Guten Tag,
Mir ist heute folgendes passiert:
Ich habe im August 2014 bei ***** ein Notebook gekauft. Nun ist ein Defekt am Audioausgang aufgetreten sodass ich es zur reperatur einschicken lassen wollte. Zu diesem Zweck hab ich den nächsten ***** aufgesucht. Vor Ort wurde sich meinem Problem angenommen. Um das einschicken des Gerätes zu ermöglichen musste die Mitarbeiterin dir Gerätenummer erfassen. Da diese sich auf der Unterseite befindet drehte sie das Gerät, und legte es auf der Oberseite ab.
Nun hat die Mitarbeiterin das Gerät hin und her geschoben wodurch ein tiefer Kratzer entstanden ist.
Nach einer Stunde habe ich ca. Mit jedem markt Mitarbeiter diskutiert, bis schließlich die Verkaufsleitern erschien. Nun wird das Gerät zur Beseitigung der genannten Mängel eingeschickt. - Zudem soll ein Kostenvoranschlag zur reperatur des Kratzers erfolgen. Die Mitarbeiterin gab an, dass diese reperatur dann von ***** bezahlt werden würde.
Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.
Nun ist meine Frage: welche ansprüche habe ich, falls die reperatur des Kratzers nicht erfolgen kann. (Wovon ich aktuell ausgehe!)
Ich weiß es handelt sich "nur" um einen Kratzer, jedoch kostest das Notebook gute 1200€, und ich behandle es immer wie ein rohes Ei. Somit sehe ich nicht ein als Geschädigter durch ein Dritten aus der Sache heraus zu gehen.
Vielen Dank fuer eure Kommentare
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-- Editiert von Moderator am 10.01.2015 00:21
***** beschädigt vor meinen Augen Notebook
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Kann man aus der Ferne und ohne den Schaden gesehen zu haben nicht beurteilen. Da es nur ein optischer Mangel ist und das Gerät nicht unbrauchbar macht, dürfte es wohl auf einen Ausgleich in Geld herauslaufen - erwarte da aber nicht zu viel, das wird wohl eher unter 100€ liegen.
Die Alternative wäre noch, sich in dem Fall selbst nach einem Reparaturservice umzusehen. Außerdem könntest Du meines Wissens einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen, dieser ist von ***** zu bezahlen - ich sehe das mal analog zu Verkehrsunfällen mit klarer Schuldlage. Ich bitte um Korrektur, falls ich mich hier täusche.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 09.01.2015 22:02
-- Editiert Moderator am 10.01.2015 00:21
quote:<hr size=1 noshade>Nun ist meine Frage: welche ansprüche habe ich, falls die reperatur des Kratzers nicht erfolgen kann. (Wovon ich aktuell ausgehe!) <hr size=1 noshade>
Das geht wie beim Auto: entweder rauspolieren oder Austausch des beschädigten Gehäusedeckels.
Das es bereits beim Hersteller ist, wird man das dort wohl gleich mit erledigen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Danke für die schnellen Antworten.
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Ich wäre da auch nicht so pessimistisch, gerade bei einem 1200€ Notebook. Mit ist mal ein X60t die Treppe runtergefallen, da war eine Ecke des Displays eingedrückt. Ließ sich mit einem neuen Displaydeckel beheben für ein paar Zehner und Selbsteinbau.
Ich nehme mal an, sonst gilt auch was beim Auto gilt: Was kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ist halt irgendwie zu beheben.
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