Waldorf Frommer versendet Abmahnung für „Deutschland schafft sich ab" von Thilo Sarrazin

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Kanzlei mahnt i.A.v. Random House GmbH Filesharing von Ebook über Tauschbörsen ab

Waldorf Frommer versendet Abmahnungen für die Random House GmbH an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Ebook „Deutschland schafft sich ab" von Thilo Sarrazin.

Den betroffenen Adressaten wird vorgeworfen, das Ebook innerhalb einer Online-Tauschbörse (p2p-Netzwerk) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu ( § 19 a UrhG). Soweit die Random House GmbH also nicht ihre Einwilligung zur öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, ist diese widerrechtlich.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Was wird verlangt?

Die Münchner Kanzlei fordert den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 806,00 Euro zu zahlen.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Möglicherweise besteht gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten oder die Forderung ist überzogen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag zahlen. Andernfalls ist eine Verhandlung bezüglich des Betrages nicht mehr möglich.

Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige Überprüfung unterschrieben werden. Diese enthält regelmäßig viel zu weitgehende Klauseln und ist zu Gunsten der abmahnenden Partei formuliert. Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Abänderung der Unterlassungserklärung beauftragen. Diese sollte sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränken.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Viele unserer Mandanten rufen uns an und fragen, ob sie auch haften, wenn nicht sie selbst, sondern ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Einerseits ist in einem solchen Fall eine Störerhaftung möglich, andererseits kann nach neuster Rechtsprechung auch eine Haftungsbefreiung möglich sein. Welche Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung vorliegen müssen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Rufen Sie uns an, falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer i.A.d. Random House GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem ebook „Deutschland schafft sich ab" von Thilo Sarrazin erhalten haben. Unsere Telefonnummer lautet: 0800 – 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, indem Sie von uns eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres persönlichen Falls erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
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