1,- Euro Sofortkauf - Verkäufer weigert sich

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
1,- Euro Sofortkauf - Verkäufer weigert sich

Hallo zusammen,

habe mir gestern bei ebay ein Computerteil für 1,00 Euro Sofortkauf + Versandkosten von einem Privatverkäufer gekauft und sofort per Paypal bezahlt. Nun weigert sich der Verkäufer die Ware an mich rauszuschicken weil er sich auf Irrtum beruft. Auch reagiert der Verkäufer äußerst aggressiv und droht mir sollte ich auf den Kaufvertrag bestehen. Er meinte wenn ich den (Gebraucht)Artikel haben will, soll ich ihm 50 Euro bezahlen obwohl dieser neu nur 20 Euro kostet. Und obwohl ich den Artikel bereits bezahlt habe, hat er ihn wieder zum Verkauf eingestellt. Ich finde das äußerst dreist und möchte, dass er den Artikel an mich ausliefert. Was kann ich tun?

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Ja kann ja sein, dann ist das aber sein Fehler und nicht meiner. Dreist finde ich wie unfreundlich er mich drauf hinweist und mich zum Buhmann macht. Auch der Lösungsvorschlag ich solle - wenn ich den Artikel will - 50 Euro bezahlen ist unschämt. Kein Wort der Entschuldigung. Identische Artikel gehen per Auktion zwischen 10 und 15 Euro inkl. Versand raus und ich habe mit Versand 7,90 Euro bezahlt. Somit habe ich nicht von einem Fehler ausgehen können.

-- Editiert MrDick am 11.01.2012 12:18

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

du BIST der Buhmann!

Hatten wir schon oftgenug in diesem Forum ausdiskutiert...
Du hast keinen Anspruch auf die Lieferung zu 1 €, da der VK dir gegenüber seinen Irrtum erklärt hat.
Zack Bumm aus die Maus!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Der Witz ist aber, dass er fünf unterschiedliche Auktionen falsch eingestellt hat (1 Euro Sofortkauf). Die Ware hat jetzt auch nicht so einen hohen Wert, dass man gleich von einem Irrtum ausgehen hätte müssen. Könnte ich denn nicht seinen Irrtum anfechten weil für ihn z.B. vor dem Einstellen ersichtlich gewesen war, dass es sich um einen Sofort-Kauf handelt, er also seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat. Er hätte doch spätestens bei der Vorschau (mit Anzeige der Gebühren) merken müssen, dass hier etwas falsch läuft. Über dem Preisfeld steht auch ganz klar "Sofort-Kaufen-Preis". Verkäufer machen es sich da schon sehr einfach, selbst den Fehler machen, und dann auch noch extremst unfreundlich sein....

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#6
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Der Witz ist aber, dass er fünf unterschiedliche Auktionen falsch eingestellt hat (1 Euro Sofortkauf).

Das kann schon passieren: Einerseits, wenn er sie durch ein Programm einstellt, in welchem er sie vorher einfach nur dupliziert hat oder eine falsche Voreinstellung vorhanden ist.. etc. pp.

quote:
Die Ware hat jetzt auch nicht so einen hohen Wert, dass man gleich von einem Irrtum ausgehen hätte müssen.

Wenn ein Gegenstand sonst 10 Mal mehr kostet im Vgl zum Angebot, kann man durchaus von einem Irrtum ausgehen.
Wenn Sie etwas im Wert von 1.500 EUR verkaufen und versehentlich 150 EUR eingeben - würden Sie nicht davon ausgehen, dass der Käufer sehen konnte, dass es sich um einen Irrtum handeln würde?

Wieso würde man nicht generell von einem Versehen ausgehen? Denn warum sollte überhaupt jemand einen sofortkauf von 1 EUR einstellen, wenn mit Auktion sogar noch Raum nach oben ist und dies darüberhinaus auch nichts kostet?

quote:
Verkäufer machen es sich da schon sehr einfach, selbst den Fehler machen, und dann auch noch extremst unfreundlich sein....

Zugegebenermaßen: Unfreundlich zu reagieren ist nicht der maximale Knigge. Allerdings führt Unhöflichkeit nicht dazu, sich selbst automatisch zu 'entrechten'.


