14 Tage Rückgaberecht

28. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
mysticia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
14 Tage Rückgaberecht

Ich habe bei einem Computerhändler ein DSL-Router gekauft. Zuhause angekommen habe ich ihn dann angeschlossen und über das Wochenende alle vom Gerät versprochenen Funktionen ausprobiert. Leider musste ich feststellen, dass trotz Konfiguration nach Anleitung ein Webserver- oder auch FTP-Serverzugriff nicht zu realisieren war, obwohl schon vorkonfigurierte Einstellungen vorhanden waren. Ich entschloß mich das Gerät zurück zu geben.

Es waren erst 4 Tage nach dem Kauf vergangen und eine Rückgabe sollte kein Problem sein, dachte ich.
Als ich beim Händler ankam und das Gerät zurückgeben wollte, wurde ich gefragt WARUM. Was sollte diese Frage ich dachte man könne laut Gesetz die Ware ohne Erklärung zurückgeben. Naja, ich kam dem Händler entgegen und erklärte ihm mein Problem mit dem Gerät. Der Händler wollte das Gerät nicht zurücknehmen und schicke mich statt dessen in die Technikabteilung. Dort wurde mir erklärt das ich die Versiegelungen der Verpackung aufgemacht hätte und ich deshalb nur 90 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen könnte. Da ich das nicht wollte, habe ich das Gerät zur Überprüfung der Mängel da lassen müssen, der Händler ist erst bereit das Gerät zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis zu erstatten, wenn die Mängel durch ihn bestätigt werden können.

Hier meine Fragen:
Darf der Händler eigene Rückgabebedingungen eingeführen?
Ist er berechtigt ein Teil des Kaufpreises für die Rückgabe einzubehalten?
Muss ich eine Überprüfung der Mängel zulassen, obwohl ich doch ohne Erklärungen die Ware zurückgeben kann?

Abschließende Meinung:
Ich fühle mich zu unrecht behandelt, und werde nach dieser Sache diesen Händler meiden.

Ich hoffe ihr könnt mir in dieser Sache einen Rat geben.

Danke im Voraus

Gruß

Stephan

-----------------
" "

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
H.D.T.
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Entschuldigen Sie meine Bissigkeit, aber mangels elementarster Kenntnisse sollten Sie nicht nur diesen Händler, sondern jeglichen anderen auch meiden. Und vor allem nicht solch komplexe Dinge wie "Router" einfach vorschnell kaufen.

14 Tage Rückgaberecht? Verwechseln Sie da vielleicht was mit "Versand-", "Online-" oder "Haustürgeschäften"?

Ich muß zugeben, daß heute vieles komplizierter ist als früher und ich mich auch nicht auskenne. Aber daß man nicht in ein Geschäft gehen kann, dort beliebige Artikel kaufen, sie zu Haus auspacken und ausprobieren und dann nach Lust und Laune gegen vollen Kaufpreis zurückgeben kann, "das sagt einem eigentlich der gesunde Menschenverstand".

Man geht einfach davon aus, daß jemand der aus eigenem Antrieb in ein Geschäft geht, der nach Augenschein geschäftsfähig ist und auch über die Zahlungsmittel verfügt, auch weiß, was ein Kauf ist. Umtausch oder Rücknahme (wie bei C&A) ist reine Kulanz.

Wie soll denn der Handel damit umgehen? Wer kauft denn eine bereits einmal verkaufte und geöffnete Ware? Stellen Sie sich vor, sie gehen Unterwäsche kaufen und da liegen geöffnete Packungen. Oder Lebensmittel, zurückgegeben: "Schmeckt nicht!"

Das Angebot, 90 Prozent zu erstatten, ist "SUPER". Bedenken Sie mal die Handelsspanne. Der Händler würde das im Einkauf ja billiger kriegen. Sehr kulant. Seien Sie froh!

Ihnen kann man zwei Dinge empfehlen:
1. Grundkenntnisse in Käufer- und Verkäuferpflichten aneignen, bevor irgendwas gekauft wird. (kann jeder brauchen, ich eingeschlossen)
2. Sich einmal über die Funktionen, Besonderheiten und "Nachteile" eines Routers zu informieren, bevor Sie in vorschnell in einen Laden gehen und ein solches Gerät kaufen.

hier eine Webseite dazu:
http://www.netzwerkrouter.de/Router/Router_FAQ/router_faq.htm

Nicht böse sein. Heute ist das Leben so kompliziert geworden, daß man nur 5 Jahre fern der Heimat sein muß (oder im Knast sitzen, im Koma liegen, Weltreise machen oder was weiß ich), und man findet sich nicht mehr zurecht. Und die neuen EU-Gesetze zum Käuferschutz sind wirklich nicht nur hilfreich.


