zurückgewiesene Rechnung

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
zurückgewiesene Rechnung

Hallo,

mein Kunde hat, obwohl die erbrachte Leistung anstandslos abgenommen wurde und die Rechnung ohne Fehler ist, diese Rechnung zurückgewiesen.
Muss ich jetzt etwas beachten, damit diese zurückgewiesene Rechnung als Forderung gegen meinen Kunden bestehen bleibt?

So wie ich das sehe bleibt nur der Weg der Klageerhebung...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

Mit welcher Begründung erfolgte denn die Zurückweisung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

ohne irgend eine Begründung. Nur so BlaBal..

".. wir weisen Ihre Rechnung Nr xxx zurück"...

Vermutlich wird wohl auf Nichtbeauftragung spekuliert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Aber Unterlagen zur Auftragserteilung gibt es ja sicherlich?! Der Schuldner befindet sich auch ohne Mahnung dann in Verzug, wenn in der Rechnung ein Zahlungsdatum angegeben ist, aber auch spätestens jetzt schon mit seiner Weigerung zu leisten (§286 BGB ). Man könnte bevor man weitere Schritte einleitet ja erstmal das Gespräch suchen, was der Grund ist.

3x Hilfreiche Antwort

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