2,5 Jahre eigengenutzte Eigentumswohnung steuerfrei verkaufen - AirBnb

20. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2017 13:05:41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
2,5 Jahre eigengenutzte Eigentumswohnung steuerfrei verkaufen - AirBnb

Hallo Leute,

ich habe mir im Oktober 2014 eine Wohnung gekauft und wohne bis heute von Anfang an selber drin. Das heißt ich darf sie eigentlich steuerfrei verkaufen. Jedoch habe ich mein ungenutztes Gästezimmer zeitweise über AirBnB vermietet. Dabei habe ich maximal um die 1000€ pro Jahr eingenommen. Da es einen Freibetrag bis zu 520€ gibt und mit Berechnung der Ausgaben usw nur ein minimaler Reingewinn übrig bleiben würde, habe ich das bisher versäumt es bei der Steuer angegeben.

Dieses Jahr möchte ich meine Wohnung nun wenn möglich steuerfrei verkaufen. Dazu ein paar kritische Fragen:

1. Wird beim Verkauf einer Wohnung "gecheckt", ob der Verkäufer Mieteinnahmen über Plattformen wie AirBnB gemacht hat? Wäre das legal?
2. Muss ich den Verkauf meiner Wohnung komplett versteuern, wenn das Finanzamt "herausfindet", dass ich ein Teil der Wohnung gelegentlich untervermietet habe?
3. Habe ich die Gefahr, dass durch den Verkauf der Wohnung herauskommt, dass ich die Untervermietung bei der Steuer angegeben habe und was hätte das für Konsequenzen?
4. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich dieses Jahr AirBnB Vermietung bei der Steuer mit angebe ohne den Verkauf der Wohnung versteuern zu müssen? (geringe Einnahmen durch Untervermietung spielen keine Rolle, solange ich selber die ganze Zeit drin gewohnt habe?)
5. Ich ziehe vermutlich ein paar Monate vor Verkauf aus. Ist es okay die Wohnung über eine Plattform zu vermieten, solange ich keinen Käufer finde? Wie verhält es sich dann mit der Versteuerung auf den Verkauf?

Vielen Dank im Voraus!!!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

zu 1.: Standardmäßig wird das mit Sicherheit nicht gemacht, kann aber natürlich vorkommen. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass irgendwann mal ein Abgleich bei AirBnB-Umsätzen statt findet. Spätestens dann käme es raus. Und ja, das wäre legal.
zu 2.: Meiner Meinung nach würde der Spekulationsgewinn nur auf den Teil der Wohnung anfallen, der zeitweise vermietet wurde.
zu 3.: Du meinst wohl "nicht" angegeben hast. Das kann immer herauskommen. Konsequenz -> bitte Tante Google nach Steuerhinterziehung befragen.
zu 4.: Meiner Meinung nach nicht. Das Gesetz spricht hier von "ausschließlicher" Eigennutzung.
zu 5.: Wenn Du die Wohnung bis zum Verkauf vermietest, dann ist der Verkauf komplett steuerpflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

- doppelt -


-- Editiert von Garfield73 am 20.06.2017 11:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.