Überstundenliste

10. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
hubserl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstundenliste

Hi!

Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite im Handwerk, wo ich auch Überstunden machen muss. Bei uns werden die Stunden per "Wochenzettel" und "Montageaufträge" von den Arbeitern geschrieben und den Chef übergeben. Das klappt auch. Das einzige was mich daran stört, dass ich am Monatsende nichts bekomme, wo meine Stunden und Urlaubstage vermerkt sind. Ich weis somit ja nicht was er aufschreibt und was ich momentan habe. Ich schreibe zwar so auch noch mit aber ob das mal anerkannt wird falls es mal zu Problemen kommt? Kann man das nicht auf die Lohnabrechnung oder ähnliches drucken? Mein Chef ist da sicher nicht dafür? Hab ich da irgendein Recht darauf?

Danke

MfG

Emal

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Hab ich da irgendein Recht darauf?


Hallo Emal, hier findest du, was auf einer Abrechnung zu erscheinen hat -> http://bundesrecht.juris.de/gewo/__108.html

... wie du siehst, steht da nichts von Urlaub.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Machen Sie sich von jedem Stundennachweiss
eine Kopie damit Sie einen Nachweiss über
geleistete Std.in der Hand haben falls es mal ans Arbeitsgericht geht.
Auf Ihrem Lohnzettel müssen vermerkt sein:
1.Bezahlte Std.X Stundenlohn= Steuerbrutto
2.Abgezogene Lohnsteuer
3.abgezogene Sozialbeiträge
4.Sonn-und Feiertagstd.
5.Urlaubstage=soll,Urlaub= genommen/Tage

Gruss SAMMY1


-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hubserl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die Antworten.
Wer hat jetzt aber Recht?
Von was für einer Quelle haben Sie das, Sammy1?

Emal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Ich habe schon so viele Abrechnungen gesehen
und überall war das so aufgeführt.
Auf verschiedenen Abrechnungen war sogar von
Monat zu Monat der steuerpflichtige Lohn
adiert dass der AN sehen konnte wieviel er
verdient hatte.Jede anständige Firma handhabt das so.Sie können das so verlangen!!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Jede anständige Firma handhabt das so.


Ich stell mir das gerade vor, wenn Emal mit der Begründung zu seinem Arbeitgeber geht. Wenn er dann auch noch sagt, dass er das von einem anonymen User (dessen Qualifikation er nicht kennt) in einem Internetforum gesagt bekommen hat, wird der Chef sicher ganz fix seine Abrechnungsschein 'anpassen', denn er möchte ja eine 'anständige Firma' haben.

quote:
Sie können das so verlangen!


Um etwas verlangen zu können, muss entweder eine gesetzliche oder eine vertragliche/tarifvertragliche Basis da sein. Insofern sich das aus Rechtsprechung ergeben sollte (was ich nicht ausschließen möchte), wird der Chef bei Vorlage eines entsprechenden Urteils evtl. nicht die gewünschte Reaktion zeigen.<font color=red>*</font>

MfG

<font color=red>*</font> Wer Spuren von Ironie findet, darf sie behalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen