1000 € Notarkosten für einfaches Testament ?

10. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
HSRoth
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
1000 € Notarkosten für einfaches Testament ?

Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen bei einem Notar am Ort angerufen, da ich nur grob wissen wollte, mit welchen Kosten für ein Testament zu rechnen wäre. Die Sekretärin teilte mir mit, daß ich mit ca. 800 plus MWSt, alo knapp 1000€ rechnen müsse.

Vielleicht habe ich mich bei der Erklärung, worum es geht missverständlich ausgedrückt, oder sie hat da was falsch verstanden.
Mir scheinen 1000 € für das bischen Dienstleistung, die ich brauche scon eine fantastische Gage.

Wozu ich ihn brauche:
Meine Mutter(83) und mein Stiefvater(75) wollen sicherstellen, daß nach ihrem Ableben ihre mühsam erworbenen Ersparnisse an mich gehen.

Allgemeine Umstände
Es existieren noch einige Nichten und Neffen meines Stiefvaters, zu denen er zwar kaum Kontakt hat, die aber m.E. erberechtigt sein müssten, während ich als Stiefsohn keinerlei Anspruch hätte. Im Falle des Ablebens meiner Mutter vor meinem Stiefvater bestünde doch dann sogar die Gefahr, daß nicht nur die Ersparnisse meines Stiefvaters, sondern auch noch ein Teil der Ersparnisse meiner Mutter an o.g. Nichten und Neffen gingen.

Wenn ich das richtig sehe, dann wäre es doch zumindest inhaltlich kein grosses Problem dies zu vermeiden, wenn ein entsprechendes Testament (oder entspr. Testamente) erstellt würden. Gute Ratschläge zur Formulierung sind hier ja zu erhalten.
Das entspräche auch dem Wunsch meiner Eltern.

Problem
Während meine Mutter noch gut in der Lage wäre, ein handschriftliches Testament zu erstellen, sieht es bei meinem Stiefvater anders aus.
Aufgrund von bleibenden Lähmungen nach einem Schlaganfall (Rechter Arm und Bein) ist er zwar geistig noch auf voller Höhe, aber nicht mehr in der Lage ein Tesament handschriftlich zu erstellen. Eine Unterschrift könnte er allerings gerade noch hinbringen.
Wenn ich die Beiträge in diesem Forum richtig interpretiere, dann reicht es doch nicht aus, ein maschinengeschriebenes Dokument zu unterschreiben.

Die benötigte Dienstleistung
Ich benötige in diesem Falle doch wohl eine Amtsperson (Notar ?), die entweder ein paar Zeilen verfasst, oder zumindest ein verfasstes Dokument beglaubigt.
Oder gibt es da noch weitere Alternativen wie z.B.: Zeugen o. ä. ?

Für das bischen Aufwand scheint mir ein Honorar von 1000€ (allerdings incl. Hausbesuch in ca. 1 km Entfernung) dann doch mehr als fürstlich.
Was mir auch noch seltsam erschien, war die Rückfrage der Sekretärin nach der Höhe der Ersparnisse (beide Elternteile zusammen ca. 200.000, zu gleichen Teilen). Der Aufwand für ein Testament ist zum einen doch wohl davon unabhängig und zum anderen ist doch noch völlig offen, was davon im Falle einer evtl. notwendigen Betreuung in einem Pflegeheim übrig bliebe.

Sind die genannten Kosten wirklich realistisch ?
Gibt es noch weitere Alternativen, ein gültiges Testament zu erstellen ?

Für Tips im Voraus vielen Dank

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)



§18 I S. 1 KostO : "Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand des Geschäfts zur Zeit der Fälligkeit hat (Geschäftswert). "

Damit erklärt sich auch deine Verwunderung:

quote:<hr size=1 noshade>Was mir auch noch seltsam erschien, war die Rückfrage der Sekretärin nach der Höhe der Ersparnisse <hr size=1 noshade>


S.o.

quote:<hr size=1 noshade>Der Aufwand für ein Testament ist zum einen doch wohl davon unabhängig <hr size=1 noshade>


Richtig, aber wie beim Anwalt wollte der Gesetzgeber auch beim Notar, daß die Kosten vom Gegenstandswert abhängen und nicht vom Aufwand.



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29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Meine Mutter(83) und mein Stiefvater(75)



Sofern sie verheiratet sind, was spricht denn gegen die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments?

Ob es natürlich immer sinnvoll ist auf eine rechtliche Beratung zu verzichten ist natürlich eine andere Frage...

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17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament sollte von einem Ehegatten geschrieben und unterzeichnet sowie vom anderen Ehegatten mit unterschrieben werden. Das könnte wohl hier noch hinkommen.

Entwürfe kann man sich in dem Falle auch beim Anwalt fertigen lassen, die Kosten sind hier Verhandlungssache; sie können die beim Notar deutlich unterschreiten. Allerdings braucht der Erbe dann in aller Regel einen Erbschein, auch der kostet natürlich.

Die Notarkosten richten sich, wie oben angeführt, nach dem Geschäftswert. Ein Ehegattentestament für knapp 1000 € brutto entspricht einen Nachlasswert von 210.000 €. In der Gegend bewegen wir uns hier also, richtig?

