Hallo,
mich als Handwerker beschäftigt gerade folgender Fall:
Der Bauherr beauftragte mich mit der Montage einer Schiebetür. Vor Beginn meiner Arbeit sprach ich mit dem Trockenbauer ab, welche Voraussetzungen die Trockenbauwand haben muss, damit ich die Tür fachgerecht montieren kann. Zum Montagetermin stellte ich fest, dass der Trockenbauer sich nicht an meine Vorgaben gehalten hatte, denn das Ständerwerk war bereits zu sehr geschlossen. Mit Schwierigkeiten baute ich die Tür ein und der Trockenbauer stellte anschließend die Wand fertig. Beim Einbau entstand jedoch ein kleiner Kratzer an der Oberfläche, der Bauherr reklamierte die Tür. Daraufhin wurde die Tür kostenlos repariert und von mir auch kostenlos wieder montiert. Dazu musste der Trockenbauer die Wand allerdings zunächst rückbauen und danach wiederherstellen. Die Kosten für die Wiederherstellung der Wand hat er nun dem Bauherren in Rechnung gestellt. Der Bauherr wiederum will die Summe (ca. 700 €) von uns erstattet haben.
Meine Auffassung der Rechtslage ist, dass der Trockenbauer ein fehlerhaftes Gewerk erstellt hat, indem er sich nicht an meine mündlichen Vorgaben gehalten hat. Also müsste er im Zuge der Nacherfüllung dem Bauherren die Wand kostenlos ersetzen. Außerdem habe ich die Wand ja nicht in Auftrag gegeben. Ist der Fall so einfach oder könnte die Sache doch heikel für mich werden z.B. weil ich vor der Montage keine schriftliche Bedenkenanmeldung gemacht habe?
Würde mich freuen, wenn ihr mir einen Rat geben könntet, wie sich die Rechtslage gestaltet bzw. wie ich mich nun verhalten soll.
Grüße, Holzi
1 Schaden, 2 Gewerke - wer muss zahlen?
Verbaut?
Verbaut?
ZitatVor Beginn meiner Arbeit sprach ich mit dem Trockenbauer ab, welche Voraussetzungen die Trockenbauwand haben muss, damit ich die Tür fachgerecht montieren kann. :
Das könnte man jetzt wie genau beweisen?
ZitatZum Montagetermin stellte ich fest, dass der Trockenbauer sich nicht an meine Vorgaben gehalten hatte, denn das Ständerwerk war bereits zu sehr geschlossen. :
Ab dem Zeitpunkt hätte man zum Selbstschutz die Arbeiten einstellen sollen/müssen.
Zitatdass der Trockenbauer ein fehlerhaftes Gewerk erstellt hat, indem er sich nicht an meine mündlichen Vorgaben gehalten hat. :
Stimmt. Ist hier aber nutzlos.
ZitatBeim Einbau entstand jedoch ein kleiner Kratzer an der Oberfläche :
Durch wen? Den Türbauer oder den Trockenbauer?
Dass eine vorherige Absprache stattgefunden hat, bestätigt der Trockenbauer in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Fall. Er schreibt dort weiter, dass er mir vor Ort angeboten hätte, die Unterkonstruktion zurückzubauen. Dies ist eine Falschaussage, in der jedoch mMn ein teilweises Schuldeingeständnis mitschwingt. Der Schaden entstand durch mich bei der Montage der Tür aufgrund der erschwerten Bedingungen, die der Trockenbauer zu verantworten hat.
Gibt es denn überhaupt einen Rechtsanspruch gegen mich? Ich habe schließlich meinen Teil der Nacherfüllung erbracht. Somit kann ich doch das Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherren und mir als abgeschlossen betrachten? Oder anders formuliert: Was geht mich der Trockenbauer an?
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ZitatSomit kann ich doch das Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherren und mir als abgeschlossen betrachten? :
Nö, man hat ja noch ein paar Jährchen Gewährleistung vor sich ...
ZitatOder anders formuliert: Was geht mich der Trockenbauer an? :
Nix.
Du musst nur unter Umständen die Kosten tragen, die durch die Nachbesserung verursacht wurden. Das sind dann durchaus auch Fremdkosten.
In wie weit die 700 € überhaupt in der Summe gerechtfertigt sind und welches Mitverschulden der Trockenbauer hat müsste dann noch geklärt werden.
