1. Ladendiebstahl (3,10 Euro Warenwert)

19. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
MickeyMaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)
1. Ladendiebstahl (3,10 Euro Warenwert)

Ich habe mich leider zu der Dummheit hinreissen lassen, eine Zeitschrift im Wert von 3,10 Euro ohne zu bezahlen ein zu stecken.
Natürlich bin ich auch gleich erwischt worden und habe erstmal 80 Euro bezahlen müssen. Nun wird Anzeige erstattet und ich habe ein Hausverbot von 3 Monaten.
Ich möchte gerne wissen, wie es jetzt weiter geht und mit welcher Strafe ich rechnen muss?
Ich würde mich über jeden Hinweis freuen, da ich Student bin und bisher keinerlei Bekanntschaften mit dem Gericht habe.....

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MickeyMaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich möchte noch hinzufügen, daß ich mich bei dem Detektiv natürlich sofort entschuldigt habe; wäre es hilfreich noch einen Brief an den Geschäftsleiter zu schreiben?

22x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Den Brief kannst Du schreiben. Ob's hilft oder nicht, wer weiß? Vielleicht überlegt er sich das mit der Anzeige noch mal.

Ansonsten sind (wenn's Deine erste Straftat war) die Chancen nicht schlecht, daß das Verfahren nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt wird. Falls nicht, wird es einen Strafbefehl mit einer (m.E. geringen/einkommensabhängigen)Geldstrafe geben.

Falls die Geldstrafe unter 90 Tagessätzen liegt (wovon man hier zu 95% ausgehen kann), bist du auch nicht vorbestraft.

mfG

Bob

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MickeyMaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Bob,

vielen Dank für Deine Antwort. Es war wirklich meine erste Straftat und ich bereue sie fürchterlich.
Wie hoch fallen solche Geldstrafen im Zweifelsfall denn aus? Ich bin nämlich Student und habe im Moment gar kein Einkommen.....

16x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Hallo

wenn Du verurteilt wirst, wird die Strafe meiner Erfahrung nach so bei 30-50 Tagessätzen liegen. Dieses wird multipliziert mit 1/30 Deines Monatseinkommens (irgendeins wirst Du ja haben(Eltern o.ä.), mußt ja schließlich von was leben). Oder es könnte der übliche Tagessatz für Sozialhilfeempfänger angewendet werden. (5,00-7,50 €) Also wirst Du mit 150,-€ bis 375,-€ dabei sein, wenn die Sache nicht eingestellt wird. Die Angabe des Strafmaßes ist natürl. von mir (aufgrund Berufserfahrung) geschätzt und daher ohne Gewähr. Die Geldstrafe kannst Du auch (auf Antrag bei der StA) in raten zahlen, oder stattdessen gemeinnützige Arbeit ableisten.

Gruß, Bob

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MickeyMaus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Nochmals danke, Bob.
Wie sind denn Deine Erfahrungen, was die Einstellung wegen Geringfügigkeit angeht? Gibt's da irgendwelche Richtlinien? Wie hoch darf der maximale Schaden sein?
Ich wohne in Thüringen, kenne aber leider niemanden, der in der gleichen Lage ist wie ich....

8x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
chris_
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wurde vor gut 2 Monaten bei meiner ersten Straftat erwischt, auch Ladendiebstahl, aber mit einem noch geringeren Wert als bei dir...

Kommt hinzu, dass ich 17 bin, als noch unters Jugendstrafrecht fall...

Mir wurde von der Polizei gesagt, die Anzeige wird ziemlich wahrscheinlich eingestellt werden..aber nix!
Vor 2 Wochen kam der Brief der Staatsanwaltschaft, werde wegen "erhöhtem öffentlichen Interesse" angeklagt...

Bin jetzt schon vorgeladen, für nächsten Monat. Mal schaun was da rauskommt bei. Ist wie gesagt meine erste (und wahrscheinlich auch letzte) Straftat gewesen, und wohne im Süden Deutschlands, sprich Bayern.

Weiß vielleicht noch wer, wie hoch die "Prozesskosten" sein werden, und wie ich die bitte schön bezahlen soll, mit Taschengeld von 20EUR / Monat !?

Gruss
Christian

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

@ Mickey maus

Die Chancen, daß bei dir eingestellt wird, sehe ich als nicht gering an, [Ersttäter, geringer Warenwert <50,-€ (das ist die ungefähre Grenze zwischen "Diebstahl geringwertiger Sachen"/"Diebstahl nicht geringwertiger Sachen"), nicht in Bayern wohnend *grins*).

Genau sagen kann man es natürl. nicht, da es immer auf den sachbearbeitenden Staatsanwalt ankommt.

@Christian

Das bei Dir nicht eingestellt wurde, mag damit zusammenhängen, daß Du in Bayern wohnst; hängt aber in jedem Fall (in jedem Bundesland) damit zusammen, daß beim Jugendrecht/JGG, anders als beim "Erwachsenenrecht"/StGB nicht die Bestrafung, sondern der "Erziehungsgedanke" im Vordergrund steht. Das Gericht will durch "schnelle" Bestrafung (halt auch schon bei der ersten Tat) dahingehend auf die jugendlichen einwirken, daß sie sich gut überlegen, ob sie eine zweite, dritte usw. Tat begehen.

