17 jährige und Volljähriger wollen zusammen ziehen

3. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb314355-6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 37x hilfreich)
17 jährige und Volljähriger wollen zusammen ziehen

Hallo!

Meine 17jährige Freundin und ich möchten gerne in meine Wohnung zusammen ziehen. Ihre Eltern (sie wohnt momentan bei Ihrer Mutter auf dem Lande. Ihr Vater wohnt in der gleichen Stadt wie ich. Auch ihre Schule ist in der Stadt) sind dagegen.

Wie können wir vorgehen? Welche Probleme kommen auf uns zu. Sie wird erst in einem guten Jahr 18.

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, wenn sie erst in einem guten Jahr volljährig wird, dann ist sie ja wohl noch 16 und nicht 17.

Und wenn sie dann mit 18 zu Dir zieht, dann solltet Ihr Euch auch überlegen, wie Ihr das finanzieren wollt. Denn bei der Möglichkeit, zu Hause zu wohnen, müssen die Eltern keinen Unterhalt zahlen.

wirdwerden

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#3
 Von 
fb314355-6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 37x hilfreich)

Sie ist vor einer guten Woche 17 geworden und ich habe ein Einkommen...

Sie hat seit geraumer Zeit mega Stress mit Ihrer Mutter. Es wird ihr so ziemlich alles verboten - auch das Treffen mit mir - und sie muss über alles Rechenschaft ablegen. Sie möchte einfach nur bei Ihrer Mutter raus. Zum Vater kommt auch nicht in Frage, da dieser nicht die finanziellen Mittel hat, mit einer ehemaligen Srtipperin zusammen wohnt und meine Freundin nicht wirklich mit beiden klar kommt.

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8x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
fb314355-6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich habe da doch eigentlich eine einfache Frage gestellt und hatte auf eine vernünftige Antwort gehofft. Nicht auf irgendwelche Mutmaßungen. Ihre Mutter sperrt sie quasi ein. Die Idee kommt nicht von mir. Mit ihrem Vater kommt sie ebenfalls nicht klar...

Also noch mal:

Wer kennt sich da in der Rechtsprechung aus und welche Wege müssen wir gehen?

29x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
fb314355-6
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 37x hilfreich)

Das nenne ich doch mal ne konkrete Antwort ;)

Danke Dir!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich machs kürzer als mein kilometerlanger Vorgänger:):

Solange die Eltern das Sorgerecht innehaben, muss ihr Einverständnis vorliegen.

Deine Freundin soll sich ans Jugendamt wenden.
Das:

quote:
Meine 17jährige Freundin und ich möchten gerne in meine Wohnung zusammen ziehen.


wird ohne Zustimmung wohl erst mit Volljährigkeit möglich sein.
Das Jugendamt wird eher ein betreutes Wohnen anregen, wenns für deine Freundin zu Hause unzumutbar wäre.

Zitat:
Es wird ihr so ziemlich alles verboten - auch das Treffen mit mir


Darf ich fragen, wie alt du bist?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 03.09.2011 21:00

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Isabella32
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

(Rechtlich) dagegen vorgehen würde ich weder an deiner noch an der Stelle deiner Freundin! Solange sie nicht volljährig ist, hat ihre Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihre Tochter.
Entweder ihr oder sie hält das noch ein Jahr aus oder ihr überzeugt ihre Mutter mit vernünftigen Argumenten, dass die Lösung, euer Zusammenziehen, die beste für alle Beteiligten ist.

Noch ne Frage: was macht denn deine Freundin? Ausbildung, Schule?

Finanziell könnte das tatsächlich sehr schwierig werden!

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Ihre Mutter sperrt sie quasi ein."
Das könnte eine Form der Kindeswohlgefährdung sein, die dazu führen könnte, dass Ihre Freundin sofort aus der Familie genommen wird.
Nur die Wohnform: "Zusammenleben mit Freund" wird dann schon genau vom Jugendamt geprüft. Vorrangig wird dann wohl eher nicht ohne Grund Jugendwohnung ausgewählt. Aber kein Beinbruch, wenn das gut klappen würde, ist man da ganz schnell wieder raus, wenn man das will.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das "Einsperren" könnte aber auch Kindesschutz sein. Die Eltern müssen den Umgang mit dem Lover nicht akzeptieren. Und die Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben ist kein Grund, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.

Die sofortige Herausnahme des Kindes aus dem Elternhaus (§8a SGB VIII ) ist nach dem, was hier vorgetragen wurde, mit Sicherheit nicht begründet.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das könnte eine Form der Kindeswohlgefährdung sein, die dazu führen könnte, dass Ihre Freundin sofort aus der Familie genommen wird.
Nur die Wohnform: "Zusammenleben mit Freund" wird dann schon genau vom Jugendamt geprüft. Vorrangig wird dann wohl eher nicht ohne Grund Jugendwohnung ausgewählt. Aber kein Beinbruch, wenn das gut klappen würde, ist man da ganz schnell wieder raus, wenn man das will.
Das nenne ich mal jemandem einen Floh ins Ohr setzen. Nach dem bisschen, was hier an "Kindeswohlgefährdung" auf den Tisch gekommen ist, sehe ich noch nicht mal einen Grund, das Jugendamt einzuschalten. Vielmehr handelt es sich um Pubertätsgehabe zwischen Mutter und flügge werdender Tochter. Muss man eigentlich gleich immer mit Kanonen auf Spatzen schießen?

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"gruß azrael"

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