>zu unrecht stgb 177 beschuldigt!!frage...
Wenn der Frau nachgewiesen werden kann, daß die Anzeige wider besseren Wissens erfolgte, wird sie ja belangt.
Nur ist dieser Nachweis nicht immer leicht.
Das beseutet aber nicht, daß Menschen die falsche Anzeigen machen, prinzipiell straflos davon kommen, oder 'nichts riskieren'.
Falls das in Ihrem konkreten Fall so läuft (daß nichts bewiesen werden kann), ist es Pech, und Sie werden damit leben müssen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 18.11.2005 22:03
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