Wegen der Gerichtskosten brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, da bei Jugendlichen in aller Regel von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen wird.

MfG

Bob

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hoffmann84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Bob,

ich habe wirklich keine ruhigfe minute mehr, weil man mich dabei erwischt hat, dass ich im Supermarkt etwas süsses geklaut habe (hatte anscheinend wirklich energiemangel im hirn), der detektiv meinte zwar, dass er von einer anzeige absieht, da der gegenstand nur 59 cent teuer war. aber inwieweit kann ich mich auf diese aussage verlassen, ich habe nämlich angst, dass meine eltern davon erfahren. das will ich nicht, denn schließlich habe ich auch die 50 € strafgeld von meinem eigenen lohn bezahlt.

was kann denn jetzt noch passieren

25x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

hallo hoffman 84

Ich habe Dir in den 2 anderen Threads in denen Du gepostet hast, geantwortet.

gruß, bob

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vitorgan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe eine Buerste in den Ruecksack eingesteckt, wollte die auch spaeter bezahlen, doch musste dringend aufs Klo. Jetzt wird es mir unterstellt, ich waere ein Dieb. Na schoen! Kann ich was machen? Eigentlich sieht es wie ein Diebstahl aus, ich weiss, jeoch habe ich das Geschaeft nicht verlassen,.... Danke! Victor. p.s. Die Buerste kostet bloss 3-4 Euro! Die Polizei ist bnachrichtigt,.. ich warte jetzt auf ein Urteil des Staatsanwaltschaft.

19x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn Du noch vor der Kasse warst ist es kein Diebstahl!

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend Bob,

der Rucksack des Täters wird als Gewahrsamsenklave des Täters angesehen.

Wird ein handlicher Gegenstand in dieser Gewahrsamsenklave versteckt, so ist der Diebstahl <u<vollendet . Bruch fremden Gewahrsams und Begründung eines neuen mit dem subjektiven Element der Zueignungsabsicht.

Nach Passieren der Kasse und Verlassen des Geschäftes ist der Diebstahl beendet.

Viele Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nachtrag:

Mein Beitrag wurde falsch gepostet. Im zweiten Absatz muss es natürlich heissen:

-->Wird ein handlicher Gegenstand in dieser Gewahrsamsenklave versteckt, so ist der Diebstahl vollendet.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Echt? Schau an, daß wußte ich bisher nicht. Ich dachte, vor der Kasse ist es max. versuchter Diebstahl.

Gruß, Bob

PS:(@BOBO) Ja, ich hatte nen tollen 1. Mai. ich hoffe Du auch !?

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Na Jungens...

Kann ich so nicht nachvollziehen, Bobo. Gewahrsamsbruch liegt natürlich vor, aber wie sieht es mit dem Vorsatz aus? Wenn ich mit meiner eigenen Einkaufstasche in den Laden gehe und die vollstopfe, um sie dann an der Kasse zu leeren, habe ich im Laden gewiss keine Zueignungsabsicht. Das gilt auch für mine Jackentasche, in der ich auch schon mal ein paar Sachen abgelegt habe, da ich sie anders nicht mehr halten konnte. Aus diesem Grund warten Detektive ja immer, bis man die Kasse passiert hat oder den Laden verlassen hat, ohne zu zahlen.


-----------------
"Wu Wei"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Hank,

das ist dogmatisch gesehen natürlich richtig, was Sie sagen. Praktisch gesehen dürfen Sie jedoch nicht die Beweisführung vergessen.

Beweisen Sie mir mal bitte im Kaufhaus, dass Sie keine Zueignungsabsicht hatten, wenn Sie Kaufsachen in Ihrer Hosentasche/Jackentasche oder in sonstigen Gewahrsamsenklaven einstecken. Dieses wird Ihnen schwerlich gelingen.

Desweiteren gibt es ja auch dazu den Einkaufswagen, oder die Einkaufskörbe. Diese sind natürlich keine Gewahrsamsenklaven, weil auf die darin befindlichen Gegenstände der Supermarkt / Einkaufsmarkt etc. immer eine Zugriffsmöglichkeit hat. Auf Gegenstände in einer Gewahrsamsenklave hat der Kaufmarkt keine Zugriffsmöglichkeit mehr.

Wenn der Täter die Kasse passiert, dann ist die Beweisführung natürlich eindeutig bezüglich eines Diebstahls. Vor dem Passieren der Kasse können unter Umständen die von Ihnen angesprochenen Komplikationen der Beweisführung auftreten.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lalalalalalal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von MickeyMaus):
Ich habe mich leider zu der Dummheit hinreissen lassen, eine Zeitschrift im Wert von 3,10 Euro ohne zu bezahlen ein zu stecken.
Natürlich bin ich auch gleich erwischt worden und habe erstmal 80 Euro bezahlen müssen. Nun wird Anzeige erstattet und ich habe ein Hausverbot von 3 Monaten.
Ich möchte gerne wissen, wie es jetzt weiter geht und mit welcher Strafe ich rechnen muss?
Ich würde mich über jeden Hinweis freuen, da ich Student bin und bisher keinerlei Bekanntschaften mit dem Gericht habe.....



Wie ist bei dir ausgegangen?

12x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

... da bin ich jetzt auch gespannt, was MickeyMaus nach 14 Jahren noch dazu erzählen wird....

0x Hilfreiche Antwort

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