zusätzliche Kosten für angebl. zu spät auschecken und extra Säuberung

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
zusätzliche Kosten für angebl. zu spät auschecken und extra Säuberung

Hallo,

wir waren bei unseren Nachbarn in Österreich einen Kurzurlaub mit unseren Kindern machen.
Wir haben dann das Zimmer zugeteilt bekommen. Das war ohne "Übergabe".
Zum Ende des Urlaubs wollten wir dann 15 min vor dem Auschecken (Vorgabe war 10 Uhr) die Rechung zahlen. Vor der Tür lag eine Rechung, die unser erachtens zu hoch war. Meine Frau hatte ein 2 Zimmer Appartement gebucht, aber wohl bei der Internetseite die Kinder (2 und 5 Jahre) nicht angegeben. Wir hatten nur Übernachtung. 3 Tage vor der Anreise hatte ich die Vermieterin gefragt, ob sie auch Spiele für Kinder haben usw. Als Antwort kam dann, dass sie uns ein 3 Zimmer Appartement gegeben hat und hatte gefragt ob die Kinder Betten brauchen. Und dort war kein Hinweis auf erhöhte Kosten für Kinder usw.

Ok, wir mussten noch 10 min vor Ihrer Bürotür warten, da noch andere Gäste dort waren. Wir diskutierten dann über die Höhe der Kosten und als ich dann hörte, dass meine Frau völlig vergessen hatte die Kinder bei der Buchung anzugeben, waren wir auch mit der erhöhten Rechung einverstanden. Diese zahlten wir dann mit der Kreditkarte. Dies ganze dauerte ca. eine Halbe Stunde, da wir, auf Drängen der Vermieterin, mit dem Reiseveranstalter reden und das klären sollten. Es war natürlich jetzt schon viertel nach.

Der Preis war mit einer Reinigungspauschale. Sie kam mit ins Zimmer und sagte, hui hier schauts aus. Es waren noch die Krümel vom Frühstück auf dem Boden. Ok, auf dem dunklen Teppich Boden schauen Semmelbrösel schlimm aus. Mit dem Staubsauger aber keine 3 min. Nur wird das denn nicht automatisch bei Zimmerwechsel gemacht?
Was wir eigentlich noch vor der Abfahrt kurz weg saugen wollten. Aber diie Vermieterin sagte was von neuen Gästen und wir sollen doch so schnell wie möglich gehen. Sie könne auch einen Late Check out verlangen. "aber ok" waren die Worte

Sie sagte noch wir sollten noch warten, sie wolle noch eine Übergabe machen? Wie Übergabe??? Aber gut, sie war schnell weg und ..
Ich fing dann an den Rest einzuladen und meine Famile wartete oben im Zimmer. Nach ca. 5 Min kam ich wieder. Dann warteten wir noch mal 5 min. Wir wussten, dass Sie noch mit Kunden eine Sache besprechen musste. Da wir uns überhaupt nicht mehr wohl fühlten sind wir dann nach nochmaligen warten nach ca. 5 min zum Auto, welches ich erst einmal ausgraben musste (10 min Schnee) und sind dann letztlich 45 min nach dem Check Out gegange. Also 45 min zu spät.


So weit so gut.

Zu Hause (3 Stunden später) erhielten wir bekamen wir dann eine korrrigierte Rechung (sie storniert die Rechung), die dem ursprünglichen Preis der Buchung in etwa entsprach. Also eine für uns günstigere Rechung)
Noch mal 10 min später kam dann eine neue Rechung mit extra Säuberungspauschale und Kosten Late Check Out. Immer noch weniger als wir urspünglich bezahlt hatten aber natürlich mehr als die korrigierte Rechnung.

Meine Fragen welchen Preis darf Sie denn jetzt abbuchen? Wir hatten bereits dem ersten Betrag mit der Kreditkarte und Pin bestätigt. Wenn Sie jedoch diese Rechung storniert, muss Sie dann den ganzen abgebuchten Betrag zurückzahlen? Oder kann sie das verrechnen?
Was bedeutet denn stornieren in diesem Fall. Wird damit auch die Transaktion storniert?
Kann Sie dann auch einen anderen Betrag neu abbuchen? Die Kreditkartenfirma meint "ja"
Was mir nicht einleuchtet, denn nur meine Frau kann doch die Transaktion frei geben?
Sonst könnte Sie ja jeden x belibigen Betrag abbuchen?

Gruß Tom




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43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Sonst könnte Sie ja jeden x belibigen Betrag abbuchen?


Nein! Die Vermieterin darf nur den Betrag von der Kreditkarte abbuchen, denn der Karteninhaber autorisiert hat. Das lässt sich einfach nachweisen, denn man bekommt bei Zahlung mit Kreditkarte (insb. wenn die PIN eingegeben wurde) einen Zahlungsbeleg aus dem Zahlungsterminal.
Wenn die Vermieterin nun mehr abbucht, dann darf der Karteninhaber die Differenz per Chargeback zurückbuchen.

Zitat:
Die Kreditkartenfirma meint "ja"

Könnten Sie das bitte konkretisieren. Haben Sie mit dem Kartenausgeber schon gesprochen? Warum?

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

genau der Schlag Kunden, den wir in der Touristik so sehr schaetzen!!

Mit mehr Personen anreisen als vereinbart, zu spaet ausschecken und das Objekt eingesaut verlassen und jetzt rumnoehlen, dass Nachforderungen der Vermieter erfolgen.

