1.000 Euro Schmerzensgeld bei Sexting

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Urteil zu unerlaubtem Verbreiten von Intimfotos

Wer Intimfotos von anderen unerlaubt über WhatsApp verbreitet (Sexting), begeht eine schwere Persönlichkeitsverletzung. Die auf den Fotos abgebildeten Personen können Schmerzensgeld verlangen, entschied das Landgericht Frankfurt. (Az.: 2-03 O 189/13)

Eine 17-Jährige hatte intime sexuelle Fotos von sich und ihrem Freund auf ihrem Smartphone gespeichert. Bei einem Ladevorgang des Telefons am Computer einer Freundin wurden diese Bilder ohne Einverständnis der 17-Jährigen auf dem Rechner der Freundin gespeichert. Die Freundin verbreitete die Fotos dann ungefragt über WhatsApp.

Als die 17-Jährige davon erfuhr, verlangte sie 10.000 Euro Schmerzensgeld für die unerlaubte Verbreitung ihrer Fotos. Das Gericht sprach ihr den Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich zu. Die Richter reduzierten den Betrag aber auf 1.000 Euro, da die Fotos von der Minderjährigen selbst stammten und der Freundin nicht nachgewiesen werden konnte, die Bilder absichtlich auf ihren Computer geladen zu haben.


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