1 Jahr Probezeit, 1x krank und tschüss ?

26. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
1 Jahr Probezeit, 1x krank und tschüss ?

Guten Tag,

Ich bin seit ca 7 Monaten bei einem ambulanten Pflegedienst als examinierte Pflegekraft beschäftigt und habe laut Arbeitsvertrag eine Probezeit von einem Jahr. Aus meinem Arbeitsvertrag geht hervor , dass ich alle 2 Wochen sa und so arbeiten muss. Ich bin seit 7 Monaten jedes Wochenende am arbeiten und war nicht 1x krank. Wir haben 3 Touren und sind 3 Mitarbeiter , deswegen muss ich jedes Wochenende arbeiten und habe auch immer Zuschläge bekommen. Ich bin selbst als ich krank war arbeiten gegangen.

Jetzt war ich am 20.feb beim Arzt und wurde für 1 Woche krank geschrieben und habe diese Krankmeldung per einschreien Einwurf an die Firma geschickt. Am folgenden Mittwoch, 22.feb hat mir meine Chefin ein offenen Brief in den Briefkasten geschmissen in dem eine soforttige Kündigung Drinne war. Das Datum auf der Kündigung war der 18. Feb.
Am 20.feb habe ich noch eine SMS bekommen in dem sich meine Chefin erkundigt ob ich schon unterwegs sei. Also kann das mit der Kündigung nicht übereinstimmen und sie hat sie rückdatiert.

Da ich 1 Jahr Probezeit habe weiß ich nicht ob das alles so rechtens ist.


Meine fragen sind jetzt:

1. Darf sie mich weil ich eine Krankmeldung einschicke sofort kündigen?
2. Muss sie mir in der Krankenbett Lohn bezahlen?
3. Kann ich dagegen vor gehen ?
4. Was mache ich wenn sie mir mein Lohn nicht bezahlt?
Muss sie dann, wenn ich vor Gericht gehe die zusätzlichen kosten zb Zinsen auf der Bank wegen Überziehung übernehmen ?

Ich werde mir sowieso eine neue Arbeitsstelle suchen. Was soll ich tun? Arbeitsamt ? Anwalt ? Abwarten ??? Sie droht mit zur Polizei zu gehen da ich noch einen Schlüssel und ein Firmennamen habe . Wäre froh wenn ihr mir helfen würdet.


Danke

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

In der Probezeit kann der AG ohne Grund in den angegebenen Fristen kündigen.

Dein Lohn ist bis zu letzten Tag zu zahlen. Kommt der nicht musst du ihn annahmen und dann klagen.

Hast du keine Kohle zu Essen gibt es ALG2

Die musst dich Arbeitssuchend melden, das geht auch erst mal telefonisch und dann Arbeitslos persönlich.

Den Schlüssel per Einschreiben zurückschicken.

quote:

d habe diese Krankmeldung per einschreien Einwurf an die Firma geschickt.


Dir war wohl klar was kommt :-(



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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

1. Nein, darf sie nicht - nach 6 Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz. Insofern können Sie dagegen klagen.
2. Ja.
3. Wogegen jetzt bitte?
4. Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Japp mir war klar das das kommt weil die das mit anderen auch so gemacht hat.

Kann die einfach damit durchkommen ? Das is doch nicht rechtens .. Sie hat mit die kündigung offen in den Briefkasten geschmissen ... Mit einem Datum was nicht stimmt.. Im endeffekt hat die ja kein Beweis oder ? Und wenn ich krank bin kann sie mich direkt kündigen ?
Gibt es keine Möglichkeit ?

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die Probezeit darf auch länger sein, wenns im Arbeitsvertrag steht.
Würde aber kaum was bringen bei einem Kleinstbetrieb dagegen vorzugehen. Man könnte aber die maximale Zeit warten 3Wochen dann klagen, dann müsste die neu kündigen....

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich will dagegen vor gehen, das sie mir in der zeit wo ih krank bin Lohn Zahlen muss .

Also gegen die Kündigung !!!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

@ Keinanwalt,

es ist völlig schnuppe, wie lange die Probezeit ist - nach 6 Monaten beginnt der Kündigungsschutz (§ 1 des Kündigungsschutzgesetzes).

@ TE

Ihre Fragen sind doch beantwortet: Gegen die Kündigung können Sie klagen, gegen die Nichtzahlung von Lohn auch.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok das heißt die Kündigung ist nicht geltend , sie muss mir für die zeit wo ich krank bin, Lohn zahlen und mir nach dem ich wieder gesund bin eine neue Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten schreiben? Und was ist mit meine urlaub!?!? Ich habe noch 10 Tage vom letzten Jahr ... Kann ch drauf bestehen mir das auszahlen zu lassen? Ich habe schriftlich das ich bis Juli zeit habe den zu nehmen ... Danke für die schnelle Hilfe :)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
mir nach dem ich wieder gesund bin eine neue Kündigung


Man kann auch Kranke kündigen.

