§ 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) erfüllt ?

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hollick
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) erfüllt ?

Nehmen wir mal Folgendes an:

Die Polizei/Staatsanwaltschaft beginnt Ermittlungen gegen eine Person in einer Straftat, die aber bereits verjährt ist.

Handeln die Strafverfolgungsbehören damit schon rechtswidrig?

Kann man sogar sagen, dass sie sich damit bereits strafbar im Sinne des § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Handeln die Strafverfolgungsbehören damit schon rechtswidrig? <hr size=1 noshade>


Nein, so pauschal kann man das nicht sagen.

Im Einzelfall kann das ohne weiteres gerechtfertigt sein, etwa wenn zu vermuten ist, daß im Umfeld dieser Straftat weiter, noch nicht verjährte Straftaten aufgedeckt werden (etwa weil der verjährte Diebstahl einer Hanfplantage die Vermutung nahelegt, der Beschuldigte züchte immer noch Gras).
Oder Umstände, die eine Verjährung doch als nicht vorliegend erscheinen lassen würden (z.B. könnte der verjährte Totschlag sich doch noch als Mord herausstellen).
Oder oder oder...

quote:<hr size=1 noshade>Kann man sogar sagen, dass sie sich damit bereits strafbar im Sinne des § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) machen? <hr size=1 noshade>


S.o.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ob Verjährung eingetreten ist bestimmt sich ja nach der Straftat. Außerdem fängt die StA ja nicht einfach so an zu ermitteln. Sollen wir jetzt raten oder verraten Sie uns, was Sie eigentlich meinen? Z.B. wäre es ja denkbar, dass erst jetzt Anzeige erstattet wurde. Dann muss die StA ja ermitteln, um was es geht, um dann zu sehen, ob überhaupt Verjährung eingetreten ist. Wenn es z.B. um Raub-Diebstahl oder gefährliche bzw. einfache Körperverletzung geht gibt es durchaus Unterschiede.
Wenn aber nach dem Anzeigevorbringen bereits Verjährung eingetreten ist wird die StA auch nichts machen. Warum auch?

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