1000€ Strafe vom Finanzamt

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
OliWue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
1000€ Strafe vom Finanzamt

Hallo Zusammen,

ich bin kein Held in Steuerangelegenheiten und lege auch gerne mal die Schreiben vom Finanzamt zur Seite. Nun habe ich wohl die Frist von 2 Jahren zur Abgabe der Steuererklärung 2015 verpennt. Das Finanzamt hat mir einen Steuerbescheid zugesendet (ohne das ich etwas eingereicht habe) mit einer Nachforderung und legt locker 1000,-€ Strafe oben drauf.
Frage: Kann ich dagegen Einspruch erheben? Bringt das was? Nimmt das Finanzamt die Strafe zurück wenn ich die Steuererklärung nachliefere?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin noch in der Einmonatsfrist für Einsprüche.
Vielen Dank
OliWue

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Zuerst einmal wäre zu klären, was denn die "Strafe" ist bzw. als solche empfunden wird!

Die Steuerfestsetzung (mit Soli) kann natürlich mit dem Einspruch angefochten werden. Da bisher keine Steuererklärung(en) abgegeben wurden, kann die Einspruchsbegründung ausschließlich eben diese Steuererklärung sein! DIE SCHÄTZUNG DURCH DAS FA ENTBINDET NICHT VEON DER VERPFLICHTUNG EINE STEUERERKLÄRUNG ABZUGEBEN! Die Zahlung ist zu leisten und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung macht ebenfalls nur Sinn, wenn eine entsprechende Steuererklärung abgegeben wird! Um noch die "große Keule" oben drauf zu packen: Grundsätzlich befindet man sich im Moment bei Nichtabgabe der Steuererklärung(en) für 2015 bereits im Bereich der Steuerhinterziehung! Daran ändert auch die Schätzung durch das FA nichts!

Auch gegen die festgesetzten Zinsen ab 01.04.2017 kann man Einspruch einlegen, ist aber grundsätzlich sinnlos, da diese Kraft Gesetzes anfallen!

Ich nehme an, das auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt wurde, der mit der "Strafe" gemeint ist! Natürlich kann man auch hiergegen Einspruch einlegen. Die Höhe des Verspätungszuschlages richtet sich nach verschiedenen Faktoren. In vielen Fällen kann man im Einspruchsverfahren zumindest eine Minderung des Verspätungszuschlages erreichen. Auch hier ist aber natürlich die schnellst mögliche Abgabe der Steuererklärung(en) 2015 Grundvoraussetzung!

taxpert

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