Sie sollten froh und gluecklich sein, dass die Vermieter nicht sofort die Polizei gerufen haben und Anzeige erstatteten, denn mit mehr Personen als vereinbart anzureisen, das duerfte auch in Oesterreich strafbar sein!

Wenigstens sind Sie ja hier ehrlich.

An Ihrer Stelle wuerde ich mir keine Gedanken darueber machen, ob Abbuchungen ueber die Kreditkarte legal sind oder eher nicht, ich wuerde mit aller Macht versuchen, mich mit den Vermietern zu einigen. Noch ist Zeit dazu.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Mit mehr Personen anreisen als vereinbart, zu spaet ausschecken und das Objekt eingesaut verlassen und jetzt rumnoehlen, dass Nachforderungen der Vermieter erfolgen.
Forder können Vermieter viel, kommt halt darauf an, ob es der Mietvertrag auch zulässt. Das ist halt das Risiko wenn man etwas anbietet.

Zitat (von bernardoselva):
Sie sollten froh und gluecklich sein, dass die Vermieter nicht sofort die Polizei gerufen haben und Anzeige erstatteten, denn mit mehr Personen als vereinbart anzureisen, das duerfte auch in Oesterreich strafbar sein!
Selten so einen Quatsch gelesen. Wieso sollte es strafbar sein mit mehr Personen anzureisen als vorher vereinbart wurde? Ich wüsste jetzt nicht in welchem Land dieser Erde das einen Straftatbestand darstellen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von micbu):
......Selten so einen Quatsch gelesen.......

Vllt. sollten Sie sich ueberlegen, welchen Quark Sie hier schreiben. = 5 Personen verbrauchen z.B. mehr Strom und Wasser als 2. Da faengt es mit an!!!!!

Und was ist, wenn wegen Unachtsamkeit eines nicht angemeldeten Kindes die Bude abfackelt.............


Viele Gruesse
bernardoselva

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
5 Personen verbrauchen z.B. mehr Strom und Wasser als 2


Mehr Strom verbrauchen ist nicht strafbar.

Also bleibt die Aussage Quatsch.

Zitat (von bernardoselva):
Und was ist, wenn wegen Unachtsamkeit eines nicht angemeldeten Kindes die Bude abfackelt.............


In diesem Fall ist genau das gleiche, als wenn ein angemeldetes Kind die Bude abfackelt.

Also ist die Aussage immer noch Quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Vllt. sollten Sie sich ueberlegen, welchen Quark Sie hier schreiben. = 5 Personen verbrauchen z.B. mehr Strom und Wasser als 2. Da faengt es mit an!!!!!

Ja und? Was soll das mit dieser Aussage zu tun haben?
Zitat (von bernardoselva):
dass die Vermieter nicht sofort die Polizei gerufen haben und Anzeige erstatteten, denn mit mehr Personen als vereinbart anzureisen, das duerfte auch in Oesterreich strafbar sein!

Ich kann hier nicht im geringsten irgendeine strafbare Handlung erkennen, allenfalls einen Fehler den die Bucherin gemacht hat. Ein Fehler ist im Reiserecht also eine strafbare Handlung? Wo bitteschön soll das denn verankert sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,
da hat jemand selbst schlechte Erfahrungen gemacht und wohl nicht bei sich im Laden aufgepasst?
Ich habe ja klar geschrieben, dass wir die 2 Kinder vorher noch angemeldet hatten und sie noch die Zimmer upgegradet, von einem 2 Zimmer auf ein drei Zimmer Appartement, hatte.
Es war nicht nötig, ein Doppelbett und eine Schlafcoach reicht doch für 2 kleine Kinder und 2 Erwachsene.
Hier kann man doch noch sagen, das kostet.... oder nicht?
Woher soll denn da ein Vorsatz abgeleitet werden? Sie war ja auch bei der Ankunft dabei und hat uns gesehen.
Wenn es ihr nicht passt, dann sollte sie halt nein sagen.
Und von Verwüstung kann man auch nichts sagen. Wir hatten alles gespühlt. Nur eben nicht mehr gesaugt.
Wozu gibt es denn die Pauschale. So was habe ich noch nie erlebt.

Und wenn man schon vom Fach ist, warum gibt es denn nachträglich eine Korrektur der Rechung?
Wenn der Gast schon alles beglichen hatte und bereits zu Hause ist? Wo ist da die Begründung? Ich würde das für erledigt sehen.

Höchstens, dass man festgestellt hat man hat eine Rechung falsch ausgestellt und der Gast hat rechtlich einen Anspruch auf Korrektur. Aber warum, war doch schon bezahlt.

Und warum aber dann noch mal eine neue Rechung. Und zwar eine höhere? Das Zimmer hatte die Vermieterin doch gesehen, als sie uns das erste Mal begleitete. Da sagte Sie "aber gut" die Gäste warten schon, das Zimmer soll frei sein. Dann war ja doch unsere Vermutung richtig, dass die Rechung nicht stimmte? Und für die Zeit, die wir mit ihrer falschen Rechung vertan haben, soll ich dann einen Late Check Out zahlen?
Das ist doch eine Retourkutsche.

Gruß Tom

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
.......Mehr Strom verbrauchen ist nicht strafbar. Also bleibt die Aussage Quatsch......

Ich weiss es ist schwer - der Blick ueber den Tellerrand.

