12 facher Betrug , wie hoch ist die zu erw. Strafe

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)
12 facher Betrug , wie hoch ist die zu erw. Strafe

Hallo zusammen,
da meine Freundin kein Internet hat , frage ich für sie jetzt nach.
Es geht um meine Freundin ( 26 J. alt ) , Mutter von 2 Kindern , nicht verheiratet dennoch in Partnerschaft. Sie hat aus Verzweiflung 10fachen Betrug begangen, Sachen verkauft die sie nie hatte ( dies beichtete sie mir vor kurzem erst ) . Geldbeträge zwischen 200 bis 2500€ waren es .
Da sie aber schon durch ihre Selbständigkeit früher 2 Anzeigen wegen Betruges hatte die zu einer zusamm gesetzt wurden , ergab eine Gesamtgeldstrafe. Danach kam durch die Insolvenz von 3 Gläubigern auch wieder ,3 Anzeigen hinzu auch wieder wegen Betrug , davon wuden 2 zusamm gesetzt und 1 einzelnd , alles Geldstrafen.

Was für eine Strafe erwartet sie nun ?

Sie hat Angst vor dem Gefängnis und sie bereut es ja auch unwahrscheinlich und hat Angst das man ihr die Kinder wegnehmen könnte aufgrund dessen.

Es wäre sehr hilfreich wenn man ein paar Aussagen kriegen könnte was sie evtl. erwarten würde auch wenn sie einsichtig ist und dem Gericht erklärt das sie es getan hat aus Verzweiflung. Anzeigen laufen schon. Gerichtstermin ist noch nicht in Sicht ! ( Denke dieses Jahr wird das auch nichts mehr .... )

Danke jetzt schon mal.

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

nun ja, als hartnäckige Rückfalltäterin ist sie offenbar von Geldstrafen nicht zu beeindrucken. Daher wird das Gericht diesmal eine Freiheitsstrafe ausurteilen. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.
Was die Kinder anbelangt: Die Dame hat sich durch die Existenz ihrer Kinder ja auch nicht von Straftaten abhalten lassen, dazu noch von Taten, die fast zwangsläufig auffliegen. Insofern kann die Sorge um die Kinder nicht so groß gewesen sein...VERMUTLICH wird sie Bewährung kriegen. Falls nicht, darf ich darauf hinweisen, daß die JVAen für Frauen oft auch Mutter-Kind-Vollzug anbieten.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Mümmel ,
danke schön für deine Antwort !

Sie macht sich wirklich Vorwürfe. Sie sagt es war Verzweiflung, Geldsorgen usw.
Gut der Papa ist ja auch Zuhause das wäre nicht das Problem.

Gut wegen der Selbständigkeit okay das ging in die Hose und die letzten 3 Anzeigen waren ja von Gläubigern gemacht worden die durch die Insolvenz erfahren haben das es nichts mehr gibt, also probiert man es auf diesem Wege.

Aber eine Frage hab ich noch: Die Kinder kann man ihr bei einer Bewährung nicht weg nehmen oder ???????

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

natürlich nicht. Selbst eine Strafe ohne Bewährung führt ja nicht automatisch zum Verlust des Sorgerechtes. Sie sollten sich das nicht so vorstellen, daß das Jugendamt ständig lauert, wem es die Kinder wegnehmen kann - dafür braucht es triftige Gründe, in der Regel Verwahrlosung, Gewaltanwendung oder sex. Mißbrauch. Wenn das alles nicht zutrifft, muß sie sich auch diesbezüglich keine Sorgen machen.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo zusammen,
das Urteil für meine Freundin ist gestern gefallen wobei da nur 2 Sachen verhandelt worden sind . 5 Monate Haft OHNE Bewährung.
Nun will die Verteidigerin Berufung einlegen, da meine Freundin noch NIE Bewährung hatte.

Nun die Frage: Wie hoch stehen die Chancen das das Urteil doch noch zur Bewährung ausgesetzt wird ??????
Wie lange dauert es ungefähr bis die Berufung usw. durch ist ?????

Die Verteidigerin ist der Meinung das in diesem Fall definitiv hätte Bewährung rauskommen müssen, da sie wie gesagt noch nie eine hatte. Und der Richter auch grade mal neu ist am Amtsgericht ( 2 Wochen grade mal ) ....

