§§ 43a,30 GmbHG

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
§lawlady§
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§§ 43a,30 GmbHG

Hallo! :crazy:

Hat das Verbot der Kreditgewährung beim Angriff auf das Stammkapital einer GmbH nach §§ 43a , 30 GmbHG Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Darlehensvertrages?? Wird dieses dadurch unwirksam? Falls ja, warum? Wegen gesetzlichen Verbots?

*LG, §lawlady§

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wird dieses dadurch unwirksam?

Sogar nichtig (ist also niemals wirksam gewesen).

> Wegen gesetzlichen Verbots?

Offensichtlich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sehe ich anders. Das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft aus dem Darlehensvertrag sind wirksam. Das Darlehen ist somit zwar nicht nichtig, aber sofort zurückzugewähren (§ 43a S. 2 GmbHG ).

Quellen: Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 43a Rn. 7; Altmeppen, in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl. 2005, § 43a Rn. 10.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von jotrocken am 29.08.2008 10:19:16

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Danke für die Korrektur.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen