17 - ausgezogen - und Mama zahlt?

3. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
G.S.
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 0x hilfreich)
17 - ausgezogen - und Mama zahlt?

Hallo,
meine Tochter wird im März 18 Jahre alt und ist Anfang Januar mit Sang und Klang nach Hamburg gezogen.
Die Vorgeschichte in Kurzfassung:
6 Monate Aufenthalt in einer Drogentherapie - 2 Monate ( freiwillig ) in einer Nachsorge-Einrichtung.
In der Drogentherapie hat sie ihre "große" Liebe kennen gelernt.
Bei Ihrem Auszug wußte sie angeblich ganz genau was sie an finanzieller Unterstützung ( BAFÖG; Unterhalt etc. ) bekommt.
Komischerweise hat sie bisher garnichts gemacht ( ich hatte eigentlich auch damit gerechnet-ich kenne ja meine Tochter) sie hat weder ein Konto eröffnet, sie hat keinen Schulplatz - es ist absolut nichts passiert. Sie hat lediglich einen Antrag auf Kindergeld besorgt - damit sie das ab April selber ausgezahlt bekommt.
Was steht ihr denn jetzt finanziell zu ( habe vergessen zu erzählen das ich geschieden bin ).
Und was passiert wenn sie überhaupt keinen Bock auf Schule oder arbeiten hat - muß ich dann trotzdem für sie aufkommen ?

Danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ohne, dass sie eine Ausbildung macht, bekommt sie nichts, nicht einmal das Kindergeld.
Bis zum 21. Lebensjahr kann sie zwar bei Arbeitslosigkeit Kindergeld bekommen, aber nur, wenn sie auch tatsächlich Arbeit sucht.

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Stimmt. Und dann geht sie zum Sozialamt, welches sich das gezahlte Geld i.d.R. von den Eltern versucht, zurückzuholen.

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#3
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Gibt es Unterhaltsleistungen vom EX-Mann? Die ständen ihr meines Wissens nämlich zu.
Bis zum 18. Geburtstag bekommt sie normalerweise die Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jugendamt (bzw. Unterhaltsvorschusskasse) und die wieder rum holen sich das Geld bei Vater oder Mutter wieder. Das kommt ganz darauf an, wer mehr verdient.
Ab dem 18. müsste sie zum Sozialamt bzw. Arbeitsamt, aber auch diese Gelder werden evtl. auf die Eltern umgelegt.
Es gibt auch Fälle, in denen die Kinder für ihre Eltern bezahlen müssen (so geht es mir nämlich).

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#4
 Von 
Rennbiene
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eltern müssen aber auch zahlungsfähig sein, das sollte man nicht vergessen

-----------------
" Gruss an Alle von Rennbiene
P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!"

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterahltspflichtig. Wenn sie sich nicht in der Ausbildung befindet, bzw. auf einer allgemeinbildenden Schule, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt.
@beck79
Unterhaltsvorschuss wird höchstens bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Und selbst dann holen sie sich das Geld nicht von dem zurück, der mehr verdient, sondern von demjenigen, der barunterhaltspflichtig ist. ( Sofern leistungsfähig, wie " Rennbiene schon erwähnte "
Also: Töchterchen soll erstmal ihre Berechtigung nachweisen, d.h.: Schul- bzw. Ausbildunghsnachweise erbringen !! Vorher hat sie keinen Anspruch !! Auch dann kannst du noch von ihr verlangen, dass sie wieder daheim einzieht, sofern es für sie nicht unzumutbar ist.
Wieviel ihr im Falles des Falles zustehen würde, hängt vom Einkommen beider Elternteile und vom Bundesland ab, in de ihr lebt.

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich vergaß, zu erwähnen, dass auch beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, wenn das Kind minderjährig ist, aber nicht mehr zu Hause wohnt.

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#7
 Von 
HansMeyer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Konstruieren wir den Fall um und sagen: "Ich möchte nicht mehr, dass das noch nicht volljährige Kind weiterhin bei uns wohnt." Euren Beiträgen folgend würde es nach dem Rauswurf so weitergehen:

- Das Kind muss sich selbst zum Jugendamt begeben und seine Forderungen stellen.
- Das Jugendamt unterhält das Kind und holt sich diesen Unterhalt von den Eltern wieder.
- Ab Volljährigkeit muss das Kind beim Sozialamt Schule oder Ausbildung nachweisen können (oder den Versuch), um über das Sozialamt die Eltern in die Pflicht nehmen zu können.

Habe ich Euch so richtig verstanden?

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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Meyer........

nicht ganz richtig so.
Das JA zahlt nur Unterhaltsvorschuss bis das Kind 12 Jahre alt ist....danach kommt das Sozialamt ins Spiel, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.
Das Kind müßte ihm evtl. zustehenden Unterhalt selbst einfordern, aber das macht bei volljährigen auch nicht das JA, das kann das Kind, wenn es Probleme gibt, nur über einen Anwalt.
Wenn das Kind Unterhaltsberechtigt ist(Schule oder Ausbildung) müssen beide Eltern Unterhalt leisten, sofern sie leistungsfähig sind.
Sind die Eltern nicht leistungsfähig, ist das Sozialamt zuständig.

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moment..... du schreibst: "Ich möchte nicht mehr, dass das noch NICHT volljährige Kind weiterhin bei uns wohnt."
Das prima, aber du bist sorgepflichtig für dein minderjähriges Kind, kannst es nicht einfach rausschmeissen und dann noch verlangen, dass es sich selbstständig zu den Ämtern bemüht. Unterhaltspflichtig seid ihr als Eltern. Und kein Amt. Klar, wenn ihr nicht zahlt und das Kind vor die Tür setzt, wird sich ein zuständiges Amt das dann gezahlte Geld von euch zurückholen. Wenn man es auf den Ärger ankommen lassen möchte....

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#10
 Von 
Gartenblume
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
stelle gerade fest, dass Du in ähnlicher Lage warst, wie ich es jetzt bin. Mein Sohn ist aus der Lehrstelle geflogen und wenn er im halben Jahr 18 wird, dann fliegt er hier raus. Null Bock auf Arbeit oder sonstiges, nur große Klappe! Würde mich mal interessieren, wie es bei Dir weitergegangen ist. Wäre nett, wenn Du mal antworten würdest, ob Du für Deine Tochter zahlen mußt oder nicht.
Gruß Gartenblume

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