Hm, das ist schon richtig. Aber der Bauherr hat mir nur die Anweisung gegeben, die Tür nachzubessern. Über den Trockenbau, den ich als Bautischler ja auch herstellen kann, wurde nicht gesprochen. Stattdessen wurde der Trockenbauer mit der Nachbesserung beauftragt. Der Bauherr muss mir doch eine Wahl zur Mängelbeseitigung lassen und kann mich nicht nach Abschluss der Arbeiten vor vollendete Tatsachen stellen, oder?
ZitatDer Bauherr muss mir doch eine Wahl zur Mängelbeseitigung lassen :
Durchaus, nur hat man ihn ja nicht darüber informiert, das man das selbst machen möchte.
Ich glaube nicht, dass diese Aussage so stimmt.ZitatStattdessen wurde der Trockenbauer mit der Nachbesserung beauftragt. :
Der Bauherr hat Dein Gewerk wegen erkennbarer Mängel nicht abgenommen und Dich zur Nachbesserung aufgefordert
Hat er das, bezogen auf Dein Gewerk, nicht? Ich denke, dass er Dir da nicht reingeredet hat und Du die Mängel an der Tür so wie Du es wolltest fachgerecht beseitigen konntest.ZitatDer Bauherr muss mir doch eine Wahl zur Mängelbeseitigung lassen :
Jetzt drängt sich die Frage auf, weshalb er den Trockenbauer mit dem Rückbau beauftragt wurde. Eine mögliche Antwort darauf wäre, dass Du ihn entsprechend über die Notwendigkeit informiert hast.
Hier fehlt also ein Teil in Deiner Beschreibung.
hätte man vielleicht vor dem nicht fachgerechten Einbau nachdenken sollen, zu dem Zeitpunkt wäre eine geringfügige Veränderung eines fremden noch nicht fertig gestellten Gewerkes vermutlich folgenlos geblieben.ZitatÜber den Trockenbau, den ich als Bautischler ja auch herstellen kann, :
Dem schließe ich mich an, wobei ich ein Mitverschulden eher nicht sehe. Richtig wird wohl seinZitatIn wie weit die 700 € überhaupt in der Summe gerechtfertigt sind und welches Mitverschulden der Trockenbauer hat müsste dann noch geklärt werden. :
oder in Absprache mit dem Trockenbauer selbst rückbauen.ZitatAb dem Zeitpunkt hätte man zum Selbstschutz die Arbeiten einstellen sollen/müssen. :
700 € für einen Rückbau ohne Ständerwerkveränderung klingt schon heftig.
Berry
Zitat:ZitatDer Bauherr muss mir doch eine Wahl zur Mängelbeseitigung lassen :
Durchaus, nur hat man ihn ja nicht darüber informiert, das man das selbst machen möchte.
Nun ja, ich bin eben davon ausgegangen, dass der Trockenbauer mit seiner Nichtbeachtung der Vorgaben eine Mitschuld - eigentlich sogar die ursprüngliche Schuld - trägt und daher seinen Teil des Gewerkes kostenlos nachbessern muss. Wäre der Schaden trotz optimaler Einbaubedingungen entstanden, träfe den Trockenbauer keine Schuld und ich hätte alles nachbessern müssen. Außerdem war die Wand als ich zur Beanstandung gerufen wurde, bereits schon wieder ohne Rücksprache mit mir geöffnet worden.
ZitatJetzt drängt sich die Frage auf, weshalb er den Trockenbauer mit dem Rückbau beauftragt wurde. Eine mögliche Antwort darauf wäre, dass Du ihn entsprechend über die Notwendigkeit informiert hast. :
Siehe oben: Der Rückbau hatte bereits zur Schadenbegutachtung ohne mein Wissen stattgefunden.
ZitatSiehe oben: Der Rückbau hatte bereits zur Schadenbegutachtung ohne mein Wissen stattgefunden. :
Nö, da steht ziemlich eindeutig was ganz anderes:
ZitatDaraufhin wurde die Tür kostenlos repariert und von mir auch kostenlos wieder montiert. Dazu musste der Trockenbauer die Wand allerdings zunächst rückbauen und danach wiederherstellen. :
Im übrigen: wenn zur Schandenbegutachtung erst der Rückbau erfoderlich sein soll, dann war der Mangel also ohne Rückbau nicht sichtbar? Oder wie muss man sich das vorstellen?
Du hast mich falsch verstanden: "zur Schadenbegutachtung" meint "bei der Schadenbegutachtung", ist vielleicht etwas unglücklich formuliert. Nichts für ungut.
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