Oft ist es so, dass groessere Wohneinheiten nach Belegung zu bezahlen sind. Meldet man zwei Personen an, zahlt man oft weniger als wenn man 5 Personen anmeldet. Trotzdem wird man mit 5 Personen anreisen, ich weiss nicht wie Sie das nennen, aber ich nenne das Betrug.

Man haelt dem Vermieter die ihm zustehende Miete vor...... und verbraucht deutlich mehr Energie als bei einer Belegung mit zwei Personen.

Zitat (von hiphappy):
......In diesem Fall ist genau das gleiche, als wenn ein angemeldetes Kind die Bude abfackelt.......

Na, ja - Sie scheinen ja den Durchblick zu haben.Wenn eine solch fahrlaessige Brandstiftung durch nichtangemeldete Kinder ausgeloest wird, da wird man als Anmelder mit Sicherheit einige nicht angenehme Fragen des Versicherers zu beantworten haben.

Aber was passiert denn wen ein nicht angemeldetes Kind im Objekt verunfallt und bleibende Schaeden zurueck behaelt. Haben Sie dafuer auch eine Loesung parat?????

Zitat (von micbu):
........Ein Fehler ist im Reiserecht also eine strafbare Handlung?......

Hat man Kinder und verschweigt die bei einer Reiseanmeldung um Vorteile beim Reisepreis zu erzielen, ist das kein Fehler sondern Betrug!!! Ich hatte eigentlich die Meinung, dass Sie das wissen.

Zitat (von müllermilch):
.......Ich habe ja klar geschrieben, dass wir die 2 Kinder vorher noch angemeldet hatten......

Das liest sich im Eingangsthread aber ganz anders.

Hatten die Vermieter Ahnung davon waere er berechtigt, sofern ein belegungsabhaengiger Mietpreis berechnet wird, den Mietpreis neu zu berechnen, wenn die Kinder nachgemeldet wurden. Auch nach Mietbeendigung! Erst recht, wenn sie nicht nachgemeldet wurden.

Fuer den verspaeteten Auszug kann er den anteiligen Tagesmietpreis berechnen.

War das Objekt beim Auszug sehr stark verschmutzt kann der Vermieter den Mehraufwand fuer die Reisenigung ebenfalls berechnen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 10.01.2017 14:27

-- Editiert von bernardoselva am 10.01.2017 14:31

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo,

natürlich habe ich das im Eingang mitgeteilt, dass die Kinder schon auch 3 Tage vor der Anreise angemeldet worden sind. Deswegen gabs ja auch das größere Zimmer.

Viel wichtiger, warum storniert er Rechungen, eine Korrektur und dann noch eine weitere Korrektur?
Wichtiger ist doch, kann der Vermeieter, wenn er die Rechung storniert denn auch einen anderen Betrag abbuchen als damals bestätigt? Muss der Vermieter, bei Stornierung den vollen Betrag zurücküberweisen?
Und muss er, wenn er die Rechung storniert, also auch die Grundlage der Kreditkartenabbuchung, nicht noch einmal das "ok" des Karteninhabers einholen?

Gruß Tom

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Ich habe das Gefühl, Sie wissen nicht, wie Kreditkartenzahlungen funktionieren.

Zitat:
Viel wichtiger, warum storniert er Rechungen, eine Korrektur und dann noch eine weitere Korrektur?


Das hat mit der Kreditkartenabrechnung nichts zu tun. Der Vermieter kann Rechnungen und Stornierungen erstellen, wie er Lust hat. Es kommt nur darauf, welche Abbuchung Sie autorisiert haben.

Zitat:
Wichtiger ist doch, kann der Vermeieter, wenn er die Rechung storniert denn auch einen anderen Betrag abbuchen als damals bestätigt?


Nein! Der Vermieter darf nur den Betrag abbuchen, den Sie autorisiert haben (in der Zahlung am Terminal mit PIN). Bucht der Vermieter mehr ab, kriegen Sie das Geld über einen Chargeback zurück.
Zitat:

Muss der Vermieter, bei Stornierung den vollen Betrag zurücküberweisen?


Nur wenn der Vermieter die Abbuchung storniert (nicht, wenn der Vermieter einfach nur eine Rechnung "storniert". Nach der Stornierung benötigt der Vermieter aber eine neue Autorisierung von Ihnen für eine neue Abbuchung.

Zitat:
Und muss er, wenn er die Rechung storniert, also auch die Grundlage der Kreditkartenabbuchung, nicht noch einmal das "ok" des Karteninhabers einholen?


Eine Stornierung der Rechnung hat mit der Kreditkartenabbuchung nichts zu tun. Das interessiert Ihre Bank nicht im geringsten.
Wichtig ist, dass der Vermieter nachweisen kann, von Ihnen ein erneutes "OK" für eine neue, höhere Abbuchung erhalten hat. Nach Ihrer Schilderung haben Sie das "OK" nicht erteilt, dementsprechend darf der Vermieter nicht erneut einen höheren Betrag abbuchen.

-- Editiert von vundaal76 am 10.01.2017 15:12

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#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wichtig ist, dass der Vermieter nachweisen kann, von Ihnen ein erneutes "OK" für eine neue, höhere Abbuchung erhalten hat. Nach Ihrer Schilderung haben Sie das "OK" nicht erteilt, dementsprechend darf der Vermieter nicht erneut einen höheren Betrag abbuchen.


