1und1 Sonderkündigungsrecht/Schadensersatz?

23. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
chrischdi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1und1 Sonderkündigungsrecht/Schadensersatz?

Hallo 123Recht,

dies ist mein erster Beitrag hier, und ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen, da ich gerade sehr große Probleme mit Internet und Telefon habe.

Seit Donnerstag 7 Februar habe ich nun kein Internet und 15.Februar auch kein Telefon. Ich bin Privatkunde bei 1und1 mit DLS6000 Surf&Phone Paket. Am 15.Feb erfolgte zusätzlich die Umstellung auf den 1und1 Komplettanschluss.
Da ich sehr viel Homeoffice betreibe, ist fast meine Komplette Arbeit von Telefon und Internet abhängig. Diese steht ohne beides quasi still und kostet mich enorme Summen.

Vorab gilt zu sagen, dass ich kein Leie bin und mich mit meiner FritzBox 7270 sehr gut auskenne. Falsche Verkabelung, Einstellungen, Passwörter etc. können also ausgeschlossen werden. Von meinem PC aus kann ich die FritzBox problemlos bedienen.

Am 7.Feb fiel plötzlich das Internet aus, da ich aber noch einen Anschluss bei der Telekom hatte, war telefonieren noch möglich. Als dieser am 15. dann schließlich auch deaktiviert wurde im zuge der umstellung auf 1und1 Komplettanschluss, bin ich seit dem von der Außenwelt abgeschnitten.
Einen tag nach dem Ausfall habe ich bei 1und1 angerufen, diese haben ein Störungsticket eröffnet, welches 2 Tage benötigt wurde zu bearbeiten. Am Montag erhielt ich dann einen Anruf, dass ein Techniker der Telekom vorbeikommen müsse. Also wurde ein Termin auf Dienstag vereinbart und ich musste von 14-20 Uhr auf ihn waren. Letztendlich kam kein Techniker obwohl ich mich den ganzen Tag bereit hielt.
Also am Tag darauf angerufen, dass der Techniker nicht kam, und einen neuen Termin auf Freitag(15.Feb) vereinbart. Selbes spiel hier wieder, den ganzen Tag gewartet, aber niemand kam. Allmählich wurde ich sauer.
Noch am selben Abend bei 1und1 angerufen, und Stunk gemacht, in der Hoffnung, dass diese auf Samstag wieder einen Techniker schicken. Da das bei denen jedoch nicht möglich sei, wegen Telekom etc. war ich so Sauer, dass ich kündigen wollte, in der Hoffnung, die Telekom kann mir innerhalb einer Woche einen Anschluss stellen.
Nach informieren bei der Telekom, wurde mir gesagt, das dies mindestens 2 Wochen dauert, und sie auch eine Kündigungsbestätigung von 1und1 benötigen dafür.

Also wieder bei 1und1 angerufen, und einen neuen Technikertermin erst für Mittwoch bekommen. An diesem Tag kam dieser zum glück auch und stellte nur fest, dass die Leitung einwandfrei funktioniere. Somit wieder bei 1und1 angerufen, und diese meinten, also müsse man den Router austauschen, sie schicken uns ein neues Gerät.

Fähig wie diese sind, haben sie ihn trotz mehrmaligen darauf hinweisen an meine Rechnungs und nicht an meine Wohnsitzadresse geschickt. Dank GLS ist dieser Router zwar in der Zentrale angekommen, wird aber da Samstags nicht gearbeitet wird bei denen erst am Montag an die Falsche Adresse ausgeliefert wo ich nicht den ganzen Tag auf Post warten kann.


Meine Befürchtungen sind, dass auch der neue Router nicht funktionieren wird, da ich auf den alten mit dem PC problemlos zugreifen kann, und keinen Defekt feststellen kann. Zudem funktionierte auch das Telefon vor Abschaltung der Telekomleitung problemlos über den Router!


Ich bin mit den Nerven am Ende, meine Arbeit steht nun seit fast 3 Wochen größtenteils still. Ich möchte nun so bald wie möglich zur Telekom wechseln, bin aber noch bis 03/2014 im Vertrag bei 1und1.


Hier nun die Frage an euch, habe ich die Möglichkeit frühzeitig zu Kündigen bei 1und1 nach dem desaster? Und besteht die Möglichkeit von 1und1 Schadensersatz zu beanspruchen, bzw rechnungen nicht zu zahlen? Unter anderem auch die Verschwendete Zeit entschädigt zu bekommen als ich auf 2 Techniker jeweils 6h Warten musste die nie kamen??


Ich hoffe sehr ihr könnt mir ein wenig helfen, und mit etwas Klarheit verschaffen was meine Rechte sind, und wie ich mich gegen diesen Pfeifenverein wehren kann.


Vielen Vielen Dank im Vorraus,

Christian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du solltest abwarten, ob das mit dem Router funktioniert oder nicht. Wenn es nicht funktioniert, könntest du ggf. mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Wahlweise wegen erfolgloser Nachbesserung (die zwei Techniker-Termine, wo keiner erschienen ist, könnte man auch als erfolglose Nachbesserung ansehen) oder auch wegen Vertragsbruch (Nicht-Bereitstellung der Leistung). Wichtig ist, dass du nachweisbar angemahnt hast. Das ist bei Telefongesprächen immer so eine Sache (also Nachweisbarkeit), denn die Anbieter leiden sehr gerne mal unter Gedächtnisschwund bei sowas.

Schadensersatz bzw. Rechnungsküruzung ist sowieso möglich. Das nennt sich dann Zurückbehaltungsrecht, bezieht sich aber auf die rechnung selbst bzw. den zeitlich errechneten Anteil daraus. Einfach für die Zeitdauer des Ausfalls nichts zahlen und das auch deutlich so ankündigen. Bei weitergehendem Schaden, beispielsweise bei einem Geschäftsanschluss, würde ich dann wirklich einen Anwalt empfehlen, idealerweise Vertragsrecht/Schadensrecht. Da sollte man auch bei der Begründung keinen Fehler machen und die Hürden sind da auch durchaus hoch. Ist auch wichtig, ob du als Privatperson den Vertrag abgeschlossen hast oder mit der Firma. Gilt auch für Verdienstausfälle wegen Nicht-Auftauchen der Techniker.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,

1und1 ist doch bekannt, wie ein bunter Hund - tolle Werbung nix dahinter!

Du selbst erreichst da gar nix - brauchst einen Anwalt!

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erhan123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch super nervige Erlebnisse mit 1&1 bekommen. Nachdem ich 3 mal vergessen wurde. Wo genau muss denn das Schadenersatzschreiben adressiert werden?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Bitte nicht an so anlte beiträge anhängen
Eigenes Problem - eigener Beitrag



Zitat:
Wo genau muss denn das Schadenersatzschreiben adressiert werden?

Wo? Am besten auf dem Schreiben selbst und auf dem Briefumschlag - wie üblich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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