1. Zwangsversteigerung (Mindestgebot, Wertgrenzen, anwalt)

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Flushracer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Zwangsversteigerung (Mindestgebot, Wertgrenzen, anwalt)

Guten Tag zusammen,

meine Frau und ich haben ein Haus samt Grundstück im Auge, welches Zwangsversteigert wird.
Dies wäre unsere erste Zwangsversteigerung. Wir werden uns eine ZV, ohne mitzubieten, zuvor einmal anschauen.

Beispiel: Verkehrswert Haus mit Grundstück = 300.000 € ; Wertgrenzen 5/10 und 7/10 sind aktiv

Meine Fragen zu meinem besseren Verständnis:

1. Das erste gültige Mindestgebot wären 150.000 € (5/10 Wertgrenze). Ist das richtig?
2. Ich bekomme den Zuschlag auf jeden Fall, wenn ich 210.000 € (7/10 Grenzwert) biete und niemand höher bietet? Ist das richtig?
3. Wie bietet man richtig? Biete ich z.B. 500 € und diese werden zu den 150.000 € addiert? Oder bietet man z.B. 150.500 €?
4. Wäre es sinnvoll, wenn das überhaupt üblich ist, einen Anwalt zur Unterstützung mit zur Auktion zu nehmen?
5. Wo liegen die Gefahren im Grundbuch (Abteilungen I, II und III)?

Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

1. Richtig. Zwischen 5/10 und 7/10 kann der betreibende Gläubiger entscheiden, ob er den Zuschlag erteilen lassen will.
2. Wenn niemand höher bietet sollte es so sein, der betreibende Gläubiger hat aber m.W. die Möglichkeit, das Verfahren einstellen zu lassen.
3. Normalerweise wird ein Gesamtgebot genannt, also z.B. 150.500. Auf die eventuelle Verpflichtung zur Sicherheitsleistung bist Du wahrscheinlich hingewiesen worden?
4. Das würde ich verneinen. Vorne sitzt ein Rechtspfleger, der sich i.d.R. besser auskennt als ein Anwalt, weil er dauernd damit zu tun hat und sehr gut aufklärt.
5. Es können vorrangige Eintragungen bestehen bleiben, so. z.B. Wohnrechte o.ä., je nachdem, wer die Versteigerung betreibt.

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