Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

954 Aufrufe

zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...

hi
hab mal ne frage
hab hier ein problem wurde der stgb 177 beschuldigt.diese dame tat dies nur um nicht abgeschoben zu weden!habe aber beweise um das gerricht vom gegenteil zu überzeugen das hoffe ich zumindest.
wenn ich den prozess gewinnen würde-wie sieht es da mit den prozess/anwaltskosten aus übernimmt die die die staatskasse oder wie is das??

und was ist mit der klägerin wie sieht es da aus was hat sie denn zu verlieren ich mein sie hat eine falschaussage gemacht mich zu unrecht beschuldigt mir probleme gemacht wie könnte es für sie ausgehen würde sie automatisch vom gesetzgeber her zur rechenschaft gezogen oder hat sie nix zu verlieren??
und evtl. je nach dem ausgang der verhandlung darüber hinaus würd ich gern wissen wie ich gegen sie vorgehen kann ich mein sie hat ja nun meinen ruf/name durch kakao gezogen und mein leben zur hölle-barfuß gemacht!!!

...bitte um rat...

danke im vorraus!
ps.das123recht.net-team leistet hier echt ne wahnsinns arbeit respekt an euch gut das es euch gibt!weiter so!


von mr2 am 16.11.2005 22:56
Status: Senior (140 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
???


von mr2 am 16.11.2005 23:30
Status: Senior (140 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
Na, wer wird denn nach einer halben Stunde schon ungeduldig werden?!?

wenn ich den prozess gewinnen würde-wie sieht es da mit den prozess/anwaltskosten aus übernimmt die die die staatskasse oder wie is das??

Wenn Sie freigesprochen werden, werden Ihre notwendigen(!) Kosten und Auslagen (also nicht die Kosten eines 100.000,00 € Strafverteidigers, sondern die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG) von der Staatskasse übernommen, ja.

Gegen die Dame würde dann ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 16.11.2005 23:59
Status: Tao (17086 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
danke für die antwort.aber noch ne frage ich mein wenn ich jetzt den prozess verlieren würde würde mir doch sicherlich knast drohen!!!aber was hat sie denn zu verlieren kann das sein das sie dann NUR sozialstunden oder sowas bekommt???

ich wollt auch gern wissen wie ich dann hinterher gegen sie vorgehen kann ich mein habe ich nicht das recht sie auch zu verklagen wegen dieser lügengeschichte?


von mr2 am 17.11.2005 13:46
Status: Senior (140 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
Sollten Sie verurteilt werden wäre eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nicht sonderlich geschickt. Dann würden Sie nämlich selbst eine falsche Verdächtigung begehen und sich eine weitere Strafe einhandeln. Außerdem machen Sie sich mal von dem Gedanken frei, einen Prozess zu gewinnen oder zu verlieren oder jemanden zu verklagen. Das ist im Zivilrecht so, aber nicht im Strafrecht. Wenn sich am Ende herausstellt, dass eine falsche Verdächtigung begangen wurde wird die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein Verfahren einleiten, dazu bedarf es Ihrer Anzeige nicht.
Aber noch ist es ja noch gar nicht so weit. In welchem Stadium ist denn das Verfahren überhaupt? Hatten Sie schon rechtliches Gehör (also: wurden Sie schon zu einer Vernehmung geladen)?
Egal wie: Bei einem derartigen Tatvorwurf würde ich immer einen Verteidiger nehmen, um Akteneinsicht zu bekommen, Kosten hin oder her. Gerade wenn eine Falschaussage im Raum steht kann ein Verteidiger ausgesprochen nützlich sein.

