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6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wintereis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
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Hallo, habe hier mal eine frage .
Wir haben uns vor 2 Jahren ein altes Fachwerkhaus gekauft zum teil Saniert.
Bei der Hausausschreibung stand wörtlich drin( ehemaliges Bauernhaus.2004 Dach , Fassade erneuert. Holzzentralheizung 2003 , im WZ befindet sich außerdem ein Kaminofen.
Dachgeschoß 3 Zi. teilausgebaut. Min 150 qm Keller bzw Erdgeschoss.Scheune über zwei Ebenen direkt am Haus ebenso neu gedeckt 2004.
Wir haben das so verstanden das die Heizung 2003 Eingebaut wurde. sprich sie wäre 2013 zehn Jahre alt gewessen. Da wir in den Wintern aber sehr viel Holz brauchten habe ich die sache mal unter dieLupe genommen. Habe dabei festgestellt das lediglich der Brenne von 2003 ist, die drei Puffer die ich an der Holzzentralheizung habe stammen aus den Jahren 1983 ( 2000 L Ohne Isolierung), 1992 ( 600 L mit hartschaum Isolierung und Brauchwasser) und einen Puffer der könnte von 2003 sein, genaueres sieht man nicht auf dem Typenschild. Haben nun die Puffer ausgetauscht und in diesem Zuge auf eine Luft Luft Wärmepumpe für das brauchwasser im sommer umgestellt. Habe mir diesbezüglich einen Anwalt genommen da dei Verkäfer uns nichts von den alten Pufferspeichern gesagt haben. Ich konnte es auch nicht sehen da die Puffer vom Verkäufer mit einer Bretterverschallung und mit Glaswolle ausgestopft waren. Waren nun vor Gericht und haten den damalz von derBank Hinzugezogenen Gutachter als Zeugen geladen. Der Gutachter hat in seinem Fragebogen Protokoll wohl vermerkt das die Holzzentrallheizung von 2003 ist, aber im gegenzug dann Mündlich gemeint das siech daß nur auf den Brenner bezieht0. Augrund dieser Aussage und der Aussage des Verkäufers ( Er hatte mir Mündlich gesagt das die Puffer gebraucht sind)was nicht der Fall war. (das Gericht meint ich solle Beweisen das der Verkäufer dies nicht gasagt hat) Wie Beweist man ein Sache die nicht gesprochen wurde.
Jetzt meine Frage, wenn ich Einspruch erhebe und mir nochmals einen Gutachter suche bzw hat der Gutachter Mist gemacht.
Wenn laut ausschreibung zu verstehen ist das die Heizung ( Holzzentrallheizung ) von 2003 ist können doch die Puffer nicht 30, 21,10 Jahre sein. Auch der Gutachter hat in seinem Fragebogen Wörtlich Holzentrallheizung 2003 stehen. Da kann doch nicht auf einmal nur der Brenner gemeint sein.
Ich habe die sachen Schriftlich vorliegen und vom Gericht wird es auf etwas festgellegt das nicht vom verkäufer gesagt wurde.
Bzw das ich nachfragen hätte müssen wie alt die Puffer sind.
Bitte gebt mir Hinweise was ich da machen kann. Oder gibt es einen ähnlichen Fall.
Oder ist unser Rechtsystem so.
Biite Helft uns.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
wenn ich Einspruch erhebe und mir nochmals einen Gutachter suche


Bist du nicht anwaltlich vertreten? Warum nicht? Du kennst ja nicht einmal die Vorgaben der ZPO ("Einspruch" kannst du nicht erheben und du kannst dir auch im gerichtlichen Verfahren keinen Privatgutachter suchen - genau deswegen hat das Gericht ja einen bestellt), wie willst du das erfolgreich durchziehen?

Zitat:
das Gericht meint ich solle Beweisen das der Verkäufer dies nicht gasagt hat


Das hat das Gericht so garantiert nicht gesagt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Was ist denn im Kaufvertrag bezüglich der Heizung enthalten?

Hat der Verkäufer behauptet, die Puffer wären auch von 2003?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Aha, die Heizungsrohre und die Heizkörper müssten dann also auch aus 2003 sein wenn diese 2003 saniert wurde?????
Nein, natürlich nicht. Wo wurde denn vermerkt, dass 2003 die Heizungsanlage KOMPLETT erneuert wurde? Das kann sicherlich niemand bei den hier gemachten Angaben erwarten. Für mich liest sich das hier als völlig in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Bist du nicht anwaltlich vertreten?

Lesen würde helfen :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Dann frage ich mich, warum der TE nicht seinen Anwalt fragt, sondern ein Laienforum.

0x Hilfreiche Antwort

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