Ich brauche dringeng Hilfe bitte.. ıch verstehe nicht so gut Deutsch.. habe ich jetzt strafe bekommen?
Im brief steht
... das o.g Ermittlungsverfahren ist gem. 153. Abs 1. Strafprozessordnung eingestellt worden.
Was bedeutet das genau?
153. Abs 1. Strafprozessordnung eingestellt
23. Juni 2017
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Frage vom 23. Juni 2017 | 11:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
153. Abs 1. Strafprozessordnung eingestellt
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#1
Antwort vom 23. Juni 2017 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Was bedeutet das genau?
Dass wegen Geringfügigkeit keine Strafe verhängt wird. Es ist aber kein Freispruch.
Zitat:habe ich jetzt strafe bekommen?
Nein
Und jetzt?
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