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Die Verteidiger meinen so vieles, das muss nicht immer stimmen. Meiner Meinung nach ist sie damit noch recht gut weg gekommen, weil ich eine Strafbarkeit wegen Betruges im besonders schweren Fall gem. §§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1 StGB sehe, da ist die Mindeststrafe 6 Monate.

Es ist natürlich möglich, dass das Landgericht das Urteil abändert und Bewährung gibt. Wie die Erfolgsaussichten da sind kann man generell nicht vorhersagen.

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"Cand. Iur. C.Konert


-- Editiert am 19.01.2010 12:32

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zunächst noch mal dazu:

quote:
und die letzten 3 Anzeigen waren ja von Gläubigern gemacht worden die durch die Insolvenz erfahren haben das es nichts mehr gibt, also probiert man es auf diesem Wege.


Was auch völlig verständlich ist, dass "die bösen Gläubiger" es jetzt "auf diesem Wege probieren", denn Forderungen die aus einer unerlaubten Handlung resultieren, werden nicht im Rahmen der Restschuldbefreiung des Insolvenzverfahrens erlassen, wenn sie als solche angemeldet sind. Insofern nehmen die Gläubiger einfach nur das einzig noch mögliche rechtliche Mittel wahr, mit dem sie ihre Forderungen absichern können. Das ist doch wohl völlig legetim, oder finden Sie nicht?

Zum Urteil:

quote:
Und der Richter auch grade mal neu ist am Amtsgericht ( 2 Wochen grade mal ) ....


Respekt! Gerade junge Richter trauen sich oft nicht, solche Urteile zu sprechen. Offensichtlich war der Eindruck den Ihre Freundin bei der Hauptverhandlung hinterlassen hat nicht so, als dass das Gericht geneigt gewesen wäre, die Strafe zur Bewährung auszusetzen (was eigentl. denkbar gewesen wäre). Andererseits ist sie bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und auch die Schadenssumme wird ja nicht allzu gering sein. Wenn man bei Summen von 200,00 - 2500,00 mal von einem Durchschnitt von 1000,00 ausgeht (was ja noch einiges unter dem rechnerischen Mittel liegt) kommt man bei 12 Taten auf 12.000,00 €. Das es ihr "leid tut" ist schön und gut nur irgendwann rettet das einen halt nicht mehr. Leid getan hat es ihr bei den vorheigen Fällen sicherlich auch schon.

Wie lange es bis zur Berufungsverhandlung dauert, kann man nicht genau vorhersagen. Kommt auf die Auslastung der zust. Strafkammer am Landgericht an. Hier bei uns dauert es derzeit ca. 3-4 Monate.

quote:

Wie hoch stehen die Chancen das das Urteil doch noch zur Bewährung ausgesetzt wird ??????


Das kann man schlecht wissen, ohne die nähreren Gründe (aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts) zu kennen, die das Gericht dazu bewogen haben, die Strafe nicht auszusetzen.

quote:
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.


Und das (fettgedruckte) sieht das Amtsgericht eben nicht bei Ihrer Freundin und wird diese Sicht auch im Urteil irgendwie begründet haben. Nun kommt es darauf an, ob die Strafkammer sich dieser Sicht anschliesst oder nicht. Oder vielleicht teilweise anschliesst, aber trotzdem noch eine Strafaussetzung zur Bewährung für vertretbar hält.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke schön für die Antwort.
Ja der gute Herr ( Referendar ) hatte 2x 4 Monate , sprich 8 Monate verlangt der Richter selber sprach dann nur 5 Monate .

Ihre Sorge ist jetzt , kann sie die Kinder ( 4 J. beide ) mitnehmen wenn sie in Haft geht oder nicht ? Wo müsste man so einen Antrag denn dann stellen wenn das LG das Urteil nicht abändert ....?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Kann sie die Kinder ( 4 J. beide ) mitnehmen wenn sie in Haft geht oder nicht ? Wo müsste man so einen Antrag denn dann stellen wenn das LG das Urteil nicht abändert ....?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ja der gute Herr ( Referendar ) hatte 2x 4 Monate , sprich 8 Monate verlangt der Richter selber sprach dann nur 5 Monate .


Tja, dann muss der Referandar noch etwas die Berechnung einer Gesamtstrafe üben...;) Ich vermute, auch das Gericht hielt für jede Einzeltat 4 Monate für angemessen. Nur ergibt im Strafrecht 2x4 nicht etwa 8, sondern irgendwas zwischen 5 und 7. Daher ist die Angeklagte mit 5 Monaten in der Tat gut weg gekommen.

Was man bei der ganzen Diskussion völlig vergisst, ist, das ja noch 8 Taten offen sind. Selbst wenn also die jetzige Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt würde, ist es höchst fraglich, ob die nachträgliche Gesamtstrafe, in welcher dann alle 10 Taten gemeinsam berechnet werden, immernoch eine Bewährung ergeben.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Da hast du vollkommen recht Justice, aber wie sieht das denn dann mit der Haft und den Kindern aus ? Kann sie diese denn mitnehmen ? Sind beide 4 Jahre alt ( werden im Sept. 5J. ) . Wo & Wann müsste man den Antrag stellen das sie diese mitnehmen darf ? Gibts eigentlich eine JVA im Umkreis von Kleve ( 47533 ) die Mütter mit Kinder aufnehmen oder welche JVA wäre dann die nächst gelegene ?! Ich kenn mich , wie man sehen und lesen kann gar nicht aus .

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Keine Ahnung, da kenn ich mich auch nicht aus. Das können Dir aber sicher die User streetworker und bewährungshelfer beantworten...



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Gut der Papa ist ja auch Zuhause das wäre nicht das Problem.


Und wieso kümmert sich der Papa dann nicht um die Kinder?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Das würde er ja , aber wenn wie in dem anderen Thread schon geschrieben wurde ( Bewährung hinfällig ? ) , das Gericht den Papa auch verurteilt wobei er ja rein gar nichts mit der Sache zutun hat , was meine Freundin auch aussagen wird vor Gericht und die ihr nicht glauben , dann wird denk ich die Bewährung von ihm ja aufgehoben , was eigentlich UNGERECHT wäre da er nichts getan hat , dann müsste Sie die Kinder ja mitnehmen für die Zeit .....

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Kann sie die Kinder ( 4 J. beide, werden im September 5 J. ) mitnehmen wenn sie in Haft geht oder nicht ? Wo müsste man so einen Antrag denn dann stellen wenn das LG das Urteil nicht abändert .... und die Haft bestehen bleibt jetzt ?

Keine Familienangehörige bzw. keinem den sie die Kinder anvertrauen würde, da beide auch zu keinen fremden hingehen und auch den Verdacht auf ADHS haben usw....... Welche JVA im Umkreis von Kleve ( 47533 ) gibt es denn da mit Mutter und Kind Einrichtung... ?????? Kennt da jemand welche ?

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

die einzige Mutter-Kind-Einrichtung in NRW ist im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg, welches auch eine sehr informative Webseite hat.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Muss man dafür einen Antrag extern stellen ? Oder muss man dieses gleich durch die Verteidigerin beantragen lassen ? Und kann man Kinder in dem Alter ( von 4 J. ) eigentlich noch mitnehmen in sowas ?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

das steht eigentlich alles auf der Webseite... Der Antrag ist durch die Vollstreckungsbehörde zu stellen, also die Staatsanwaltschaft. Und vierjährige Kinder kann man prinzipiell mitnehmen, allerdings muß die Strafe vor der Einschulung ablaufen - es kommt also auf die Höhe der Strafe an und darauf, wie schnell oder langsam die Strafe nach dem Urteil angetreten werden kann.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke Muemmel für deine Antwort.

Na dann wollen wir hoffen das die Berufung und evtl. Revision noch zum guten führt ! Und die restlichen Strafen nicht so hoch ausfallen werden .

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallöchen ihr lieben,
heute kam das Urteil meiner Freundin per Post an.
Ich dachte wenn man in Berufung ist kriegt man kein Urteil oder ist das üblich so ?
Jetzt steht da drin das sie auch noch an den einen geschädigten den Betrag den sie von ihm bekommen hat zurück zahlen muss, dieses wurde aber nicht in dem Urteil am VErhandlungstag angesprochen, ist das auch normal das man es im nachhinein hinzufügt ?

Unter anderem steht da auch drin :
"Das Urteil ist gegen SIcherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar" .

Was bedeutet dieses genau jetzt ?

Und ist das Urteil denn rechtskräftig ( Beschluss / Im Namen des Volkes ) auch wenn Berufung eingelegt wurde direkt am Verhandlungstag ????
Kriegt man jetzt schon die nette Einladung für die neue Unterkunft in Haft ????
Oder zieht sich das jetzt alles bis das LG mit der Berufung um die Ecke kommt ????

Danke euch schon mal für eure Antworten !


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

wie an der "Sicherheitsleistung" erkennbar, handelt es sich um ein zivilrechtliches Urteil. Mit Strafrecht und Haft hat das gar nichts zu tun.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Aber in dem Urteil kommt der Satz aber vor das sie zu 5 Monate Haft verurteilt wird , also ohne Bewährung in den beiden Sachen.

Wie gesagt am gleichen Tag wurde Berufung eingelegt.

Also brauch sie sich jetzt keine Gedanken machen , das sie in den nächsten Tagen eine nette Einladung bekommt von der neuen zukünftigen Unterkunft vorerst ???

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

und die fünf Monate werden nur vollstreckt, wenn die Staatsanwaltschaft 10 Prozent der Zeit als Sicherheitsleistung absitzt? Außerdem kommt ein Urteil auf eine Strafe ohne Bewährung nicht mit der Post. Sorry, aber das kann alles nicht sein. Posten Sie bitte den genauen Wortlaut.
Die Berufung in einer Strafsache wird auch nicht per Post erledigt, sondern in einer Berufungsverhandlung.

Gruß vom mümmel

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" "

-- Editiert am 11.02.2010 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Okay folgendes steht drin:

für Recht erkannt:

quote:<hr size=1 noshade>
Die Angeklagte wird wegen Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Die Angeklagte trägt die KOsten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Die Angeklagte wird verurteilt, an den Zeugen XY, Adresse, ?€ zu zahlen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

§§263 Abs. 1 , 53 StGB , 823 BGB , 709 ZPO <hr size=1 noshade>


Das steht also in dem Urteil drin .....



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

ich lese es, aber dennoch: DAS GIBT ES NICHT! Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung kann nicht in einem Strafbefehl, sondern nur in einer Verhandlung verhängt werden.
Was die Zahlung an den Zeugen XY anbelangt, so könnte das ein Adhäsionsurteil sein. Das erklärt aber den Rest nicht. Was steht oben? Urteil? Strafbefehl? Beschluß? Und gibt es eine Rechtsmittelbelehrung?

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Also auf der 1.Seite steht:

Amtsgericht XY
Im Namen des Volkes
Urteil

In der Strafsach gegen XY

wegen Betruges hat das Amtsgericht XY , Abt.12 aufgrund der Hauptverhandlung vom 18.01.2010 an der teilgenommen haben:

Richter XY als Richter
Rechtsreferendar XY als Vertr. de STA
RA XY als Verteidiger der Angeklagten XY
Justizhauptsekretär XY als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

für Recht erkannt :

quote:<hr size=1 noshade>
Die Angeklagte wird wegen Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Die Angeklagte trägt die KOsten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Die Angeklagte wird verurteilt, an den Zeugen XY, Adresse, ?€ zu zahlen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

§§263 Abs. 1 , 53 StGB , 823 BGB , 709 ZPO <hr size=1 noshade>


Gründe 1
Da wurde dann das Vorleben aufgezählt von meiner Freundin, wie alt, ob Mutter, Ausbildungsmäßig etc ...

Gründe 2
Das Gericht hat folgenden Feststellungen getroffen:
Die Anklageschrift wurde da vorgelesen .

Auf den Antrag des Geschädigten , des Zeugen XY, gemäß §404 StPO war die Angeklagte außerdem zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von XY zu verurteilen. Der Anspruch des Zeugen folgt aus §823 Abs.2 BGB i.V.m. §263a StGB .

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beurht auf §709 ZPO

Die Kostenentscheidung beurht auf §465 Abs. 1 StPO


Das wars dann ......




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-- Editiert am 11.02.2010 19:19

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

ach so - man hat ihr schlicht das Urteil vom 18.01. zugestellt, weiter nichts. Mit der Rechtskraft hat das nichts zu tun - auch ein nicht rechtskräftiges Urteil wird zugestellt. Wenn Ihre Freundin fristgerecht Berufung eingelegt hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig und sie kann auch nicht zum Strafantritt geladen werden.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Ja wurde am gleichen Tag nach der Verhandlung sofort eingelegt die Berufung.
Danke schön für deine Antwort muemmel !!!

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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