Braucht der Vermieter gar nicht, weil kein höherer Betrag abgebucht wird. Die ursprünglich per Kreditkarte bezahlte Rechnung ist immer noch höher als die letzte reduzierte Rechnung mit Säuberungspauschale und Late Check Out Aufschlag. Sofern der autorisierte Betrag abgebucht wird, steht müllermilch eine Erstattung des Differenzbetrags zu.

Er ist halt nur sauer, weil er zuerst eine höhere Rechnung für das 3 Zimmer Appartement statt dem gebuchten 2 Zimmer Appartement erhalten und bezahlt hat, dann eine korrigierte Rechnung über einen Betrag bekam, welcher nur unwesentlich höher als bei der Buchung lag, und letztendlich nochmal eine korrigierte Rechnung mit den Aufschlägen, welche jetzt irgendwo dazwischen liegt.

Zitat (von müllermilch):
3 Tage vor der Anreise hatte ich die Vermieterin gefragt, ob sie auch Spiele für Kinder haben usw. Als Antwort kam dann, dass sie uns ein 3 Zimmer Appartement gegeben hat und hatte gefragt ob die Kinder Betten brauchen. Und dort war kein Hinweis auf erhöhte Kosten für Kinder usw.


Die erhöhten Kosten ergaben sich ja augenscheinlich auch nicht durch die Kinder, sondern das größere Appartement. Warum habt ihr dem Appartementwechsel nicht einfach widersprochen? Bzw. falls es doch wegen der Kinder war: Was hast du denn erwartet, wenn plötzlich 2 weitere Personen gemeldet werden? Da hätte ich mich vorher informiert, ob Kinder unter 6 Jahren frei sind. Das ist nicht automatisch in jeder Unterkunft so.

Zitat:
Zum Ende des Urlaubs wollten wir dann 15 min vor dem Auschecken (Vorgabe war 10 Uhr) die Rechung zahlen.

Ich fing dann an den Rest einzuladen und meine Famile wartete oben im Zimmer.


Um 9:45 Uhr wurde das Appartement von euch aber schon vollständig geräumt, oder? Ansonsten ist der Late Check Out in meinen Augen durchaus gerechtfertigt.

Zitat:
Es waren noch die Krümel vom Frühstück auf dem Boden. Ok, auf dem dunklen Teppich Boden schauen Semmelbrösel schlimm aus. Mit dem Staubsauger aber keine 3 min. Nur wird das denn nicht automatisch bei Zimmerwechsel gemacht?


Kommt darauf an, ob Zimmerservice enthalten war. Das ist meines Wissens bei Appartements nicht der Fall. Ihr habt das Appartement dann in dem Zustand zu verlassen, wie ihr es vorgefunden habt (ausgenommen Bettwäsche und Handtücher, die werden ja getauscht), zumindest jedoch besenrein. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass Küche und Essbereich mit Teppich ausgelegt waren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Oft ist es so, dass groessere Wohneinheiten nach Belegung zu bezahlen sind. Meldet man zwei Personen an, zahlt man oft weniger als wenn man 5 Personen anmeldet. Trotzdem wird man mit 5 Personen anreisen, ich weiss nicht wie Sie das nennen, aber ich nenne das Betrug.


Davon steht nichts im Ausgangsbeitrag, also reine Spekulation. Dem Vermieter steht ja frei den Energieverbrauch nach realem Verbrauch oder Anzahl der Personen zu berechnen. Wenn nur ein Appartment vermietet wird incl. aller Nebenkosten, ist es einfach Pech für den Vermieter, wenn mehr verbraucht wird. Genauso Pech wäre es, wenn nur 2 Personen kämen, die aber 5mal am Tag duschen.
Ich kann daher keinen Betrug in diesem Fall erkennen, zumal die Kinder (wie im Ausgangspost zu lesen) ja noch vorab angemeldet wurden.

Zitat (von bernardoselva):
Aber was passiert denn wen ein nicht angemeldetes Kind im Objekt verunfallt und bleibende Schaeden zurueck behaelt. Haben Sie dafuer auch eine Loesung parat?????


Ja, es passiert EXAKT DAS GLEICHE, wie wenn ein angemeldetes Kind im Objekt verunfallt und bleibende Schäden zurück behält.

Es macht KEINERLEI Unterschied, ob das Kind angemeldet ist oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, so viele Antworten, danke.
Doch Küche und Essbereich waren mit Teppich. Da ja bereits eine Endreinigung mit der Buchung im Preis incl. war, kann man auch etwas dafür erwarten. Also zumindest das gesaugt wird. Es lagen ja keine ungewschenen Teller rum usw.
Da das mit den Kindern wohl von der Vermieterin storniert wurde. geht es auch jetzt nicht mehr darum.

Die Frage ist doch, wenn die Vermieterin die bereits bezalhte "Rechung" storniert hat muss dann die weitere Zahlung von uns frei gegeben werden? Dann kann ich die korrigierte Rechung an sie per Überweisung bezahlen und falls sie noch meint, die Kosten von der nochmaligen Endreinigung und dem Late Check Out mich evtl. vor Gericht wieder sehen?

Demzufolge heißt Rechung storniert nicht gleich die Buchung storniert? Meines Erachtens müsste auch damit die Buchung storniert werden und die Zahlung neu erfolgen?

Gruß


-- Editiert von müllermilch am 10.01.2017 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Können Sie bitte konkretisieren!
Möchte die Vermieterin von Ihnen noch Geld - oder möchten Sie von der Vermieterin Geld? (bzw. wer rennt wen wem wg. Geld hinterher?)
Solange ich auf die Frage keine Antwort habe, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Beim Thema Kreditkartenzahlung muss man zwischen A. der (technischen) Abbuchung und den B. zivilrechtlichen Ansprüchen trennen.