Gruss

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Edith sagt: kleiner Rechenfehler berichtigt

-- Editiert am 11.07.2013 09:00

12x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Sie möchten doch, dass das Testament rechtssicher ist und der Notar, soweit er Bockmist baut, dafür haftet. Da sind 1.000 EUR nun wirklich nicht zu viel, angesichts des Wertes.

Ich wette in Ihrer Werkstatt würden Sie eine solche Frage nicht stellen, wenn für die Entfernung eines Kratzers in der Tür mind. die gleiche Summe anfällt.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja, es würde der rechtlichen Form genügen, wenn die Frau alles schreibt und der Mann nur die eine Zeile über seine Zustimmung schreibt und seine Unterschrift druntersetzt.
Problem ist aber: ein Testament kann angefochten werden. Wenn die gesetzlichen Erben(die ja gerade enterbt werden sollen) das tun, dann ist immerhin nachweisbar, dass der Mann nicht gerade im Vollbesitz seiner körperlichen Kräfte war, als das Testament errichtet wurde. Da können die gesetzlichen Erben bezweifeln, dass er das alles richtig erkannt und gesehen hat, was er da unterschrieben hat. Dann gibt es Gutachten, Gegengutachten, Zuegenbefragungen ... jede Menge Stress mit unabsehbaren Kosten und ungewissem Ausgang.

Wenn ein notarielles Testament errichtet wird, können die gesetzlichen Erben das natürlich auch noch versuchen, aber da ist immerhin ein Notar, der bei Errichtung des Testamentes davon überzeugt war, dass der Erblasser wusste, was er bestimmt hat.
Ich würde diese Sicherheit vorziehen vor der kurzfritigen Sparmöglichkeit.

Dass der Notareinsatz tatsächlich so teuer ist, wurde ja bereits gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wir, die Eheleute Klaus und Erna Schmitz bestimmen uns
gegenseitig zu Vorerben unseres gesamten bar- und
Sachvermögens. Nacherbe soll unser Sohn/Stiefsohn
Fritz Müller geb. am 31.01.1980 werden.

Ort Datum beide Unterschriften.

Das Testament kann dort aufgehoben werden wo der Sohn es später findet, oder beim zuständigen Nachlassgericht zur
Aufbewahrung gegeben werden.
Nur wenn Immobilien vererbt werden, ist ein Erbschein
erforderlich. Für die Bank genügt das Testament, die
Sterbeurkunde und der Personalausweis.


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4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde die 1000 Euro investieren, das Geld ist ja vorhanden. Zum einen hat man die Sicherheit, dass derjenige erbt, der auch erben soll. Zum anderen erspart man demjenigen Ärger und womöglich weitere Kosten, wenn der Todesfall dann eingetreten ist.
Meiner Meinung nach spart man am falschen Ende, wenn man sich die Notarkosten sparen möchte.
Logisch finde ich hier die Gesetzgebung allerdings auch nicht, da stimme ich Dir zu. Ob ich nun 4000 oder 400.000 Euro vererben möchte, die Arbeit für den Notar ist immer die gleiche. Aber irgendwie ist das auch fair, denn so kann jeder sich ein Testament leisten, wenn die Gebühr sich nach dem Geschäftswert zur Zeit der Testamentserstellung richtet.


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-- Editiert Yogi1 am 11.07.2013 15:24

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

@xxsuridxx
Ob Vor-/Nacherbschaft hier gewollt ist? Mit solchen "Formulierungsbeispielen" sollte man vorsichtig sein.

Für die Bank genügt das Testament, die
Sterbeurkunde und der Personalausweis.

Auch die Bank kann einen Erbschein verlangen.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HSRoth
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke erst mal.

Habe auf jeden Fall schon mal kapiert, daß gesunder Menschenverstand nicht unbedingt was mit Gesetzen zu tun hat.
OK, versuche es mal mit Logik.
Seitens meiner Mutter gibt es sowieso keine weiteren Verwandten mehr.
Würde es deshalb nicht auch schon reichen, wenn nur für meinen Stiefvater ein notarielles Testament erstellt würde ?
Er könnte doch darin bestimmen, daß in seinem Todesfall
a) wenn meine Mutter noch lebt, diese seine Ersparnisse erbt.
b) wenn diese nicht mehr lebt ich als Erbe eingesetzt werde.

Im Falle, daß er vor meiner Mutter stirbt, würde ich am Schluss ja sowieso am Ende der Erbfolge stehen.

PS.
Gute Schätzung in der Antwort mit den ca. 210 Tausend Euro. Es geht um je ca 100.000 die Beide auf getrennten Sparbüchern liegen haben.
Hier vielleicht noch eine Verständnisfrage:

In o.g. Fall würde es sich ja von 200 auf 100 Tausend Euro reduzieren, die notariell geregelt werden müssten.
Würde sich das spürbar auf die Gebühren auswirken, oder wäre Änderung nur marginal ?

in dem festgehalten wird, daß sein Erspartes im Todesfall an meine Mutter ?


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6x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
Seitens meiner Mutter gibt es sowieso keine weiteren Verwandten mehr.

Im Falle des Falles zählt die Realität und nicht was der potentielle Erbe irgend wann mal glaubte.



Es ist für mich immer wieder ein Rätsel, das Leute sich der Gefahr jahrelanger Streitereien Gutachterkriege etc. aussetzen nur um krampfhaft ein paar EUR zu sparen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn man sich das alleine rechtssicher zutraut- was spricht gegen ein Berliner Testament?
Ehefrau schreibt (mit Hand) und Ehemann unterschreibt.Kostet erstmal gar nichts.

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Kurzer Kommentar zu den zwei größten Knallern hier im Thread:

Es ist ein grober Irrtum anzunehmen, dass der Notar die Testierfähigkeit erstens kompetent beurteilen könnte und zweitens dies im Prozessfalle einen hohen Beweiswert hätte. Der Notar ist i.d.R. medizinischer Laie. Die Floskel am Anfang der Testamente hat schon aus diesem Grund einen äußerst geringen Wert, wenn es denn drauf ankommen sollte. Der Wert der Aussage beahndelnder Ärzte ist da schon besser, der Fachmann für diese Fragen ist aber letztlich nur der FA für Psychiatrie.

Hier werden die Varianten von Ehegattentestamenten bunt durcheinandergewürfelt, es wird der Vorschlag einer Vor- und Nacherbschaft in den Raum geworfen wird - ohne den Hauch einer Ahnung von der Materie und den Konsequenzen. Kann jemand dem TE kompetent die Unterschiede und Feinheiten beispielsweise der Bindung des überlebenden Ehegatten erklären? Wenn nein, dann zeigt das nur die Substanz der Neidkomplexe gegen die Notare, die hier ansatzweise hochkommen. Die Gebühren für ein solches Testament sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie sind auch angesichts der Gegenleistung völlig angemessen.

@xxsirodxx: Kennen Sie Dieter Nuhr?

Gruss

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Da knallert uns jetzt also ein Rechtsanwalt rein, dass wir alle keine Ahnung von den Feinheiten des Testierens haben und Notare völlig überschätzen. Man sollte, wie er schon gestern so selbstlos bemerkte, lieber einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und dann eben noch mal den Erbschein extra zahlen. ein Testament hat man dabei zwar immer noch nicht, aber immerhin viel mehr Informationen.

Das veranlasst mich denn doch, zwei Sachen dazu zu sagen:

Erstens habe ich (und mein beitrag ist da wohl gemeint)nicht behauptet, dass ein Notar Testierfähigkeit kompetent beurteilen könne. Ich habe gesagt, dass er "bei Errichtung des Testamentes davon überzeugt war, dass der Erblasser wusste, was er bestimmt hat". Vielleicht sollte der Herr Rechtsanwalt sich etwas mit der Standesordnung von Notaren auseinandersetzen, die sowas meines wissens tatsächlich verlangt (zumindest hat das mein Notar mal behauptet).
Ich habe auch nicht behauptet, dass es keine Erbstreitigkeiten mit den gesetzlichen Erben geben könnte. Ich halte die Hemmschwelle, die eine notarielle Urkunde aufwirft, aber für ziemlich hoch gegenüber einem einfachen Testament.

Zweitens wird vom Rechtanwalt darauf hingewiesen, dass auf die besonderen Feinheiten und Varianten bei Ehegattentestamenten hier nur sehr unzureichend eingegangen wird. Dazu ist zu bemerken, dass sowas auch so lange keine Rolle spielt, wie zwischen den Erben Einigkeit über die Testamentsauslegung besteht. Hier scheinen keine Konflikte zwischen Sohn, Mutter und Stiefvater vorzuliegen und man ist sich offenbar einig, wie mit dem Vermögen verfahren werden soll. Dann kommt es eben nicht darauf an, die letzten Feinheiten erst mal richtig auszuloten; viel wichtiger ist es, überhaupt erst mal irgendein Testament zu haben, bevor es plötzlich zu spät dafür ist.

6x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn ein Anwalt nicht zugleich als Notar zugelassen ist, dann liegt quiddje völlig richtig.
Rechtsanwälte haben, tut mir leid, aber es ist so, in der Regel jedenfalls von der freiwilligen Gerichtsbarkeit absolut keine Ahnung.
Da werden selbst einfachste Dinge zum Stolperstein.

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Logisch finde ich hier die Gesetzgebung allerdings auch nicht, [...] Aber irgendwie ist das auch fair


Die Fairness *ist* die Logik dahinter. :)



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

von cruncc1

Wenn die Bank einen Erbschein verlangt, muß sie für die Kosten aufkommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Wenn die Bank einen Erbschein verlangt, muß sie für die Kosten aufkommen.


Seit wann das denn? Nach meinem Kenntnisstand ist das nur bei Existenz eines notariellen Testaments zutreffend, da dieses gemeinsam mit dem Eröffnungsprotokoll den Erbschein in der Regel ersetzt.









-- Editiert Andarta am 12.07.2013 17:47

2x Hilfreiche Antwort

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