Übrigens geben wir die Antworten hier in unserer Freizeit und sitzen auch nicht ständig vor dem Rechner. Da bitte ich um Verständnis, wenn es mal etwas dauert, auch wenn ich die Ungeduld natürlich verstehen kann.


von wastl am 17.11.2005 17:21
Status: Tao (6972 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 80 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
vielen danke erstmal
okay werde mich mäßigen verstehe sie ja tut mir leid-also sie haben da meinen letzen text falsch verstanden ich meinte nicht das ich sie verklage wenn ich verurteilt werde.ich meine das mir knast drohen könnte,ich da wahrscheinlich rauskomme weil ihre lügen zu beweisen sind und sie dann wahrscheinlich ungeschoren davon kommt.aber in ihrer letzen pos haben sie mir ja meine frage schon mitbeantwortet also kümmert sich die staatsanwaltschaft automatisch um sie wegen der falschen beschuldigungen ne?
alles klar bedanke mich herzlich für ihre mühe!und um ihre frage zu beantworten:ich wurde vorgeladen,habe akteneinsicht bekommen übern anwalt naja und jetzt nimmt die sache ihren lazuf mal schauen was sich ergibt


von mr2 am 18.11.2005 13:19
Status: Senior (140 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
Richtig, es wird ggf. von der StA ein Verfahren gegen die Anzeigende eingeleitet. Aber natürlich nur dann, wenn auch eine wirkliche Falschbezichtigung vorliegt. Der übliche Fall ist aber, dass das Verf. eingestellt wird, weil die Beweismittel nicht ausreichen. Dann reichen sie umgekehrt natürlich auch nicht zum Beweis einer falschen Verdächtigung. Jedenfalls müssen Sie sich da nicht drum kümmern.


von wastl am 18.11.2005 19:05
Status: Tao (6972 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 80 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
...dann ist ja gut ABER wäre doch nur normal wenn ich dann hinterher rechtlich nach genugtuung suchen würde oder können sie mir da nich zustimmen? ich mein zB. mir hätte dann knast gedroht und sie riskiert nix ne das meinte ich damit ....also so gesehen könnte ja dann ne frau mal in der mittagspasue zwischen ner kippe und ner tasse kaffee mal eben so zur polizei n mann wegen stgb 177 anzeigen und dann wieder zur arbeit gehen ich mein sie hat ja nix zu verlieren und von daher ne könnte das ja fast zum/zur sport/kunst werden...

also bitte nicht falsch verstehen aber zu diesen gedankengängen komme ich nur denn ich habe mich ein wenig informiert bezüglich solcher verhandlungen alles kann ich ja natürlich als laie nicht wissen und wie sie sagten in der regen werden sie NUR eingestellt aus beweismangel etc.



von mr2 am 18.11.2005 21:56
Status: Senior (140 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
Wenn der Frau nachgewiesen werden kann, daß die Anzeige wider besseren Wissens erfolgte, wird sie ja belangt.

Nur ist dieser Nachweis nicht immer leicht.

Das beseutet aber nicht, daß Menschen die falsche Anzeigen machen, prinzipiell straflos davon kommen, oder 'nichts riskieren'.

Falls das in Ihrem konkreten Fall so läuft (daß nichts bewiesen werden kann), ist es Pech, und Sie werden damit leben müssen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 18.11.2005 22:03
Status: Tao (17086 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 210 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
okay habe verstanden-ich bin ja auch froh wenn das ganze affentheater vorbei ist will ihr ja eigentlich auch nix böses oder so aber ich mein es sollte ihr ja dann hinterher eine lehre sein das mit solchen unbegründeten klagen die auf lügenmärchen basieren nicht zu spaßen ist aber sowas wissen ja richter und staatsanwaltschaft


von mr2 am 18.11.2005 22:08
Status: Senior (140 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
Ihre persönlichen "Rachegelüste" kann ich verstehen, aber unser Strafrecht ist nunmal so organisiert, dass es Sache des Staates ist, sichdarum zu kümmern. Wer das in die eigene Hand nimmt, und sei es mit Strafanzeigen, riskiert eben, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden.


von wastl am 19.11.2005 10:45
Status: Tao (6972 Beiträge)
Userwertung:  3,9  (von 80 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online