18jähriger Azubi dauernd krank - Kündigung

22. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dana_Scully
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
18jähriger Azubi dauernd krank - Kündigung

Hallo an alle hier.
wir sind eine kleine Firma mit einem 18jährigen Azubi im 1. Lehrjahr.
Bevor er seine Ausbildung bei uns begann, absolvierte er bei uns ein Praktikum und stellte sich auch nicht dumm an.

Im August vergangenen Jahres begann die Lehre. Doch jetzt kränkelt er dauernd. Mal ist ihm übel, dann ist er umgeknickt, dann ist es die Grippe usw.
Und immer dann, wenn er weiß, das er gebraucht wird. In ruhigen Zeiten ist er da, kommt Trubel - dann fehlt er.
Wir können es uns nicht leisten, jemanden "nur" "durchzufüttern".
Wir würden gern das Ausbildungsverhältnis beenden.
Haben wir Chancen?
Danke im Voraus für die Antworten

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

da die Probezeit bereits abgelaufen ist, ist es schwierig bis unmöglich, dass Ihr den Auszubildenden kündigt.

Hier mal ein Link: http://www.fi-ausbilden.de/infopool/rechtliche-grundlagen.html

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Nun, was ich machen würde: nimm mal Kontakt mit der Schule auf, um raus zu finden, was sich da so tut. Verlange (schriftlich) ab sofort einen gelben Schein ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Führe mit ihm ein Mitarbeitergespräch (einen Zeugen dabei haben), in welchem Du ihm Deine Entscheidung mitteilst, den gelben Schein ab dem ersten Tag zu verlangen, und auch Deine Gründe dartust.
Dokumentiere Fehlzeiten sauber.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Nichterbringen der geforderten Leistung

Das wäre ein Ansatzpunkt um einen Auszubildenden kündigen zu können.
Ihr müsst nur Nachweisen das der Lehrling auf Grund dauernder
Krankheit den erforderlichen und zeitnahen Leistungsstand nicht erbringen kann.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Der Betrieb kann natürlich kündigen und sich auf seine mangelnde Leistung beziehen. Im Falle einer Klage vorm Arbeitsgericht wird das Unternehmen aber unterliegen.
(wenn er sich nicht wehrt, hätte der Betrieb Glück).

Das Nichterbringen der geforderten Leistung ist m. E. hier kein rechtlich durchsetzbarer Kündigungsgrund. Dafür müsste -gerade in der Ausbildung- schon bewiesen sein, dass das fahrlässig geschieht. Direkt am ersten Krankheitstag bereits ein ärztliches Attest fordern finde ich gut - sollte aber schriftlich fixiert und auch vom Azubi unterschrieben sein.

Sonst hilft wohl nur die direkte Ansprache des Problems und die Überlegung, ob der Beruf nicht besser gewechselt wird und man sich im Einvernehmen trennt (rechtlich sicher), sobald er einen neuen ´´Wirkungskreis´´ gefunden hat. Letztendlich ist die Situation ja auch für ihn nicht optimal und spätestens im Arbeitsleben nach der Ausbildung, wird man sich besser und schneller von ihm trennen können.

-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Sollte sich die Situation nach einem Gespräch nicht bessern, müssen Taten ran: Bei der nächsten zweifelhaften Krankmeldung sofort Termin beim MDK arrangieren.

Letztlich bleibt auch noch die Möglichkeit, eine Aufhebung des Ausbildungsvertrags zu vereinbaren.

-----------------
"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Das Nichterbringen der geforderten Leistung ist m. E. hier kein rechtlich durchsetzbarer Kündigungsgrund.

Es ist ein Grund unter einigen Gründen, die eine Kündigung von Seiten der Ausbildungstätte/Arbeitgeber gerechtfertigen
und auch durchsetzbar ist.
@HeHe... ich gehe mit deiner Meinung in gleiche Richtung wenn es sich nur auf Krankheitstage oder desinteresse des Lehrling am Beruf oder Ausbildung handelt. Dieses würde eine Kündigung sehr schwer machen vor einem Richter,
wenn nicht so gar unmöglich.
Wenn aber daraus keine für die Ausbildung oder späteren Beruf notwendige Leistungen/( Fähigkeiten, Fertigkeiten) erbracht werden, dann ist eine Kündigung durch den AG möglich und durchsetzbar, auch im interesse des Lehrlings der sich danach anderweilig interessiern muß um zu einem Berufsabschluß zu kommen. ;)


-- Editiert am 22.02.2011 17:43

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Also ich bleibe dabei, dass eine Kündigung seitens des AG unter den genannten Umstanden keinen Erfolg haben wird, wenn der Azubi sie nicht akzeptieren will.

Natürlich kann der Betrieb die Kündigung aussprechen und warten was passiert. Im Notfall muss er das Ausbildungsverhältnis eben weiterführen. Sollte der Azubi aber durch die ungerechtfertigte Kündigung einen Schaden haben (z. B. Prüfungstermin nicht wahrnehmen können), dann kann es für das Unternehmen Folgen haben.

Gerade wenn es um den Verlust des Ausbildungsplatzes geht, wird mancher ruhige und schüchterne Azubi schwer aktiv, geht auf Anraten und Druck der Eltern zum Anwalt und lässt die Sache durchziehen.

Fakt für das Arbeitsgericht ist, dass ein Azubi sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat und die ´´Unterstellung´´ des AG, er würde damit den arbeitsreichen Tagen aus dem Weg gehen, müsste erst bewiesen werden können.

Vielleicht kann uns die TE ja mal schreiben, wie es weiterging mit dem jungen Mann.

-----------------
" "

-- Editiert am 23.02.2011 08:30

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Ich würde als ersten Schritt eben den gelben Zettel vom ersten Tag an fordern. Ihm das Fehlen also so unbequem wie möglich machen. Ihm das auch erklären, in einem Mitarbeitergespräch. Das ganze protokollieren, ihm mitteilen, dass auch Krankeheit in Form von vielen Kurzzeiterkrankungen ein Kündigungsgrund sein kann (ich schreibe kann, nicht muss). Und mich eben mal mit der Berufsschule in Verbindung setzen. Denn häufig sind ja so Leute auch dort nur sehr unregelmäßig da. Gibt es bei Eurer IHK/Handwerkskammer für Problemfälle einen Vermittlungsausschuss? Bei uns gibt es das. Wenn ja, könnte man den auch anrufen.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Kündigung wegen Krankheit, oder Desinteresse... nein.
Kündigung wegen unzureichenden Leistung... ja.
Das hat erst einmal nichts mit Krankenscheine oder Prüfungstermine zu tun.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen