1.0001 Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474585-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1.0001 Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Pers 1 ist Radfahrer und auf einer vorfahrtberechtigten Straße unterwegs, auf jener es zu Stehenden bzw. Stockenden Verkehr kommt. Aufgrund einer längeren Baustelle ca 100-150 Meter ist ein Rechtsfahren unmöglich. Ein Ausweichen, mit Absteigen, auf den Fußgängerweg ebenso. P1 entschließt sich die wartenden Fahrzeuge links zu überholen. Die Fahrzeuge warten aufgrund einer Ampel ca 600 Meter weiter vorne. Der Abstand von ca einem Meter zu den Fahrzeugen ist gewährt. Vermutlich lässt eines der Fahrzeuge eine Lücke zur rechter Hand liegenden Straßenseite, kurz hinter der Baustelle. Ob wegen des stehenden Verkehrs oder einer möglichen Lücke, Radfahrer 2 sieht seine Chance und will die Straße überqueren. P1 sieht R2 und bremst, es kommt jedoch zum Zusammenprall.

Beide stürzen, beide erleiden Platzwunden, keiner trug einen Helm.

R2 erstattet Anzeige, während P1 darauf verzichtete. Welche Schritte kann P1 unternehmen?


-- Editiert von Moderator am 14.09.2017 16:26

-- Thema wurde verschoben am 14.09.2017 16:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go474585-60):
Welche Schritte kann P1 unternehmen?

Viele. Helm kaufen, Anwalt nehmen, ... Kommt halt darauf an, in welche Richtung es gehen soll.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal sollte P1 seine Privathaftpflichtversicherung über den Unfall informieren.

Sollte P1 gegen R2 Ansprüche geltend machen wollen, weil R2 seine Vorfahrt verletzt hat, so kann P1 das direkt machen oder zur Unterstützung einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go474585-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigen Sie die verzögerte Antwort, ich hatte eine Spätschicht.
Hier liegt das Problem. P1 hat keine private Haftpflichtversicherung. Es geht darum Kosten niedrig zu halten und wiederum nicht irgendwelche Schmerzensgeld-Ansprüche geltend zu machen.

-- Editiert von go474585-60 am 15.09.2017 10:07

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