H.D.T.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mysticia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal das Sie sich Zeit genommen haben mein Problem zu Bewerten.
Trotzdem teile ich nicht Ihre Meinung.
Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt als ich den Titel des Artikel mit "14 Tage Rückgaberecht" bezeichnet habe. Tatsächlich meine ich "14 Tage Widerrifsrecht".

Dabei beziehe ich mich NICHT auf das Fernabsatzgesetz, was hier NICHTS zu suchen hat.
Ich kenne mich, entgegen Ihrer meiner über mich sehr wohl mit den Gesetzen aus. Das heißt ich keine meine Rechte als Verbraucher bzw. Kunde.
Nachzulesen ist dies bereits seit Jahren im BGB §355 zum Thema Widerrufsrecht.
Dort steht auch, das eine Verschlechterung der Sache dem Kunden angerechnet werden kann, es sei den, der Kunde hat die Ware lediglich zur Prüfung ausgepackt und getestet, um die zugesicherten Eigenschaften zu überprüfen.

Ich weiß nicht ob Sie öfter mal was einkaufen und die AGBs von verschiedenen Händlern vergleichen. Ich bin mir sicher das alle das Widerrufsrecht RICHTIG interpretiert haben und das es keine Probleme damit gibt. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Regelung und nicht wie Sie meinen um Kulanz.

Ich vermute nun, dass Sie vielleicht auch auf der Händlerseite stehen und hinter der Rückgabe eines Artikels entweder Unwissenheit des Kunden oder berechneter Kauf mit geplanter Rückgabe vermuten. Das ist in diesem Falle natürlich ärgerlich.

In meinem Falle ist es bestimmt nicht so.
Ich bin Fachinformatiker für Systemintegration, Sie brauchen mir also nichts zu Computer- und Netzwerktechnik erzählen. Auch mit Routern kenne ich mich genügend aus. Ich habe bereits vorher einen DSL-Router besessen und weiß, was der können muss. Leider ist dieser kapputt gegangen und ich brauchte einen neuen.
Den alten gibt es nicht mehr.
Ich habe mich vorher wie immer gut über das Gerät informiert, leider gab es noch keine Negativen Erfahrungen zum Thema Port Forwarding, weil kaum jemand diese Funktionen benutzt.

Ich hoffe Sie überdenken nochmal Ihre Meinung zum Thema und stimmen mir irgendwo zu.

Danke


P.S. Falls Sie wissen möchten was mit Ware passiert, welche durch Widerruf des Kaufvertrages an den Händler zurückgehen, geschieht, können Sie ja mal den Mediamarkt oder Conrad oder sonst wenn ausfragen. Ich habe da keine Ahnung.



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Es ist schon richtig, dass § 355 BGB das Wesen und die Voraussetzungen des Widerrufsrechts regelt. Allerdings regelt § 355 I 1 BGB nicht, in welchen Fällen das Widerrufsrecht besteht ("Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt..."). Solche Vorschriften, die das Widerrufsrecht gewähren finden sich z. B. in §§ 312 I 1 (Haustürgeschäfte) oder § 312d I 1 (Fernabsatzverträge). Ein allgemeines Widerrufsrecht bei jedem Kauf ist nicht geregelt und würde tatsächlich Kulanz darstellen (auch wenn es für den Handel nicht so tiefschwarz aussehen kann, wie H.D.T. geschrieben hat, denn bekanntlich gewähren die Discounter schon seit längerer Zeit "Geld zurück" auch bei Nichtgefallen --> es kann durchaus wirksam sein, dies einem Einzelhändler einmal vor Augen zu führen).
Nachdem ein Widerrufsrecht nicht besteht, kann hier aber trotzdem ein Sachmangel vorliegen (insbesondere, wenn der Verkäufer von der beabsichtigten Verwendung Webserver- oder FTP-Serverzugriff wusste - § 434 I 2 Nr. 1 oder auch nach § 434 II 2 BGB , wenn die Gebrauchsanleitung fehlerhaft war.
In diesem Fall würde der Verkäufer Nachbesserung/Nacherfüllung schulden.
M. E. ist es (von Beschädigungen an der Sache abgesehen) nicht möglich, nur einen Teil des Kaufpreises auszuzahlen, wenn ein Sachmangel vorliegt. Selbstverständlich ist aber der Verkäufer zur Prüfung der Sache berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Maitre hat natürlich Recht! Recht ist nicht, was sich manche Leute zu Recht legen, sondern was im BGB steht. Es gilt der Grundsatz, dass Verträge zu erfüllen sind. Ein Rücktrittsrecht oder Rückgaberecht ist , wenn ein solches nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, nur möglich, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Dieses Recht kann der Käufer allerdings erst in Anspruch nehmen, wenn er nach seiner Wahl vom Verkäufer erst die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verlangt hat. Bleibt die Nachbesserung bleibt 2mal erfolglos oder lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung ganz ab, kann der Käufer dann vom Vertrag zurücktreten.