Du musst gegen die Kündigung innerhalb von
quote:
drei Wochen
klagen sonst war es das !!!! Das kann man selber vor Gericht machen. Taktisch am letzten Tag, ich würde deren Datum nehmen, um nicht eine weitere Baustelle aufzumachen.

Danach muss die neu Kündigen !!!!

Erst danach mach dir sorgen um Geld oder Urlaub.

Wo steht denn dein 1 Jahr Probezeit, ist das eine Verlängerung, eine erneute Probezeit....


http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsvertrag/blog-news/laenge-der-probezeit-ist-1-jahr-moeglich/



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-- Editiert Keinanwalt am 26.02.2012 17:21

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Im Vertrag wurde von vornherein 1 Jahr ausgemacht.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Dann würde ich nach 2,5 Wochen zum Arbeitsgericht. Nimm alles Unterlagen mit und ein paar Euro und klage.
Dann muss der AG erneut fristgerecht kündigen.

Arbeitslos melden nicht vergessen

Den Schlüssel per Nachweis (Paket) zurückschicken.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@menowore

Mal bitte ganz ruhig und nicht von hektischen Usern verwirren lassen.

Wieviele AN beschäftigt der Betrieb in Vollzeit (Teilzeitkräfte zählen anteilig)?

Ist der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet?
Was steht im AV zu den Kündigungsfristen?

Ob die vereinbarte Probezeit 1 Jahr dauern darf, spielt für die hier geschilderte Situation kaum eine Rolle, denn die verkürzten 2-wöchige Probezeitkündigungsfrist aus em § 622 BGB , darf nur für längstens 6 Monate angewendet werden. Und auch das Kündigungsschutzgesetzt findet nach 6 Monaten Anwendung, wenn es nicht ein Kleinbetrieb ist.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Schon am Anfang steht doch - wir sind 3 Mitarbeiter und deswegen arbeite ich jedes Wochenende, d.h. es handelt sich hier um einen Kleinbetrieb und eine Kündigung ist relativ problemlos möglich (ob vorgeschoben oder nicht). Ob sich eine Klage wirklich lohnt, ist fraglich, wieder eingestellt wirst du nicht und bei einer so kurzen Tätigkeit wird es eher nicht auf eine Abfindung hinauslaufen, d.h. du hast mehr Streß als Freude.
Und was möchte deine Chefin denn bei der Polizei anzeigen? Hilfe, eine Mitarbeiterin hat noch einen Schlüssel? Denn noch bist du eine Mitarbeiterin und deine Chefin muss dich ja erst auffordern, deine Schlüssel abzugeben. Und da du im Moment krank bist, müsste sie diese ggf. selber abholen.
Bloß nicht bange machen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
wir sind 3 Mitarbeiter und deswegen arbeite ich jedes Wochenende, d.h. es handelt sich hier um einen Kleinbetrieb


Kann sein. Vielleicht hat sich die TE aber nur missverständlich ausgedrückt oder der Pflegedienst betreibt mehrere örtliche Stellen.

quote:
Ob sich eine Klage wirklich lohnt, ist fraglich, wieder eingestellt wirst du nicht und bei einer so kurzen Tätigkeit wird es eher nicht auf eine Abfindung hinauslaufen, d.h. du hast mehr Streß als Freude.


Fristgemäss darf die Kündigung aber auch in Kleinbetrieben sein, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Am folgenden Mittwoch, 22.feb hat mir meine Chefin ein offenen Brief in den Briefkasten geschmissen in dem eine soforttige Kündigung Drinne war. Das Datum auf der Kündigung war der 18. Feb."
Da wurde ja nicht mal eine verkürzte Kündigungsfrist angewendet, sofort ist schon ne Stufe mehr.

Sie müssen auf Einhaltung der Kündigungsfrist klagen, falls Sie auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen sind. Solange ein Arbeitgeber zu zahlen hat, zahlt kein anderer.
Das muß auch nichts kosten, suchen Sie die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts auf, die formuliert die Klage für Sie.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Solange ein Arbeitgeber zu zahlen hat, zahlt kein anderer.


Doch, wer nichts hat bekommt Leistungen, die er dann eben zurückzahlen muss

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das stimmt nicht, wer noch Ansprüche gegen Dritte wie z.B. AG hat, hat diese erst zu realisieren, vorher gibt es nichts von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter.



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und bis dahin verhungert die Familie eben :-)




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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein Eilantrag beim Arbeitsgericht dürfte da erheblich schneller Abhilfe schaffen als ein Antrag auf Arbeitslosengeld.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/kuendigung/blog-news/kein-gehalt-waehrend-des-kuendigungsschutzprozesses/

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hier einmal die gesetzlichen Kündigungfristen

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

und die Regelungen zu Probezeit

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html

Sonst kann ich nur hamburgerin01 zustimmen.

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