1. Stromrechnung nach 18 Monaten

11. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
nosmoking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
1. Stromrechnung nach 18 Monaten

Hallo, wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Ich bin am 01.06.2006 in eine Wohnung in einem Neubau gezogen und habe nie eine Stromrechnung erhalten, genauso, wie alle anderen Mieter der 36 Neubauwohnungen.

Anfangs haben wir bei der Verwaltung und bei dem Stromlieferanten noch nachgefragt, wann wir denn Rechnungen bekommen, um unsere Abschläge zu überweisen, aber da nach mehrmaligem Nachfragen nichts passierte (zuerst sprach der Stromlieferant von Problemen bei der EDV-Umstellung), haben wir alle "still gehalten" und nichts mehr unternommen.

Jetzt haben Anfang November die ersten Mieter eine Rechnung bekommen, mit horrenden Forderungen (Beispiel: 1.100,-- Kosten, zu zahlen in 3 Monatsraten!).

Die Frage ist, ob wir gezwungen sind, das jetzt zu zahlen, oder ob die Rechnungen früher hätten gestellt werden müssen. Und wenn wir zahlen müssen, ob wir uns auf die 3 Raten einlassen müssen oder kleinere Beträge zahlen können.

Zudem ist in den Rechnungen wohl noch nicht mal ein Zählerstand angegeben, sondern nur der Anfangszählerstand. Haben die geraten, was sie uns berechnen?

Wie gesagt, freue mich über Eure Antworten!!!

LG nosmoking (obwohl mir der Kopf bei dem Gedanken an die Rechnung ganz schön raucht...;o)))

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Frühestens nach 3 Jahren wäre Verjährung eingetreten.

Dachtet Ihr, der Strom kommt ewig umsonst?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Unabhängig davon gibt es hier das Mietrechtsforum.
Grundsätzlich kann der Stromanbieter Strom gegen Vorkasse liefern, gegen Abschläge oder gegen Rechnung nach einer bestimmten Periode.
€ 1.100,- nach 18 Monaten ist ja recht niedrig, das muss also eine sehr kleine Wohnung sein.

Für eine Rechnung gebe ich dir Recht - es zählt der Anfangszählerstand (müßte ja eigentlich auf "0" gewesen sein) sowie eine Aufstellung Verbrauch, Kilowatt, Grundgebühr usw.
Falls dir das immer noch zuwenig ist - gehe zur Verbraucherberatung, die mit dir die Rechnung kontrollieren.

Man hätte ja monatlich auch Geld zurücklegen können (analog eigener Schätzungen). Falls du das nicht gemacht hast - du kannst den Anbieter natürlich um Kulanz bei der Zahlung bitten - hat der denn jetzt auch neue Abschlagsbeträge aufgeführt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nosmoking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Natürlich dachten wir nicht, das der Strom kostenlos (nicht umsonst!) käme, die Frage ist ja nur, ob der Stromanbieter sich korrekt verhalten hat, oder ob er durch seine eigene Schlusigkeit vielleicht nicht mehr die volle Forderung durchsetzen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nosmoking
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

@sika

Ich selber habe noch keine Rechnung bekommen, aber eine befreundete Nachbarin und sie soll jetzt monatlich 90,-- Abschlag zahlen.

Ich persönlich habe mir monatlich einen geschätzten Betrag zurückgelegt, aber dies sind hier Sozialwohnungen und ich nehme nicht an, dass hier viele nach dem Prinzip vorgegangen sind, also wird es wegen der Rechnungen noch eine große Welle geben.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo nosmoking - dann bist du ja wenigstens aus dem Schneider.
Und jeder steht bei diesen Dingen für sich selber ein.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Auch ich bin der Meinung, dass der Betrag nicht sonderlich hoch ist. Des weiteren unterliegen auch diese Kosten der normalen Verjährung, welche hier nach 18 Monaten nicht gegeben ist.

Sie haben mit der Forderung rechnen müssen und hätten von daher einen mtl. Betrag x beiseite legen können, somit wäre der einmalige Schmerz nicht ganz so hoch.

Es ist zwar nicht die Regel, dass so eine Rechn. nach 18 Monaten kommt, ungewöhnlich ist es jedoch auch nicht.

Zumindest dürfen Sie in drei Raten zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

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