Mfg
Harry


-----------------
"Harry"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eddy131
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Nachbesserung von 2mal und dann darf man die Ware zurückgeben, wo steht das gnau im BGB?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
obiwan29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

@Eddy131

Das steht in § 440 BGB (iVm. §§ 437 Nr. 2 , 323 BGB ).

Lesen Sie mal diese Seite dazu, dort wird es auch anhand von Beispielen erklärt (und auch erläutert, dass man überhaupt nicht hätte das zweimalige Misslingen der Reparatur abwarten müssen, wenn man gleich am Anfang eine Frist gesetzt hätte):

http://gamerrecht.npage.de/recht_auf_zweimaligen_reparaturversuch-_69035147.html

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt in der Tat nur für Fernabsatzgeschäfte (Bestellungen durch Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet). Im klassischen Ladengeschäft gilt das Widerrufsrecht nicht. Viele Geschäfte räumen eine solche Rückgabemöglichkeit freiwillig ein, können dabei jedoch auch Bedingungen festlegen (wie z.B. noch originalverpackt, in Folie eingeschweißte Artikel nicht öffnen o.ä.).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Juergenx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

> P.S. Falls Sie wissen möchten was mit Ware passiert, welche durch Widerruf
> des Kaufvertrages an den Händler zurückgehen, geschieht, können Sie ja mal
> den Mediamarkt oder Conrad oder sonst wenn ausfragen. Ich habe da keine Ahnung.

Sachen werden zerstört und kaputt zum Hersteller geschickt um einen Austausch zu bekommen. Schwachsinn - ist aber so. Und nur, weil der Kunde es nur zurück gegeben hat. Kann man ja nicht mehr als neu verkaufen. Außerdem kostet das hin- und herschicken den Markt etwas. Also: Bitte vorher überlegen und nicht einfach kaufen mit der Absicht es "ja einfach so zurückgeben zu können".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Schwachsinn - ist aber so.

Wozu postest du in einen 5 1/2 (!) Jahre alten Thread, den du damit völlig widersinnigerweise wieder nach ganz oben holst?

Kein guter Einstieg, sondern, um dich zu zitieren, "Schwachsinn - ist aber so".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Doxter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich kann nur empfehlen online einzukaufen. Amazon z. B. hat erkannt was Kunden schätzen und neue Kunden gewinnt.

Es gibt immer noch vereinzelnt Händler und Forenmitglieder die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben. Keiner kann es sich mehr leisten Kunden auf eine abweisende Art zu behandeln, so das er förmlich fortgetrieben wird.

Ein Router ist für Viele eine echt einfache Sache. Leider nicht für die Hersteller. Es gibt Mängel in der Funktion und er Sicherheit ohne Ende. Ich empfehle diese Art technische Dinge dann einfach Online zu kaufen, um nicht mit solch einer Abfuhr rechnen zu müssen oder sich den gesunden Menschenverstand von Mitgliedern absprechen lassen muß die sich nicht mit Routern und gewinnbringenden Kundenumgang auskennen (Alias Grundlage für jede Servicewüste)

.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Und für so einen banalen Nullkommentar mußt du einen über 8 Jahre alten Thread wieder hoch holen? *kopfklatsch*

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

quote:
oder sich den gesunden Menschenverstand von Mitgliedern absprechen lassen muß

Bei manchen gibt es halt keinen Zweifel darüber ...


Es gibt übrigens noch 542 andere Uralt-Beiträge zu dem Thema wo man noch sinnlos posten könnte ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen