©-Law GbR Rechtsanwälte Abmahnung - Was tun?

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, ©-Law, Erotikfilme, Abmahnung, Film, Filesharing
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Hamburger Kanzlei verschickt Abmahnungen wegen Erotikfilmen

Momentan verschickt die Kanzlei ©-Law GbR Rechtsanwälte aus Hamburg im Namen der G & G Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15a, 42781 Haan Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Filme in Internettauschbörsen illegal angeboten zu haben. Oft geht es dabei um Erotikfilme. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. kann Ihnen mit seiner Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen helfen.

©-Law Abmahnung – Unterlassungserklärung und € 600 Schadensersatz

Mit dieser sog. Abmahnung fordern die ©-Law GbR Rechtsanwälte die Betroffenen auf, die Datei auf dem PC zu löschen, das Filesharing zukünftig zu unterlassen und einen Schadensersatzbetrag von € 600,00 zu bezahlen. Im Einzelfall kommen Ermittlungskosten und Anwaltsgebühren von ca. EUR 265,00 hinzu. Damit das Unterlassungsversprechen ernsthaft gemeint ist, muss ein lebenslang bindender Unterlassungsvertrag (Unterlassungserklärung) mit Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung abgeschlossen werden. Die Gefährlichkeit und Bedeutung dieser Unterlassungserklärung wird oft unterschätzt. Man sollte sie nur abgeben, wenn sie wirklich geschuldet ist. Andernfalls kann sich der Unterzeichner schnell finanziell ruinieren.

©-Law Abmahnung niemals ignorieren – Richtig reagieren

Die Abmahnung ist keine Internet-Abzocke, stattdessen machen die Rechteinhaber ihre ureigenen Ansprüche geltend. Daher gehen sie zunächst davon aus, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war. Dies ist jedoch in vielen Fällen falsch, da Kinder, Nachbarn, Mieter oder Besucher den Film angeboten haben. In vielen dieser Fälle haftet der Anschlussinhaber nicht für die anderen, sondern überhaupt nicht. Folglich muss er weder die gefährliche Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen.

Lassen Sie Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B. A. unbedingt anwaltlich prüfen, ob ein Fall vorliegt, in dem der Anschlussinhaber überhaupt für den Täter verantwortlich ist. Liegt eine Haftung als Täter oder Störer vor, sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, sonst nicht. Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherzentrale und leider auch Anwälte raten oft viel zu schnell zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“, ohne den Abgemahnten darauf hinzuweisen, wie gefährlich dies tatsächlich ist.

©-Law Abmahnung Abmahnung – was tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., hat Erfahrung mit mehr als 17.000 Filesharing-Abmahnungen. Er bietet Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung eine kostenlose Erstberatung, Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr unter Telefon 07171 - 18 68 66. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite abmahnungs-abwehr.de, dort finden Sie auch Beauftragungsformulare.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Waldorf Frommer Abmahnung wegen Lego Movie - Was tun?
Urheberrecht - Abmahnung Sasse und Partner Abmahnung - I, Frankenstein
Urheberrecht - Abmahnung Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films Godzilla
Urheberrecht - Abmahnung Sasse und Partner Abmahnung wegen Outpost Operation Spetsnaz