Hallo,
mein Kunde hat, obwohl die erbrachte Leistung anstandslos abgenommen wurde und die Rechnung ohne Fehler ist, diese Rechnung zurückgewiesen.
Muss ich jetzt etwas beachten, damit diese zurückgewiesene Rechnung als Forderung gegen meinen Kunden bestehen bleibt?
So wie ich das sehe bleibt nur der Weg der Klageerhebung...?
zurückgewiesene Rechnung
11. Mai 2016
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Frage vom 11. Mai 2016 | 10:35
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 19x hilfreich)
zurückgewiesene Rechnung
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#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 10:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39732x hilfreich)
Mit welcher Begründung erfolgte denn die Zurückweisung?
#2
Antwort vom 11. Mai 2016 | 10:58
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 19x hilfreich)
ohne irgend eine Begründung. Nur so BlaBal..
".. wir weisen Ihre Rechnung Nr xxx zurück"...
Vermutlich wird wohl auf Nichtbeauftragung spekuliert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2016 | 14:01
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Aber Unterlagen zur Auftragserteilung gibt es ja sicherlich?! Der Schuldner befindet sich auch ohne Mahnung dann in Verzug, wenn in der Rechnung ein Zahlungsdatum angegeben ist, aber auch spätestens jetzt schon mit seiner Weigerung zu leisten (§286 BGB ). Man könnte bevor man weitere Schritte einleitet ja erstmal das Gespräch suchen, was der Grund ist.
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