Man kann es anders sehen: Aber ich erachte es als positiv, dass man einen Irrtum anmelden kann und sich so nicht unbedingt in einen wirtschaftlichen Totalschaden stürzt bzw. einen Gegenstand gezwungenermaßen für einen Spottpreis hergeben muss.


Sie können sich natürlich entrüsten und lamentieren über das (sofern korrekt wiedergegeben) unhöfliche Verhalten des Verkäufers - es verschwendet lediglich Ihre Zeit, bringt jedoch keinen Nutzen.

Ein Anspruch ist selbst für einen Laien wie mich zu erkennen, da der Irrtum unverzüglich angemeldet wurde.

Das menschliche Verhalten des Verkäufers mag nicht richtig sein, was aber keine rechtliche Relevanz hat.
Natürlich steht es Ihnen frei, sich auch weiterhin zu echauffieren - nur wie gesagt: Es bringt Ihnen keinen Vorteil.

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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

-- Editiert Katanaka am 11.01.2012 14:33

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#7
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
da der Irrtum unverzüglich angemeldet wurde


Außer der VK könnte das im Streitfall nicht gerichtsfest beweisen. ;)

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#8
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Außer der VK könnte das im Streitfall nicht gerichtsfest beweisen


Das könnte schwierig werden, denn 1. hat er sich bei dem deutlich mit "Sofort-Kaufen-Preis" gekennzeichnete Feld vertan, dann hat er den Hinweis mit Gebührenanzeige kurz vor dem Einstellen missachtet. Wenn man blind durch die Weltgeschichte läuft, darf man sich nicht wundern wenn man mal zusammengefahren wird.

Er hat seinen Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtums auch nicht (korrekt) angezeigt. Aber was solls, so groß war die Ersparnis auch nicht als dass es sich lohnt rumzustreiten. Ich als Verkäufer hätte in dem Fall aber die 9-15 Euro Verlust hingenommen und mir so zumindest eine negative Bewertung erspart...

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#9
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Außer der VK könnte das im Streitfall nicht gerichtsfest beweisen.

Gut - das ist natürlich ein Argument :) und kann z.T. sehr entscheidend sein.

quote:
Das könnte schwierig werden, denn 1. hat er sich bei dem deutlich mit "Sofort-Kaufen-Preis" gekennzeichnete Feld vertan, dann hat er den Hinweis mit Gebührenanzeige kurz vor dem Einstellen missachtet

Hä? Darum ging es doch gar nicht. Nur darum ob der Irrtum rechtzeitig bzw. entsprechend nachweisbar angezeigt wurde. Nicht ob es sich um einen Irrtum handelt.

quote:
Wenn man blind durch die Weltgeschichte läuft, darf man sich nicht wundern wenn man mal zusammengefahren wird.

Bei dieser Artikulation ist es fragwürdig, ob die unhöfliche Ausdrucksweise des VK tatsächlich eine einseitige Angelegenheit war.

Von 'blind durch die Weltgeschichte laufen' kann wohl nicht die Rede sein: Evtl. wurden mehr Dinge eingestellt über ein programm (z.B. TurboLister), bei denen dann nur Gesamtgebühren angezeigt werden, sodass die Einzelgebühr für etwas nicht mehr auffallen mag, evtl. war auch dort eine Voreinstellung noch nicht korrigiert.

Manche Menschen kann ich für ihre Unfehlbarkeit zwar nur beneiden. Falls sich aber jemand doch mal ganz menschlich vertut, würde ich dies demjenigen aber nicht vorhalten.

Kann man natürlich anders halten, dafür wäre mir persönlich aber meine Zeit zu schade. Muss aber jeder mit sich selbst ausmachen.

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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

-- Editiert Katanaka am 11.01.2012 16:48

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Er hat seinen Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Irrtums auch nicht (korrekt) angezeigt.

Offensichtlich doch:
quote:
Nun weigert sich der Verkäufer die Ware an mich rauszuschicken weil er sich auf Irrtum beruft.

Du konntest seinen Ausführungen entnehmen, das es aus seiner Sicht ein Irrtum war.
Also dürfte die Anfechtung korrekt gewesen sein.

Wo soll denn der Fehler gewesen sein?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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