung bei der Firma A.Den Ausbildungsvertrag habe ich dort schon unterschrieben. Vor kurzem hatte ich von einer anderen Firma (Firma B) auch die Zusage bekommen und kann in den nächsten Tagen dort unterschreiben.Die Firma B gefällt mir besser(bessere Ausbildung an sich; mehr Vergütung etc.)!
Kann ich bei Firma B jetzt einfach unterschreiben obwohl ich im IHK-Verzeichnis durch Firma A schon stehe? Um mir was offen zu halten, wollte ich bis kurz vor Beginn der Lehre warten und dann bei einer Firmen kündigen. Ist das möglich oder macht die IHK da nicht mit oder ist denen das egal?

Vielen Dank im Voraus für eure Atworten.

Lg
MKai85

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das wird nicht funktionieren.
Mal davon abgesehen, dass ein unterschriebener Vertrag auch in der Ausbildung bindend ist, wird Firma A genauso wie Firma B den Vertrag bei der zuständigen Kammer registrieren lassen. Spätestens wenn nach Eintrag des einen Vertrages ein weiterer von dir kommt, wird man in dem Betrieb genauer nachfragen und dann fällst du auf. Evtl. will dann genau der Betrieb dich nicht mehr, denn du eigentlich favorisiert hattest.

Bevor du den neuen Vertrag unterschreiben kannst, muss also erst der alte gekündigt werden. Es kann zwar niemand verhindern, dass du es trotzdem tust, aber das bleibt nicht nicht ohne Folgen (siehe oben).


Es gibt bei dieser Sache nichts was unfairer wäre, als auf den lezten Drücker dem Betrieb mitzuteilen, dass du doch nicht kommst. Dann bleibt dort u. U. eine Stelle unbesetzt und ein anderer Bewerber bleibt auf der Straße.

Rein rechtlich gesehen muss der Betrieb deine Absage auch gar nicht akzeptieren. Wie gesagt: Unterschrift ist bindend - erst recht, wenn du 23 bist. Falls du einfach nicht antrittst, könnte der Betrieb auch zumindest versuchen, dich schadensersatzpflichtig zu machen, für z. b. den Aufwand der Azubisuche (Anzeigen, Bewerbertest), den du verursacht hast.

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