Hallo,
ich habe im März 2003 wurmkuren für meine pferde im Internet in Holland gekauft ohne zu wissen, das das verboten ist. Nun habe ich eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
erhalten, in der ich beschuldigt werde eben diese wurmkuren gekauft und sie Tieren die zur Lebensmittelgewinnung bestimmt sind gegeben zu haben. Meine Pferde sind alle in ihren equidenpässen als "Nicht- Schlachttiere" eingetragen. außerdem soll ich noch irgendeine salbe und ein Darmöl gekauft haben, die ich aber weder bestellt noch erhalten habe!! Leider habe ich keine Rechnungen mehr, weil ich mir dachte: wozu eine rechnung für Wurmkuren azfheben, wenn ich diese gegeben habe und die verpackungen im Müll gelandet sind?? Ich habe die wurmkuren also weder Tieren zur Lebensmittelgewinnung gegeben wie mir vorgeworfen wird, noch habe ich diese anderen beiden Produkte bestellt oder erhalten.
Ich habe mich schon mit der Firma in Holland in verbindung gesetzt, das sie mir eine kopie meiner rechnungen schicken, ob sie dieses allerdings tun werden mag ich bezweifeln.
was kann ich jetzt machen??? Ich habe noch 10 tage zeit meinen Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzuschicken.
was soll ich machen????
Vielen Dank für eure/ihre Hilfe,
mit freundlichen grüßen JANINE!!
!! HILFE - Wurmkurkauf im internet, jetzt Anklage !!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Ich habe Wurmkuren und eine Waschlotion übers Internet bei einer holländischen Firma bestellt, ohne zu wissen, dass dies nicht rechtens ist. Die Seiten wirken ja sehr seriös.
Kannst Du mir sagen, wie ich am besten weiterverfahren kann bzw. was Du getan hast und welche Folgen sich ergeben haben.
Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten?
Ich habe insgesamt 8 Wurmkuren und eine Waschlotion im Wert von gesamt 102 EUR bestellt.
Viele Grüße
Daniela
Hallo daniela,
es scheinen sehr, sehr viele angeklagt zu sein. Ich habe den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt, ohne Anwalt, nun warte ich seit Wochen das was passiert.
es sollen wohl hunderte sein, gegen die ein verfahren läuft. ich weiß es nicht ...
Ich weiß auch nicht, was ich machen soll, ich werde jetzt abwarten...
Viele grüße JANINE!!
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Guten Tag,
so in's Blaue hinein sollte man ansich keine Stellungnahme gegenüber den Strafverfolgungsbehörden abgeben. Wie lautet den der genaue Vorwurf ? In dem Schreiben der Polizei/Staatsanwaltschaft müsste ein Paragraph genannt sein.
MfG,
RA Dirk J. Lamottke
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das Schreiben ist von der Polizei und lautet:
Gegen sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt wegen
"Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
Erwerb, Besitz und Anwendung von nicht freigegebenen Arzneimitteln
zum Nachteil von Allgemeinheit, von Amts wegen,"
dann kommt eine kurze Beschreibung der Tat und ein "Anhörungsbogen des Beschuldigten" gem. §111 OWiG
und §163b Abs. 1 StPO
.
Meine Pferd ist auch nicht zur Lebensmittelgewinnung vorgesehen.
Meine Fragen wären vor allem:
Handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren und mit welcher Strafe ist zu rechnen? Wird der Arbeitgeber vom Verfahren unterrichtet?
Viele Grüße Daniela
Hallo Janine,
habe mir jetzt für morgen eine Anwaltstermin geben lassen.
Wäre nett, wenn Du mir bescheid gibst, sobald sich bei Dir was tut, Du bekommst von mir auch Nachricht falls ich mehr weiß.
Viele Grüße Daniela
Und jetzt?
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