Hallo.
Mich würde Folgendes interessieren.
Seit 2007 gibt es ja die leistungsorientierte Bezahlung. Mein ehemaliger Arbeitgeber konnte sich bis zum Jahr 2016 auf keine Ziel- und Dienstvereinbarung mit dem Personalrat einigen. Somit habe ich bisher wie alle anderen (Ex)-Kollegen nur die 6 % zwischen 2007 und 2016 erhalten; der Rest wurde eingefroren. Kurz nachdem ich den Arbeitgeber vor wenigen Monaten gewechselt habe, gibt es nun eine Dienstvereinbarung bzgl. LOB bei meinem ehem. AG. Das Ziel lautet: Eine Fortbildung muss pro Jahr besucht werden.
Frage:
Ist man nach Wechsel des Arbeitgebers beim ehemaligen Arbeitgeber komplett "raus" was LOB betrifft. Oder habe ich nicht auch einen Anspruch auf Teile der "eingefrorenen" Beträge aus den Jahren, in denen ich dort beschäftigt war?
Ich danke euch vorab für eure Antworten!
VG
§ 18 TvÖD - Anspruch auf Auszahlung von LOB des ehem. AG's
12. Februar 2017
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Frage vom 12. Februar 2017 | 17:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 18 TvÖD - Anspruch auf Auszahlung von LOB des ehem. AG's
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2017 | 18:18
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Es wäre sehr unüblich, wenn man da rückwirkend Ansprüche geltend machen könnte. Wenn, dann müßte etwas dazu in der DV stehen.
Und jetzt?
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