Mit der Eingabe Ihrer PIN haben Sie die erste Abbuchung autorisiert. Sie haben nach A. keinen Anspruch, dass die Buchung storniert bzw. zurückgebucht wird.
Ein zivilrechtlicher Anspruch (also B.) kann sich ergeben, wenn sie materialrechtlich zu viel gezahlt haben. Das kann ich nach Ihren Angaben nicht beurteilen.
Es könnte sein, dass die Vermieterin einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Sie hat. Diesen Anspruch darf und kann Sie aber nicht mit einer willkürlichen neuen Kreditkartenabbuchung durchsetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Die Frage ist doch, wenn die Vermieterin die bereits bezalhte "Rechung" storniert hat muss dann die weitere Zahlung von uns frei gegeben werden? Dann kann ich die korrigierte Rechung an sie per Überweisung bezahlen und falls sie noch meint, die Kosten von der nochmaligen Endreinigung und dem Late Check Out mich evtl. vor Gericht wieder sehen?


Ich fürchte, das wird so nicht funktionieren. Ich gehe davon aus, dass der freigegebene Betrag abgebucht und die Differenz erstattet/gutgeschrieben wird.

Bezüglich der Endreinigung wäre die Frage, ob du anhand der Rechnung beweisen kannst, dass es sich um eine nochmalige handelt und in dem zuletzt berechneten Appartementpreis immer noch eine enthalten ist. Zum Late Check Out habe ich mich bereits geäußert.

Dann wäre da noch die zentrale Frage, wie viel die Endreinigung und der Late Check Out eigentlich ausmachen und ob es sich tatsächlich lohnt, dafür einen Rechtstreit anzufangen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, ja die Zimmerreinigung ist incl. Das war so auch auf dem Buchungsportal mit drin und wurde der Vermieterin auch so in dem Telefonat mit der Agentur mitgeteilt.
Jedoch behauptet sie, dass es sooo schlimm ausgesehen hat. Angeblich habe sie Bilder. Das macht mir keine Angst, da es nur Krümel waren. Wir sind ja keine Nomaden.
Und natürlich war das Zimmer frei. Kam aber auch niemand, der es reinigen wollte, solange wir im Haus waren.
Verstehe auch nicht, was eine Übergabe aussagen soll, wenn am Anfang gar keine gemacht worden ist?
Ich denke, sie ist einfach sauer. Nochmal, warum korrigiert sie denn eine Rechung zu unseren Gunsten, nachdem wir bezahlt haben und abgereist sind? Mit der Zahlung haben wir dem ganzen doch, wenn auch Zähneknirschend, zugestimmt.
Dann noch eine Rechung so wie auch in der Höhe des Buchungsportales und dann noch eine mit den Zuschlägen???

Was wir wollen? Die da die Rechung storniert wurde, auch eben die Zahlung stornieren (Rückbuchen) und dann die korriegierte Rechung ausgleichen. Aber natürlich die ohne die von uns nicht akzeptierten Zuschläge.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Die da die Rechung storniert wurde, auch eben die Zahlung stornieren (Rückbuchen) und dann die korriegierte Rechung ausgleichen.


Das dies nicht klappen wird, wurde nun schon mehrfach erklärt.

Die Frage, ob die Vermieterin noch eine Nachzahlung will oder euch eine Teilrückzahlung zusteht, wurde noch nicht beantwortet.

Zitat (von müllermilch):
Aber natürlich die ohne die von uns nicht akzeptierten Zuschläge.

Ob ihr die Zuschläge akzeptiert oder nicht akzeptiert ist eigentlich egal. Es kommt zum einen darauf an, ob sie berechtigt sind und zum anderen, was wer (Vermieterin oder ihr) daraus macht.
Deshalb ist es ja auch wichtig zu wissen ob der abgebuchte Betrag höher ist als die Forderung aus der letzten Rechnung.

Fakten - nicht Emotionen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Deshalb ist es ja auch wichtig zu wissen ob der abgebuchte Betrag höher ist als die Forderung aus der letzten Rechnung.


Steht im Eingangsbeitrag, dass der abgebuchte Betrag höher als die letzte Rechnung ist, deshalb schreibe ich auch immer von einer Erstattung des Differenzbetrags:

Zitat:
Noch mal 10 min später kam dann eine neue Rechung mit extra Säuberungspauschale und Kosten Late Check Out. Immer noch weniger als wir urspünglich bezahlt hatten aber natürlich mehr als die korrigierte Rechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

OK, der TE hat sich beim Auschecken einschüchtern lassen und hat den höheren Rechnungspreis gezahlt.

Pech gehabt!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
........Davon steht nichts im Ausgangsbeitrag, also reine Spekulation.......

Wenn vom TE nicht der wahre Tatbestand genannt wird bleibt oft nur die Spekulation. Darum schrieb ich ja auch das Zauberwort 'oft', denn es ist ueblich in dieser Branche, dass Mieten fuer Wohneinheiten nicht nur nach Grösse sondern auch nach Belegung berechnet werden, eben auch um den unkludierten Energieverbrauch auszugleichen.

Da Mamilein wie durch ein Wunder vergass die beiden Sproesslinge mit anzumelden bin ich davon ausgegangen, dass nach Belegung berechnet wird und Mamilein dadurch die Vermieter zu behupsen versuchte. Das ist kein Sport, das ist Betrug!

