Hallo,
Mein Sohn( Student ) hat seine Wohnung für 1/2 Jahr zwischenvermietet. Mietvertrag gemacht.Miete + Mietzeit + pauschale Nebenkosten festgehalten und unterschrieben.
Es fing schon schwierig an. 1 Monat .... Kürzung der Miete um 289 €. Sie hätte die Wohnung putzen müssen...
Darf man das ?
2. Monat..
Kürzung der Miete um die Hälfte...
Auf Anfrage von meinem Sohn teilt sie ihm mit , dass es nun die Motten sind. keine Mangelmedung, keine Frist, kein Anruf.... einfach nur die Hälfte der Miete überwiesen.
Darf man das ?
10 Tage später erhält mein Sohn 5 Fotos auf dem insgesamt 7 Motten abgebildet sind.
Wir lassen also die vermeintlichen Teppich/Läufer, in dem die 7 fotografierten Motten und deren Larven leben sollen, aus der Wohnung entsorgen....keine Reaktion von der ZwischenMieterin. Nicht ob gut und erledigt oder ob schlecht und ungenügend.
3. Monat
Hälfte der Miete
Mein Sohn hat die Nase voll und bittet um die Zahlung der vollen Miete, da sagt sie .... ihr wäre der Hauptmietvertrag nicht ausgehändigt worden und das würde in ihrem Nebenmietvertrag stehen und somit müsste sie die Nebenkosten nicht zahlen und fordert die zuviel gezahlte Summe zurück....
Darf man das ?
Mein Sohn reicht es und er bittet nochmals um die volle Miete... er müsse sonst einen Anwalt einschalten...
Tja sagt sie.... das möge er tun. Ihr Vater wäre Anwalt und überhaupt könne man ja in gegenseitigen Einverständnis den Mietvertrag lösen....
Was für meinen Sohn keinen Sinn macht, weil die die Wohnung in den Semesterferien nicht mehr untervermietet bekommen
Letzter Monat
Gar keine Miete mehr...
Was tun , weiß jemand wie sich das mit den Nebenkosten verhält ?
Das wollen wir so auf keinen Fall durchgehen lassen.
-- Editier von Grobi19 am 08.09.2017 18:34
zwischenmieterin zahlt keine Nebenkosten
8. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 8. September 2017 | 18:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
zwischenmieterin zahlt keine Nebenkosten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 19:18
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatEs fing schon schwierig an. 1 Monat .... Kürzung der Miete um 289 €. Sie hätte die Wohnung putzen müssen... :
Darf man das ?
Kommt drauf an, was vereinbart war.
Zitat2. Monat.. :
Kürzung der Miete um die Hälfte...
Auf Anfrage von meinem Sohn teilt sie ihm mit , dass es nun die Motten sind. keine Mangelmedung, keine Frist, kein Anruf.... einfach nur die Hälfte der Miete überwiesen.
Darf man das ?
Ja klar, aber der VM muss das so nicht hinnehmen. Abmahnen, auffordern Miete sofort zu zahlen - ich würde hier eine 10 Tages-Frist setzen, und dann direkt MB
#2
Antwort vom 8. September 2017 | 19:23
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Zitat3. Monat :
Hälfte der Miete
Mein Sohn hat die Nase voll und bittet um die Zahlung der vollen Miete, da sagt sie .... ihr wäre der Hauptmietvertrag nicht ausgehändigt worden und das würde in ihrem Nebenmietvertrag stehen und somit müsste sie die Nebenkosten nicht zahlen und fordert die zuviel gezahlte Summe zurück....
Darf man das ?
Ja, aber der VM muss es nicht hinnehmen. HMV überreichen zusammen mit der fristlosen Kündigung, natürlich muss sie die NK zahlen.
ZitatMein Sohn reicht es und er bittet nochmals um die volle Miete... er müsse sonst einen Anwalt einschalten... :
Tja sagt sie.... das möge er tun. Ihr Vater wäre Anwalt und überhaupt könne man ja in gegenseitigen Einverständnis den Mietvertrag lösen....
Was für meinen Sohn keinen Sinn macht, weil die die Wohnung in den Semesterferien nicht mehr untervermietet bekommen
... s.o. ... was für ein Früchtchen
ZitatLetzter Monat :
Gar keine Miete mehr...
