>zu viel gezahlter Betrag an Internet-Dienstleister
Grundsätzlich ja.
Durch Ihre irrtümlichen Zahlungen erfährt das Unternehmen eine unberechtigte Bereicherung (Titel 26 - Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 - 822 GBG)
Sie haben demnach einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB.
Verfassen Sie eine Zahlungsaufforderung, in dem Sie die irrtümlich überwiesenen Zahlungen zurückfordern. Setzen Sie eine kurze Frist von max. 14 Tagen. Verschicken Sie das Aufforderung als Einschreiben/Rückschein.
Lässt das Unternehmen (nf. Schuldner) die Frist verstreichen, sind Sie berechtigt Verzugszinsen i. H. v. 5%-Punkten über Basis zu verlangen.
Gleichfalls steht es Ihnen nun frei, ob Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Mahnbescheid kostet in Anbetracht der Forderungshöhe 23,00 €.
Dem Schuldner wird der Mahnbescheid sodann zugestellt. Er hat die Möglichkeit, sich zu äußern. Widerspricht er der Forderung, müssen Sie diese in einem Schreiben an das Gericht begründen (Forderungsbegründung).
Widerspricht er nicht und leistet er auch nach Zustellung des Mahnbescheides nicht, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Die Kosten hierfür liegen bei 28,00 €.
Mit dem Vollstreckungsbescheid haben Sie weiter die Möglichkeit, eine eV-Anfrage beim Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgericht zu tätigen. Hat der Schuldner bereits eine eidestattliche Versicherung (eV) abgegeben, erhalten Sie diese gegen eine Gerichtsgebühr i. H. v. 15,00 €.
Hat er diese nicht abgegeben, können Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag fertigen. Dann muss der Schuldner die eV abgeben. Erscheint der Schuldner nicht zum Termin zur Abgabe der eV kann er in Haft genommen werden. Beantragen Sie mit dem Zwangsvollstreckungsauftrag daher auch immer gleich die Beantragung auf Erlass eines Haftbefehls, wenn der Schuldner die eV nicht abgibt.
Haben Sie eine eV vorliegen, ergeben sich dort Pfändungsmöglichkeiten. Denkbar wären Kontenpfändungen. Allerspätestens dann werden Sie - vermutlich per Eilüberweisung - Ihr Geld inkl. sämtlicher Kosten und Zinsen bezahlt bekommen.
Ferner kann ich mir nicht vorstellen, dass das Unternehmen es überhaupt soweit kommen lässt. Spätestens nach Zustellung des Mahnbescheides werden sie leisten.
Meine Empfehlung und Prognose.
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-- Editiert Matthias Lehmann am 02.08.2012 16:17
von Matthias Lehmann am 02.08.2012 16:12
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