14 tägiges Kündigungsrecht vom Mietvertrag

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479630-29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
14 tägiges Kündigungsrecht vom Mietvertrag

Hallo,
Bin seit 27.11.2017 in ein möbliertes appartment gezogen und mein mietvertrag läuft bis zum 27.01.2018.
Ich habe Mäuse oder Ratten in der Küche laufen und habe den Vermieter drauf angeschrieben das er ein Schädlingsbekämpfer bestellt und die Situation bereinigt weil ja die Viecher krankheiten übertragen können.und da schreibt er:"wegen einer Maus kommt keine Schädlingsbekämpfer in die Wohnung er schickt den Hausmeister und stellt Fallen auf mit Rattengift."
Daraufhin habe ich Ihm geschrieben:"ich lasse much von dir nicht verarschen ich lebe 45 jahre in Deutschland und kenne gut meine Rechte und mache gebrauch von meinem 14tägigen Rücktritsrecht.
Da schreibt er:"es gibt kein 14tägiges Rücktritsrecht im Vertrag ich bekomme eine andere Wohnung in einem anderen Dorf 5 kilometer von hier".
Dann hat er Fallen gestellt und eine Maus oder Jungratte ist gefangen und quällt sich in der Falle rum unterm Waschbecken in der Küche.
Habe ihm per whatsapp das foto mit dem Tier in der falle geschickt und das bevor wir nicht die neue wohnung besichtigen ziehe ich nicht um.
Daraufhin hat er wieder geantwortet es steht im Mietvertrag nix über 14tägiges rücktritsrecht und wenn ich nicht aufhöre ihn zu belästigen mit meinem schreiben werde er mich nach 1 monat vorzeitig zum 27.12.2017 rausschmeissen damit er mir nicht die miete zurückzahlt die ich vorausgezahlt habe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Und wie lautet jetzt die Frage? Wenn du wissen willst, ob es das 14 tägige Rücktrittsrecht vom Mietvertrag gibt, dann hat dein Vermieter Recht, denn das gibt es natürlich nicht. Das sollte man aber wissen, wenn man 45 Jahre in Deutschland lebt.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb479630-29):
Daraufhin hat er wieder geantwortet es steht im Mietvertrag nix über 14tägiges rücktritsrecht

Es gibt kein Rücktrittsrecht in Deutschland.
Zitat (von fb479630-29):
eine Maus oder Jungratte ist gefangen und quällt sich in der Falle rum unterm Waschbecken in der Küche.

Und wenn man das sieht, warum entsorgt man das Tier nicht selbst?

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wie schon gesagt, es ist eine Mär, dass man von jedem Vertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten kann.

Der Vermieter hat das erforderliche getan, nämlich Fallen aufstellen lassen. Mehr machst ein Kammerjäger übrigens auch nicht. Allerdings ist, so die geschilderte Kommunikation abschließend und zutreffend ist, die Aussage ds Vermieters zu seinerzeitigen Kündigung ebenso unsinnig.

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#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von fb479630-29):
Ich habe Mäuse oder Ratten in der Küche laufen und habe den Vermieter drauf angeschrieben das er ein Schädlingsbekämpfer bestellt und die Situation bereinigt weil ja die Viecher krankheiten übertragen können


Meine Empfehlung: Sorgt in erster Linie dafür, dass diese sog.Viecher bei Euch nichts zu fressen bekommen, soll heißen, keinen Abfall, Müll etc., der riecht/stinkt,. in der Küche lagern. Am ehesten sind diese Tiere dort anzutreffen, wo es auch was zu Fressen gibt.

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