Nicht das Mamilein sich eines Tages verlaeuft und Papilein muss sie suchen ....... :love:

Zitat (von hiphappy):
......Es macht KEINERLEI Unterschied, ob das Kind angemeldet ist oder nicht......

Nein - das Kind hat da nicht gewohnt es war lediglich zu Besuch mit Omi und Opi zum Kaffee als das Malheur passierte. Fuer wie bloed halten Sie eigentlich den Vermieter-Haftpflichtversicherer???

Zitat (von hiphappy):
.....zumal die Kinder (wie im Ausgangspost zu lesen) ja noch vorab angemeldet wurden......

Sie scheinen Lesestoerungen zu unterliegen. Die Penze waren nicht angemeldet!!!! Das mehr Personen anreisten als angemeldet ist erst beim checkin aufgefallen, oder wie lesen Sie das: Wir diskutierten dann über die Höhe der Kosten und als ich dann hörte, dass meine Frau völlig vergessen hatte die Kinder bei der Buchung anzugeben, waren wir auch mit der erhöhten Rechung einverstanden. Steht nicht in vielen §§en im StGB: Auch der Versuch ist strafbar......

Zitat (von müllermilch):
......Angeblich habe sie Bilder. Das macht mir keine Angst, da es nur Krümel waren.....

Lassen Sie es darauf ankommen. Entweder haben die Vermieter oder Sie Recht, was abzuwarten bleibt.

Zitat (von müllermilch):
.....Wir sind ja keine Nomaden.......

:???:

Und um den Zahlungsfluss mit der Kreditkarte zu klaeren: Hat man unterschrieben, dass die Vollmacht, also die Autorisierung, fuer alle im Zusammenhang mit der Buchung stehenden Zahlungen Gueltigkeit hat, dann koennen die Vermieter das in diesem Rahmen nutzen, so es denn erforderlich ist. Gibt es keine derartige Vollmacht kann die Kreditkarte nur fuer die Autorisierung, die man am Terminal gegeben hat und fuer die ein Beleg erstellt wurde, nutzen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

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#21
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von hiphappy):
.....zumal die Kinder (wie im Ausgangspost zu lesen) ja noch vorab angemeldet wurden......

Sie scheinen Lesestoerungen zu unterliegen. Die Penze waren nicht angemeldet!!!! Das mehr Personen anreisten als angemeldet ist erst beim checkin aufgefallen


Lieber bernardoselva, offenbar haben Sie den Ausgangspost nicht aufmerksam und vollständig gelesen:

Zitat:
3 Tage vor der Anreise hatte ich die Vermieterin gefragt, ob sie auch Spiele für Kinder haben usw. Als Antwort kam dann, dass sie uns ein 3 Zimmer Appartement gegeben hat und hatte gefragt ob die Kinder Betten brauchen. Und dort war kein Hinweis auf erhöhte Kosten für Kinder usw.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
......offenbar haben Sie den Ausgangspost nicht aufmerksam und vollständig gelesen.....:

Doch habe ich und habe auch nur darauf gewartet das so, wie Sie hier argumentieren, geantwortet wird.

Wie blauaeugig sind Sie wenn Sie darauf schliessen, dass ein Anruf, wo nach vorhandenen oder nicht vorhandenen Spielgeraeten fuer Kinder neutral nachgefragt wird, die Vermieter sofort auf eine Nachmeldung fuer Kinder zu einer bestehenden Buchung Rueckschluesse zu ziehen haben? Da haetten die Vermieter doch mit Sicherheit sofort so reagiert, dass man gesagt haette, man solle die Kinder ueber das Buchungsportal nachmelden, da bei mehr Personen als angemeldet, eine andere Preisberechnung gemaess Ausschreibung erfolgt.

Drehen Sie es wie Sie wollen, hier hat man eindeutig versucht die Vermieter uebers Ohr zu hauen und versucht sich nun irgendwie aus der Affaire zu ziehen..


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 11.01.2017 13:58

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, ok, damit das doch noch nal klar wird.

Ich habe das 3 Tage vor der Anfahrt per Mail gemacht. Und sie fragte auch, nachdem wir das Upgrade bekommen hatten, wie alt die Kinder sind. Und auch nach meiner Antwort per Mail kam immer noch kein Hinweis auf die Kosten. Ich habe keine Ahnung von dem Ablauf eines Vermieters, jedoch kann ich auch nicht verstehen, wie man ein Upgrade vergibt, weiß wie viele Personen kommen, dann nicht zu überpüft, was eingentlich gebucht war und wie viele Personen wirklich kommen.
Aber das scheint ja auch nicht das Problem zu sein, denn die Erhöhung wegen der Personenzahl wurde ja raus genommen. Wenn gleich ich mich einfach mal wehren muss, dass wir hier mir Vorsatz handelten.

Ich warte mal ab, wir sollen dem Kartenunternehmen das alles mitteilen. Dann sehen wir was passiert.

Also erste Rechung incl große Reinigung und Mehrpersonen beim Auschecken bezahlt
Dann Stunden später einen Nachtrag über Late Check Out und extra Reinigung erhalten

Und dann noch mal 10 min später Rechnung in Höhe der damaligen Buchung beim Buchungsportal ohne Zuschläge (Mehrperonen, noch mal Reinigung und Late Check Out) erhalten - also die letzte Rechung.