Was tun , weiß jemand wie sich das mit den Nebenkosten verhält ?
Das wollen wir so auf keinen Fall durchgehen lassen.
Fristlose Kündigung - 10 Tage Räumungsfrist - dann sofort Räumungsklage und da wäre ich wirklich flott. Im Falll Ihres Sohnes empfehle ich DRINGEND!! einen Anwalt hinzuzuziehen, nicht weil des Früchtchens Vater einer ist, sondern weil Ihr Sohn schon von Anfang an so viel falsch gemacht hat, das gilt es jetzt ultimativ zu unterbinden.
Viel Erfolg.
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#3
Antwort vom 8. September 2017 | 19:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid ist erfolgtZitat:ZitatEs fing schon schwierig an. 1 Monat .... Kürzung der Miete um 289 €. Sie hätte die Wohnung putzen müssen... :
Darf man das ?
Kommt drauf an, was vereinbart war. Veinbarung : Wohnung wird wie besichtigt übernommen.... und sie war geputzt
Zitat2. Monat.. :
Kürzung der Miete um die Hälfte...
Auf Anfrage von meinem Sohn teilt sie ihm mit , dass es nun die Motten sind. keine Mangelmedung, keine Frist, kein Anruf.... einfach nur die Hälfte der Miete überwiesen.
Darf man das ?
Ja klar, aber der VM muss das so nicht hinnehmen. Abmahnen, auffordern Miete sofort zu zahlen - ich würde hier eine 10 Tages-Frist setzen, und dann direkt MB
#4
Antwort vom 8. September 2017 | 19:57
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Ich kann Ihnen nur ans Herz legen einen Anwalt hinzuzuziehen.
#5
Antwort vom 8. September 2017 | 20:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat3. Monat :
Hälfte der Miete
Mein Sohn hat die Nase voll und bittet um die Zahlung der vollen Miete, da sagt sie .... ihr wäre der Hauptmietvertrag nicht ausgehändigt worden und das würde in ihrem Nebenmietvertrag stehen und somit müsste sie die Nebenkosten nicht zahlen und fordert die zuviel gezahlte Summe zurück....
Darf man das ?
Ja, aber der VM muss es nicht hinnehmen. HMV überreichen zusammen mit der fristlosen Kündigung, natürlich muss sie die NK zahlen.
ZitatMein Sohn reicht es und er bittet nochmals um die volle Miete... er müsse sonst einen Anwalt einschalten... :
Tja sagt sie.... das möge er tun. Ihr Vater wäre Anwalt und überhaupt könne man ja in gegenseitigen Einverständnis den Mietvertrag lösen....
Was für meinen Sohn keinen Sinn macht, weil die die Wohnung in den Semesterferien nicht mehr untervermietet bekommen
... s.o. ... was für ein Früchtchen
Jupp.... macht richtig Spaß . Alles sehr ernüchternd
ZitatLetzter Monat :
Gar keine Miete mehr...
Was tun , weiß jemand wie sich das mit den Nebenkosten verhält ?
Das wollen wir so auf keinen Fall durchgehen lassen.
Fristlose Kündigung - 10 Tage Räumungsfrist - dann sofort Räumungsklage und da wäre ich wirklich flott. Im Falll Ihres Sohnes empfehle ich DRINGEND!! einen Anwalt hinzuzuziehen, nicht weil des Früchtchens Vater einer ist, sondern weil Ihr Sohn schon von Anfang an so viel falsch gemacht hat, das gilt es jetzt ultimativ zu unterbinden.
Viel Erfolg.
Anwalt ist eingeschaltet und der rechtlich Blickwinkel hat mit dem gefühlten Rechtsempfinden leider nur bedingt etwas zu tun
#6
Antwort vom 8. September 2017 | 20:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat3. Monat :
Hälfte der Miete
Mein Sohn hat die Nase voll und bittet um die Zahlung der vollen Miete, da sagt sie .... ihr wäre der Hauptmietvertrag nicht ausgehändigt worden und das würde in ihrem Nebenmietvertrag stehen und somit müsste sie die Nebenkosten nicht zahlen und fordert die zuviel gezahlte Summe zurück....
Darf man das ?
Ja, aber der VM muss es nicht hinnehmen. HMV überreichen zusammen mit der fristlosen Kündigung, natürlich muss sie die NK zahlen.
