§ 340 Körperverletzung im Amt oder genauer § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Wie ist nachfolg

19. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
§ 340 Körperverletzung im Amt oder genauer § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen - Wie ist nachfolg

Hallo alle zusammen,
ich mache mir gerade Gedanken in Bezug auf ein sehr unschönes Thema, weshalb mich auch brennend interessieren würde,
ob der Umgang mit der Täterin in dem Fall ausreichend und richtig oder gar schwer entgegen aller geltenden üblichen Regeln und Gesetze gewertet werden kann, was ich definitiv so empfinde!

Es geht darum, das ich mitbekommen habe, wie eine Erzieherin in der Kindertageseinrichtung, sich bei einem sagen wir mal etwas unruhigeren Kind, nicht unter Kontrolle hatte und dieses als es nicht hörte so hart am Arm bzw. Unterarm packte und es dabei "maßregelte" während es laut weinte, das dieses Kind den Unterarm vom starken Druck blau hatte. Das Kind erzählte dies natürlich seinen Eltern und diese gingen sofort zum Arzt und waren am nächsten Tag im Kindergarten. Soweit ich weiß waren es Einwanderer und von daher war Ihr Deutsch nicht sehr gut und bestimmt fehlte Ihnen auch das Wissen, das dass gar nicht geht. Ich meine das geht sowieso niemals nie, aber wenn soetwas doch eine Erzieherin im Dienst macht, finde ich das noch sehr viel bedenklicher...

Jedenfalls war alles was daraufhin passierte, dass die Vorgesetzte für solche Fälle vom Jugendamt, daraufhin in die Einrichtung kam und mit der Erzieherin gesprochen hat. Die Erzieherin weinte natürlich bitter und spielte alles runter und Sie könne sich das wirklich nicht erklären, das könne eigentlich nicht sein....usw.

Folge war dann nur, das die Erzieherin in eine andere Einrichtung kam, vermutlich unter irgendeinem anderen Vorwand, damit es keine Unruhen gibt ohne das Sie sonst irgendetwas zu befürchten hatte. Man sagte Ihr wohl, was aber ja auch das mindeste ist, das wenn es noch mal irgendeinen Vorfall in dieser Art geben würde, Sie sofort Ihren Job verlieren würde.

Ich habe mich mit meinem bekannten dessen Freundin ebenfalls in der Kita arbeitet nun arg "gestritten" ob das so wirklich richtig und angemessen sein kann. Natürlich gibt es genug was passieren kann, wo man immer eine 2 Chance verdient hat und man mal ein Auge zudrücken kann, keine Frage. Aber ich denke das dass in dem Fall gar nicht geht und es viel drastischer geahndet hätte werden müssen und doch auch ohne die Eltern schon vom Jugendamt her die Pflicht bestand, das sofort auch zur Anzeige zu bringen und die Erzieherin erst mal beurlaubt hätte werden müssen.

Eben wegen der beiden wie ich finde dafür doch gültigen Gesetzestexte. Auch wenn es keine schwere Körperverletzung war, bei einem Kleinkind sehe ich aber selbst das etwas anders!

Was denkt Ihr darüber? War das wirklich richtig oder kann man nicht sogar das Verhalten vom Jugendamt in der Sache schon als rechtswidrig werten?? Mich würden brennend interessieren was dazu für fundierte Meinungen vorherschen!!

Ich bin wirklich gespannt..!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Sie müssen keine Gesetzesquellen angeben, wenn Sie eine Strafanzeige stellen. Zeigen Sie die Mitarbeiter des Jugendamtes, der Einrichtung und natürlich die Eltern des Kindes wegen aller in Betracht kommen Straftatbestände an, den Rest regelt die Staatsanwaltschaft.
Nur sollten Sie auf eine allzu blumige Darstellung verzichten. Der Druck war "stark", weil Sie ihn wie gemessen haben? Das Weinen war "natürlich" nur gespielt, weil Sie am Gespräch teilgenommen haben und hauptberuflich Verhörspezialistin beim BKA sind? Die Versetzung erfolgte "vermutlich unter Vorwand", weil Sie es eigentlich gar nicht wissen?
Die Tatsache, dass Einrichtung, Jugendamt und Eltern (!) dem Vorfall offensichtlich weniger Bedeutung beimessen als Sie, sollte Ihnen auch zu Denken geben. Wenn Sie meinen, es besser als die drei Vorgenannten beurteilen zu können, zeigen Sie auch Rückgrat und bringen den Vorfall zur Anzeige.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Zeigen Sie [...] natürlich die Eltern des Kindes wegen aller in Betracht kommen Straftatbestände an

