"In den Fällen der §§ 303 bis 303b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."
Nur eine kurze Frage interessehalber: Kann mir jmd. Beispiele nennen, wann und wie "ein besonderes öffentliches Interesse" bei Sachbeschädigung an privatem Eigentum vorliegt?
Öffentliches Eigentum wäre ja wahrscheinlich eher §304, oder?
Gruß
§ 303c StGB - Strafantrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel in diesen Konstellationen dann kein öffentliches Interesse an einer Anklage sehen, wenn die Tat nicht besonders schwerwiegend war und / oder sich im privaten Umfeld von Täter und Opfer abgespielt hat.
Es ist mithin eine Tangierung der Öffentlichkeit nötig und nicht ausschließlich eine privat Person zur Bejahung des öffentlichen Interesses.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Auch wird das besondere öff. Int. bejaht, wenn der Besch. schon vorbestraft ist, weil dann ein öffentliches Interesse daran besteht, einen rückfällig gewordenen Straftäter zu bestrafen.
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So ist es (beides).
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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