So und was ich wissen wollte, welche Rechung wurde jetzt durch die Kartenzahlung freigegeben?
Welche Rechung ist zu zahlen?
Und wenn sie die erste Rechung storniert findet dann eine Verrechung statt oder erhalte ich den bezahlten Betrag wieder gutgeschrieben und muss dann die letzte Rechung, die ich ja ensehe bezahlen und kann ich mich um den rest streiten?
Oder kann die Verieterin einfach alles so lassen und ich muss mich um die zu viel bezahlten Gebühren mit ihr streiten?

Da habei ich ja bereits ein paar Antworten, danke hierfür.

Gruß Tom

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#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

@ bernadoselva

Selbst wenn müllermilch, die beiden kleinen Milchfläschchen überhaupt nicht erwähnt hätte liegt hier weit und breit kein Betrug vor. Wenn Sie aus §263 StGB nur die ersten 4 Worte lesen, werden Sie feststellen, dass es dafür einer vorsätzlichen Handlung bedarf.

Zitat (von bernardoselva):
Fuer wie bloed halten Sie eigentlich den Vermieter-Haftpflichtversicherer???


Man müsste in diesem Fall dann doch eher fragen, wie blöd der Vermieter ist.
Es ist ja nun mal nicht so, dass der Vermieter plötzlich 4 statt 2 Personen im Zimmer vorgefunden hat, sondern dieser bei der Ankunft anwesend war und den Milchflaschen das Zimmer zugewiesen hat.

Warum hat er das getan? Wurde er mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen nicht angemeldete Personen aufzunehmen?

Sie verrennen sich hier gewaltig.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
........Wenn Sie aus §263 StGB nur die ersten 4 Worte lesen.....,

Sollte ich andere Gesetzesbuecher vorliegen haben :schock: ????? Bei mir steht (die ersten 4 Worte): Wer in der Absicht und weiter: sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
Und wenn Mamilein beide Penze vergisst anzugeben um einen niedrigeren Mietpreis zu ergattern, dann st meiner Auffassung nach der Tatbestand des Vorsatzes erfolgt - ohne wenn und aber!!!!!

Spaeter steht dann noch unter '(2)': Der Versuch ist strafbar. Also ist, nach Ihrer Auslegung, nicht einmal der Versuch gegebenzu beschummeln, wenn man die Kinderchen 'vergisst' anzumelden. Nicht das Mamilein krank ist, darum auch mein Hinweis im #20, dass die Dame sich nicht eines Tages verlaeuft und in den Armen eines ganz anderen Mannes aufgeht :dance:

Zitat (von spatenklopper):
......Wurde er mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen nicht angemeldete Personen aufzunehmen?.......

Sie werden nicht die Branchenerfahrung haben, ansonsten wuessten Sie, auf was fuer seltsame Ideen die eincheckenden Leutchen an der Rezeption kommen um Hoteliers zu beschummeln. Fragen Sie mal eine Person, insbesondere in Ferienanlagen, die taeglich damit zu tun hat, Sie werden sich wundern.......

Aber wie wir hier lesen durften wurde das ja alles vor Antritt der Reise noch geklaert, obwohl der Eingangsthread das ganz anders darstellt.

Zitat (von spatenklopper):
.......Man müsste in diesem Fall dann doch eher fragen, wie blöd der Vermieter ist.......

Reiseveranstalter und auch Hoteliers/Vermieter, jedenfalls serioese, haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die fuer den Fall eintritt das Gaesten Vermoegens- oder Personenschaeden entstehen, sofern diese im Einflussbereich des Leistungserbringers liegen..

Sorry, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie allen Ernstes davon ausgehen, dass eine solche Versicherung fuer Personenschaeden an Personen eintritt die da rumturnen aber nicht angemeldet sind. Darueber moechte ich mich nicht weiter auslassen, sonst wuerde es persoenlich und der Admin wuerde den 38er zuecken!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#27
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von spatenklopper):
........Wenn Sie aus §263 StGB nur die ersten 4 Worte lesen.....,

Sollte ich andere Gesetzesbuecher vorliegen haben :schock: ????? Bei mir steht (die ersten 4 Worte): Wer in der Absicht und weiter: sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,


Lieber bernardoselva, sie sollten die Gesetzestexte schon vollständig lesen und auch verstehen. Im ersten Augenblick hätte man es vielleicht noch so auslegen können, dass das "Vergessen" der Kinder möglicherweise unter Vorsatz geschah. Spätestens mit der Rückfrage des Vaters bei der Vermieterin und ihrer Reaktion darauf stand aber fest, dass dieser Irrtum nicht mehr weiter unterhalten wurde. Somit ist der Betrugsvorwurf nicht mehr haltbar.

Zitat:
Aber wie wir hier lesen durften wurde das ja alles vor Antritt der Reise noch geklaert, obwohl der Eingangsthread das ganz anders darstellt.


Ich kann mich nur wiederholen, sie hätten den Eingangsthread aufmerksamer lesen sollen. Ich möchte mal aus dem ersten Absatz dort zitieren:

Zitat:
Meine Frau hatte ein 2 Zimmer Appartement gebucht

3 Tage vor der Anreise hatte ich die Vermieterin gefragt, ob sie auch Spiele für Kinder haben usw. Als Antwort kam dann, dass sie uns ein 3 Zimmer Appartement gegeben hat und hatte gefragt ob die Kinder Betten brauchen.


Wenn die Vermieterin mit der Nachfrage nach Spielen für die Kinder nichts anzufangen wusste, wieso hat sie dann das gebuchte 2 Zimmer Appartement von sich aus in ein 3 Zimmer Appartement geändert und wegen (zusätzlicher) Kinderbetten nachgefragt?

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#28
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
.......Meine Frau hatte ein 2 Zimmer Appartement gebucht
3 Tage vor der Anreise hatte ich die Vermieterin gefragt, ob sie auch Spiele für Kinder haben usw. Als Antwort kam dann, dass sie uns ein 3 Zimmer Appartement gegeben hat und hatte gefragt ob die Kinder Betten brauchen.......

Das steht da, voellig richtig, da steht aber auch (jetzt zitiere ich): .......Ok, wir mussten noch 10 min vor Ihrer Bürotür warten, da noch andere Gäste dort waren. Wir diskutierten dann über die Höhe der Kosten und als ich dann hörte, dass meine Frau völlig vergessen hatte die Kinder bei der Buchung anzugeben, waren wir auch mit der erhöhten Rechung einverstanden.......

Das passt doch alles vorne und hinten nicht zusammen. Das kann also fuer meine Begriffe nur so aussehen: Mamilein hat versucht die Vermieter zu beschummeln wovon Papilein angeblich nichts wusste. 3 Tage vor Antritt der Reise hat er bei dem Vermieter angerufen und der wollte ein groesseres Apt. buchen.

Weder Sie noch ich wissen ob das Telefonat ueberhaupt stattgefunden oder in dieser Form stattgefunden hat. Wenn es stattgefunden hat frage ich mich warum waehrend des Telefonates nicht bereits korrespondiert wurde, dass eine Nachzahlung ansteht, da mehr Personen und groesseres Apt. schlichtweg mehr kosten. Jaaaaa, hatte der Vermieter vergessen zu sagen, der Schlimme aber auch. Nur warum nur, da gab es nicht den geringsten Grund dazu!!!!

Sorry - alles unglaubwuerdig was der TE da loslaesst!!!!! Billige Rechtfertigungen - mehr nicht!!!!

Resuemee: Die Leutchen haben versucht die Vermieter zu bescheixxen. Da bleibt, und jetzt wiederhole ich mich, nur der Weg sich zu einigen um aus der Sache ohne Konsequenzen rauszukommen. Der versuchte Betrug ist gehoerig daneben gegangen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#29
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Ok, ich wiederhole mich.
Bei der Buchung hatte meine Frau das vergessen und 3 Tage davor wurden meine Kinder mit Alter angemeldet.
Die Diskussion vor der Abreise war ja lediglich, da ich nicht wusste das meine Frau die Kinder bei der Buchung vergessen hatte. Selbst bei der Frage der Bettchen, also 3 Tage vor Ankunft, und nach dem Upgrade kam keine Anpassung der Preise.
Jedoch hat die Vermieterin bei der Korrektur der ersten Rechung, gar keine Mehrkosten der Kinder mehr aufgeführt. Also Sie hat diese Berechung für die Kinder erlassen. Und ja, das verstehe ich eben auch nicht. Hierfür gab es ja keinen Grund, da die erste Rechung bezahlt wurde und wie schon zu hause waren.
Und ich verstehe eben auch nicht, warum dann dafür das Late Check Out und die nochmalige Säuberung. Das ist doch lediglich eine Retourekutsche von ihr. Was ich aber halt nicht verstehe, da durch die Korrektiuren die Einnahme der vermieterin gesungen ist.
Nur meine Frage war ja eigentlich, darf sie die korrigiereten Rechungen einfach abbuchen? Obwohl wir hierfür keine Pin eigegeben hatten. Da kann js jeder einfach nach der Abreise der Gäste noch was draufschlagen? Das ist doch dann der Betrug, da ohne Wissen und EInverständnis von uns?
Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich könnte mir folgenden Ablauf vorstellen:

- Buchung des Appartements und dabei die Kinder "vergessen" (hier stimme ich Bernardoselva zu, man vergisst seine Kinder bei der Buchung nicht einfach, das ist Vorsatz, aber egal....)

- Angerufen und allgemein(!) nachgefragt, ob es Spiele und Bücher gibt (Ich vermute mal ganz ins Blaue, dass entweder nicht die Vermieterin selber am Telefon war ODER diese vielleicht nicht die Buchungsunterlagen vor sich liegen hatte und nicht wusste, dass es sich um die Buchung von Herrn Müller Milch bzw eine schon konkret getätigte Buchung OHNE Kinderzuschlag handelte. Damit wäre nämlich auch erklärt, dass die Aussage kam, dass man auch ein 3 Zimmer Appartement haben könne..."wenn man mit 2 Kindern anreisen würde..."

- beim Check-in oder Check-out wurde dann klar, dass es sich um die Familie des Herr Müller Milch handelt...."Ach, Sie sind das, Sie haben also wegen der Kinder gefragt - ja das kostet aber Aufpreis"

Letztendlich würde ich aber einfach mal einen Blick in das Angebot werfen. Wenn da steht "Appartement und (Grund?)Preis für zwei Personen" oder "Zuschlag für Kinder oder je weiterer Person", dann war klar, dass die Kinder zusätzlich nicht zum gleichen Preis im Appartement zu haben sind. Wenn aber das Angebot lautete auf "2-Zimmer Appartement pro Nacht", dann wäre es egal wie viele Leute in dem Appartement tatsächlich übernachten.

-- Editiert von fb367463-2 am 12.01.2017 22:56

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"Valar Morghulis"

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