Und welche sollen das sein? Dass Sie mit dem Kind zum Arzt sind und in der Kindertagesstätte aufgeschlagen sind?
Wenn das mal nicht in falscher Verdächtigung endet. Gerade bei einem Zeugen der nichtmal überall dabei war.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Was heisst "nicht mal überall dabei?" Er war überhaupt nicht irgendwo dabei. Sein Informant auch nicht und die Freundin des Informanten wohl auch nur teilweise. Aber er weiss, dass die Erzieherin unter Angabe von falschen Tatbeständen versetzt worden ist. Schon dolle, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Und welche sollen das sein?
Sorry, ich werde die Ironie-Tags demnächst öfter verwenden. Wenn Sie meinen Beitrag als ganzes lesen, müsste es aber auch so rüberkommen. Ich meinte, die tendenziöse und einseitige Sachverhaltsdarstellung ausreichend gerügt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Dann bin ich beurhigt. ;)
Der zweite Absatz hat mich an der Ironie zweifeln lassen - und ich vermute zumindest dem TE wird sie auch nicht aufgefallen sein. :D

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Sie müssen keine Gesetzesquellen angeben, wenn Sie eine Strafanzeige stellen. Zeigen Sie die Mitarbeiter des Jugendamtes, der Einrichtung und natürlich die Eltern des Kindes wegen aller in Betracht kommen Straftatbestände an, den Rest regelt die Staatsanwaltschaft.
Nur sollten Sie auf eine allzu blumige Darstellung verzichten. Der Druck war "stark", weil Sie ihn wie gemessen haben? Das Weinen war "natürlich" nur gespielt, weil Sie am Gespräch teilgenommen haben und hauptberuflich Verhörspezialistin beim BKA sind? Die Versetzung erfolgte "vermutlich unter Vorwand", weil Sie es eigentlich gar nicht wissen?
Die Tatsache, dass Einrichtung, Jugendamt und Eltern (!) dem Vorfall offensichtlich weniger Bedeutung beimessen als Sie, sollte Ihnen auch zu Denken geben. Wenn Sie meinen, es besser als die drei Vorgenannten beurteilen zu können, zeigen Sie auch Rückgrat und bringen den Vorfall zur Anzeige.



Es ging mir ja gerade darum, ob es nicht schon gesetzeswidrig wäre, die entsprechend bestehenden Gesetze zu übergehen,
sprich seitens des Amtes noch mal ein Auge zuzudrücken, mit deutlichem Hinweis das es im Grunde gar nicht anders geht als den Vorfall zu melden usw.
Alle Thesen oder Anmerkungen sind auch etwas unpassend, da hier nur von 100 % sicheren Tatsachen auszugehen ist,
keine Vermutungen von halbwissenden Zeugen waren hier für entsprechende Schilderung verantwortlich.

Das weinen des Kindes kann man natürlich weglassen, da es als ohnehin logische Reaktion auf Schmerz und Schock in dem Alter wohl kaum einen auf hart machen würde, ok.

Aber für mich würde es ehrlich gesagt überhaupt gar keine Überlegung sein, da es unwichtig wäre, wie feste der Druck und wie anhaltend dieser war, wenn das Ergebnis deutliche Hämatome am Arm eines 4 Jährigen sind, war es zu hart und ist für jeden ein no go auch außerhalb einer Kita.. Ich frage mich halt, wenn ein Erzieher sich einmal nicht unter Kontrolle hatte, ob es dann überhaupt noch rechtens ist diesem zu vertrauen, ich fände es eben nicht nur höchst bedenklich, den Vorfall so lasch zu ahnden, aber ist es auch grob fahrlässig?? Dazu bedenke man einfach mal noch folgenden "glücklichen" Zufall das die Eltern eben nur sehr sehr schlecht deutsch sprechen und verstehen und am Ende sogar überhaupt nicht verstehen würden,
das der Täter nur versetzt wird. Von daher Ironie hin oder her, könnte man denen evtl. noch den kleinsten Vorwurf machen, das Sie sich von einem Polizeigang würden abbringen lassen, entgegen deren durchgehenden Äußerungen "Polizei" "Polizei".. sorry aber so soll es gedacht sein..

Auch das in der neuen Einrichtung die Kollegen etwas ganz anderes mitgeteilt bekommen würden,
ist ohne Zweifel, evtl. wird nur die Leitung der Einrichtung in Kenntnis gesetzt, da dies unvermeidlich ist, eigentlich aber auch wirklich nachvollziehbar um Unruhen zu vermeiden..

Mit Bedacht auf mögliche Verjährung aufgrund des zu erwartenden Strafmaßes, ist wäre das definitiv vorhandene Rückrat wohl schnell gebrochen.

