153. Abs 1. Strafprozessordnung eingestellt

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468582-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
153. Abs 1. Strafprozessordnung eingestellt

Ich brauche dringeng Hilfe bitte.. ıch verstehe nicht so gut Deutsch.. habe ich jetzt strafe bekommen?
Im brief steht
... das o.g Ermittlungsverfahren ist gem. 153. Abs 1. Strafprozessordnung eingestellt worden.

Was bedeutet das genau?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was bedeutet das genau?


Dass wegen Geringfügigkeit keine Strafe verhängt wird. Es ist aber kein Freispruch.

Zitat:
habe ich jetzt strafe bekommen?


Nein

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