§ 18 TvÖD - Anspruch auf Auszahlung von LOB des ehem. AG's

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Angestellter145
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 18 TvÖD - Anspruch auf Auszahlung von LOB des ehem. AG's

Hallo.

Mich würde Folgendes interessieren.

Seit 2007 gibt es ja die leistungsorientierte Bezahlung. Mein ehemaliger Arbeitgeber konnte sich bis zum Jahr 2016 auf keine Ziel- und Dienstvereinbarung mit dem Personalrat einigen. Somit habe ich bisher wie alle anderen (Ex)-Kollegen nur die 6 % zwischen 2007 und 2016 erhalten; der Rest wurde eingefroren. Kurz nachdem ich den Arbeitgeber vor wenigen Monaten gewechselt habe, gibt es nun eine Dienstvereinbarung bzgl. LOB bei meinem ehem. AG. Das Ziel lautet: Eine Fortbildung muss pro Jahr besucht werden.

Frage:
Ist man nach Wechsel des Arbeitgebers beim ehemaligen Arbeitgeber komplett "raus" was LOB betrifft. Oder habe ich nicht auch einen Anspruch auf Teile der "eingefrorenen" Beträge aus den Jahren, in denen ich dort beschäftigt war?

Ich danke euch vorab für eure Antworten!

VG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es wäre sehr unüblich, wenn man da rückwirkend Ansprüche geltend machen könnte. Wenn, dann müßte etwas dazu in der DV stehen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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