Hallo,
meine Frage: Ich habe einen verunfallten PKW zur Reparatur in eine Vertragswerkstatt gebracht. Hier hatte ich mündlich einen Kostenvoranschlag von 6.000,- EUR erhalten, der nach genauerer Betrachtung später nochmal telefonisch von der Werkstatt bestätigt wurde.
Später wurde nachgefragt, ob ein zusätzliches Teil, welches 350,- EUR kostet, verbaut werden darf und ob die ausserdem defekte Frontscheibe gleich mit repariert werden soll. (Selbstbeteiligung 150,- EUR). Dem habe ich zugestimmt.
Nun ist der Wagen repariert, allerdings möchte die Werkstatt insgesamt mehr als 7.900,- EUR haben.
Leider habe ich keinen schriftlichen Kostenvoranschlag, sondern nur einen mündlichen. Kann ich da überhaupt irgend etwas machen??
1900,- EUR oder 32% über Kostenvoranschlag?
6. Januar 2005
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Frage vom 6. Januar 2005 | 17:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
1900,- EUR oder 32% über Kostenvoranschlag?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2006 | 19:37
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 23. Januar 2006 | 16:50
Von
Status: Praktikant (751 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo!
Ohne schriftlichen Kostenvoranschlag haben
Sie schlechte Karten.Wie wollen Sie beweisen
dass ein anderer Betrag ausgemacht war????
Gruss SAMMY1
-----------------
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