Oder eben nicht!!??? Und genau deshalb überhaupt meine Frage an alle Experten hier im Forum!!
Kann so ein, wenn auch minderschweres Vergehen, zu mindest beszogen auf die bedenkliche Reaktion vom Amt,
überhaupt "verjähren" oder ist es auch nach 4-6 Jahren noch etwas das zum Zwecke der Vermeidung zukünftig vergleichbar und zum Standard werdendem sanften Umgang für so Vorfälle unbedingt aufzuklären, egal wie..Presse, Anzeige what ever!?

Sorry für die Länge, heikles Thema.. Tausend Dank für eure Einschätzungen vorab!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Welche Reaktion von wem ist denn bedenklich? Du weisst gar nichts, behauptest aber mal ganz kühn, die Frau wurde unter Angabe falscher Tatsachen versetzt. Du weisst auch nicht, was im Kindergarten passierte. Warum das Kind weinte, warum es festgehalten wurde. Du hast ein paar Angaben vom Hörensagen, und das wars. Gar nichts weisst Du.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hopeforhim2012):
da hier nur von 100 % sicheren Tatsachen auszugehen ist, keine Vermutungen von halbwissenden Zeugen waren hier für entsprechende Schilderung verantwortlich.

Nun, dann kann man ja ganz beruhigt die Sachverhalte der Staatsanwaltschaft zwecks strafrechtlicher Prüfung schildern.



Zitat (von hopeforhim2012):
Es ging mir ja gerade darum, ob es nicht schon gesetzeswidrig wäre, die entsprechend bestehenden Gesetze zu übergehen,

Das wird dann die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht nach entsprechender detaillierter Prüfung beurteilen. Möglich wäre es durchaus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Welche Reaktion von wem ist denn bedenklich? Du weisst gar nichts, behauptest aber mal ganz kühn, die Frau wurde unter Angabe falscher Tatsachen versetzt. Du weisst auch nicht, was im Kindergarten passierte. Warum das Kind weinte, warum es festgehalten wurde. Du hast ein paar Angaben vom Hörensagen, und das wars. Gar nichts weisst Du.

wirdwerden



wirdwerden sorry aber Du scheinst irgendwie nicht so ganz zu verstehen, nach meinem Zusatz dachte ich zumindest es unmisverständlich ausgedrückz zu haben, soweit das geht. Vom Hörensagen war also eigentlich nie die Rede und auch der Rest klingt eher so als ob Du da was komplett falsch oder zu glüchtig gelesen hast..?!
Ich dachte das man hier alles eher fiktiv schreiben soll und deswegen schrieb ich so als ob ich mit der Bekannten drüber gesprochen habe..macht ja sonst kein Sinn wenn der Text direkt wieder rausgenommen wird. Normal kann sich jeder denken, das es mehr ist als man liest..dachte ich??! Hasse Vorverurteilungen selbst wie die Pest... Die Sache ist schon vollkommen klar und beruht überhaupt nicht auf hören sagen.. Von einer Frau sprach ich ja auch nicht unbedingt..
Tja anonsten, warum könnte man ein Kind wohl so doll festhalten, klar damit es nicht auf die Strasse rennt oder what ever..aber nee nee, ist schon klar so gemeint wie es hier steht! Und zwar alles.

zu Harry Van Sell.. Ich denke halt an Verjährung und ob es überhaupt noch weiterverfolgt werden würde..

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von hopeforhim2012):
sorry aber Du scheinst irgendwie nicht so ganz zu verstehen, nach meinem Zusatz dachte ich zumindest es unmisverständlich ausgedrückz zu haben, soweit das geht. Vom Hörensagen war also eigentlich nie die Rede


Nun das lässt eigentlich nur einen Schluss zu: Du selbst bist die Erzieherin und hast nun aus irgendeinem Grund Muffensuasen, dass die Geschichte von Damals irgendwie wieder hervorgepült wird.

Aber:
Zitat (von hopeforhim2012):
oder ist es auch nach 4-6 Jahren noch etwas das zum Zwecke der Vermeidung zukünftig vergleichbar

Zitat (von hopeforhim2012):
Soweit ich weiß waren es Einwanderer


Zitat (von hopeforhim2012):
vermutlich unter irgendeinem anderen Vorwand


Du scheinst nichtmal zu wissen wann das genau geschah, wer die Eltern waren, noch was die Gründe der Verstzung waren.

Alles was Du nicht selbst als Zeuge wargenommen und gesehen hast und nur durch Drittpersonen kennst ist Hörensagen.
Nochmal: Wenn Du nicht selbst dabei war als das Kind am Arm gegriffen wurde, nicht selbst die Hämatome gesehen hast, nicht selbst mit beim Arzt warst, nicht selbst bei den nachfolgenden Besprechungen zugegen warst, nicht selbst die Gründe und Umstände der Versetzung kennst, dann ist dass schlicht und einfach nur Hörensagen da Du nicht selber Zeuge des Geschehen warst.

Falls Du aber wirklich all diese Kentnisse aus erster Hand, also selbst erlebt hast, Du selber nicht die Erzieherin bist, warum hast Du denn selber damals nicht den Vorfall zur Anzeige gebracht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Um da noch einmal die rechtliche Seite zu betrachten:

§ 340 StGB scheidet aus, da die Erzieherin keine Amtsträgerin ist.
Und dass § 225 StGB zutreffend ist, kann ich ebenfalls nicht erkennen. Deine Schilderungen lassen nicht einmal ansatzweise erkennen, dass das Kind gequält oder roh misshandelt wurde.
Beide Straftatbestände dürfte zudem daran scheitern, dass ein Vorsatz nicht nachweisbar sein wird. Das gilt letztlich auch für § 223 StGB .

Was noch übrig bleibt wäre ein mögliches Strafverfahren nach § 229 StGB . Da hier als Ergebnis allerdings nur blaue Flecken herausgekommen sind, würde ich eine Einstellung nach § 153 StPO erwarten.

Im Ergebnis kann man sagen, dass die arbeitsrechtlichen Folgen für die Erzieherin deutlichspürbarer gewesen sein dürften als eventuelle strafrechtliche Folgen.

Zitat:
Es ging mir ja gerade darum, ob es nicht schon gesetzeswidrig wäre, die entsprechend bestehenden Gesetze zu übergehen, sprich seitens des Amtes noch mal ein Auge zuzudrücken, mit deutlichem Hinweis das es im Grunde gar nicht anders geht als den Vorfall zu melden


Die von Dir vermuteten Straftatbestände liegen einfach nicht vor. Daher musste hier niemand ein Auge zudrücken. Außerdem verkennst Du völlig, dass niemand ein Auge zugedrückt hat, sondern dass deutliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen wurden.

Zitat:
ich fände es eben nicht nur höchst bedenklich, den Vorfall so lasch zu ahnden, aber ist es auch grob fahrlässig??


Ich halte die Reaktion der Kita-Leitung und des Jugendamtes für angemessen.

Zitat:
Dazu bedenke man einfach mal noch folgenden "glücklichen" Zufall das die Eltern eben nur sehr sehr schlecht deutsch sprechen und verstehen und am Ende sogar überhaupt nicht verstehen würden, das der Täter nur versetzt wird.


Was heißt "nur versetzt"? Das ist kurz vor Kündigung. Ob eine Kündigung in diesem Fall arbeitsrechtlich durchsetzbar gewesen wäre, halte ich für zweifelhaft. Daher glaube ich nicht, dass die Konsequenzen für die Erzieherin anders ausgefallen wären, hätte es sich um deutsche Eltern gehandelt.

Zitat:
Kann so ein, wenn auch minderschweres Vergehen, zu mindest beszogen auf die bedenkliche Reaktion vom Amt, überhaupt "verjähren" oder ist es auch nach 4-6 Jahren noch etwas das zum Zwecke der Vermeidung zukünftig vergleichbar und zum Standard werdendem sanften Umgang für so Vorfälle unbedingt aufzuklären, egal wie..Presse, Anzeige what ever!?


Dass Du den Vorfall auf die gleiche Ebene heben willst wie einem Mord, dem einzigen Straftatbestand der nicht verjähren kann, finde ich nun wiederum bedenklich.

Zitat:
Ich denke halt an Verjährung und ob es überhaupt noch weiterverfolgt werden würde..


Das wird sowieso nicht verfolgt, weil hier strafrechtlich maximal fahrlässige Körperverletzung vorliegt (§ 229 StGB ), die Verletzungen geringfügig sind und die Eltern keinen Strafantrag gestellt haben. Und wenn die Eltern einen Strafantrag gestellt hätten, wäre wohl auch nicht viel passiert.

Zitat:
Hasse Vorverurteilungen selbst wie die Pest...


Aha :???:

Zitat:
Auch das in der neuen Einrichtung die Kollegen etwas ganz anderes mitgeteilt bekommen würden,
ist ohne Zweifel, evtl. wird nur die Leitung der Einrichtung in Kenntnis gesetzt, da dies unvermeidlich ist, eigentlich aber auch wirklich nachvollziehbar um Unruhen zu vermeiden..


Es gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sich so zu verhalten. Der Arbeitgeber darf den Vorfall gar nicht publik machen.

Zitat:
Tja anonsten, warum könnte man ein Kind wohl so doll festhalten,


Es ist doch unbestritten, dass das nicht OK war und daher waren die deutlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Erzieherin auch angebracht. Strafrechtlich gibt das Ganze jedoch bei weitem nicht das her, was Du glaubst, selbst wenn alles genau so gewesen ist, wie Du es hier geschildert hast.

2x Hilfreiche Antwort

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