Haben wir gemacht.... zählt angeblich nicht, da er bei der Übergabe nicht dabei war. Fristlos kündigen macht jetzt im letzten Mietmonatkeunen Sinn mehr. Gefühlt steuerte sie bewußt darauf hin. Wir schätzen, dass sie bereits eine neue Wohnung bezogen hat. Leider sind wir aber gut 350 km entfernt und können diesem Gefühl nicht nachgehen
ZitatMein Sohn reicht es und er bittet nochmals um die volle Miete... er müsse sonst einen Anwalt einschalten... :
Tja sagt sie.... das möge er tun. Ihr Vater wäre Anwalt und überhaupt könne man ja in gegenseitigen Einverständnis den Mietvertrag lösen....
Was für meinen Sohn keinen Sinn macht, weil die die Wohnung in den Semesterferien nicht mehr untervermietet bekommen
... s.o. ... was für ein Früchtchen
ZitatLetzter Monat :
Gar keine Miete mehr...
Was tun , weiß jemand wie sich das mit den Nebenkosten verhält ?
Das wollen wir so auf keinen Fall durchgehen lassen.
Fristlose Kündigung - 10 Tage Räumungsfrist - dann sofort Räumungsklage und da wäre ich wirklich flott. Im Falll Ihres Sohnes empfehle ich DRINGEND!! einen Anwalt hinzuzuziehen, nicht weil des Früchtchens Vater einer ist, sondern weil Ihr Sohn schon von Anfang an so viel falsch gemacht hat, das gilt es jetzt ultimativ zu unterbinden.
Viel Erfolg.
#7
Antwort vom 8. September 2017 | 20:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat3. Monat :
Hälfte der Miete
Mein Sohn hat die Nase voll und bittet um die Zahlung der vollen Miete, da sagt sie .... ihr wäre der Hauptmietvertrag nicht ausgehändigt worden und das würde in ihrem Nebenmietvertrag stehen und somit müsste sie die Nebenkosten nicht zahlen und fordert die zuviel gezahlte Summe zurück....
Darf man das ?
Ja, aber der VM muss es nicht hinnehmen. HMV überreichen zusammen mit der fristlosen Kündigung, natürlich muss sie die NK zahlen.
Ist sofort erfolgt.... Egal und unwirksam sagt die Gegenseite !
ZitatMein Sohn reicht es und er bittet nochmals um die volle Miete... er müsse sonst einen Anwalt einschalten... :
Tja sagt sie.... das möge er tun. Ihr Vater wäre Anwalt und überhaupt könne man ja in gegenseitigen Einverständnis den Mietvertrag lösen....
Was für meinen Sohn keinen Sinn macht, weil die die Wohnung in den Semesterferien nicht mehr untervermietet bekommen
... s.o. ... was für ein Früchtchen
Jupp.... macht richtig Spaß . Alles sehr ernüchternd
ZitatLetzter Monat :
Gar keine Miete mehr...
Was tun , weiß jemand wie sich das mit den Nebenkosten verhält ?
Das wollen wir so auf keinen Fall durchgehen lassen.
Fristlose Kündigung - 10 Tage Räumungsfrist - dann sofort Räumungsklage und da wäre ich wirklich flott. Im Falll Ihres Sohnes empfehle ich DRINGEND!! einen Anwalt hinzuzuziehen, nicht weil des Früchtchens Vater einer ist, sondern weil Ihr Sohn schon von Anfang an so viel falsch gemacht hat, das gilt es jetzt ultimativ zu unterbinden.
Viel Erfolg.
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-- Editiert von Grobi19 am 08.09.2017 21:00
#8
Antwort vom 8. September 2017 | 21:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
Zitatihr wäre der Hauptmietvertrag nicht ausgehändigt worden und das würde in ihrem Nebenmietvertrag stehen und somit müsste sie die Nebenkosten nicht zahlen :
Vertragliche Vereinbarungen nachschieben, das geht nur wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind.
Da hier die Gegenseite nicht damit einverstanden ist, gilt nur das, was auch bei Vertragsschluss vorlag.
Der Rest wird dann durch die Gesetze aufgefüllt.
Kann also durchaus sein, das da ein großer Posten beim Vermieter hängen bleibt.
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