10 Jahres Verjährungsfrist eines Schenkungsvertrag

19. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
MarkusNeu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 48x hilfreich)
10 Jahres Verjährungsfrist eines Schenkungsvertrag

Guten Tag zusammen.

meine Eltern und ich haben im Februar 2001 einen Schenkungsvertrag über das Haus meiner Eltern abgeschlossen.
Innerhabl welcher Frist kann dieser Schenkungsvertrag, unterwelchen Bedingungen rückabgewickelt werden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Deine Eltern nicht mehr für ihren eigenen Unterhalt aufkommen können (z.B. Pflegefall) dann gilt eine 10-Jahresfrist.

Bei grobem Undank von Dir gegenüber Deinen Eltern zeitlich unbegrenzt.

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarkusNeu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 48x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antwort. Wann läuft die Jahresfrist aus, mit Beginn oder Vollendung des 10 Jahres ?

Ich habe hier im Forum gelesen das sich die Rückabwicklung jedes Jahr um 10% reduziert wie kommt das in meinem Fall zur Anwendung.

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40x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Welchen "Fall" meinst du?

Du solltest schon mehr Einzelheiten schreiben. ;)



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkusNeu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich meine im Fall der Verarmung des Schenkenden. Kann die Schenkung der Immobilie noch Rückabgewickelt werden ? Meiner Meinung nach befinden wir uns im 10 Jahr. Bis zu welchem Prozentwert kann die Schenkung rückabgewickelt werden und ab wann ist diese verjährt. Bitte das genau Datum wäre mir wichtig.

Danke !!

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8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Ich habe hier im Forum gelesen das sich die Rückabwicklung jedes Jahr um 10% reduziert wie kommt das in meinem Fall zur Anwendung.


Das gilt nur für den Pflichtteilergänzungsanspruch im Erbfall, nicht jedoch bei einer Rückforderung wegen Verarmung. Eine solche Rückforderung kann auch noch nach 9 Jahren und 11 Monaten zu 100% erfolgen.

Maßgeblich ist das Datum der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, nicht das Datum des notariellen Schenkungsvertrages. Wenn die Eigentumsumschreibung z.B. am 25.03.2001 erfolgt ist, dann ist die 10 Jahresfrist am 25.03.2011 24:00 Uhr abgelaufen.

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