>zu hohe bäume an grundstücksgrenze
Hallo!
Gefunden habe ich dazu noch folgende Beispiele:
Baumbeseitigungsanspruch des Nachbarn (22m hohe Birke)?
Der Nachbar verklagte seinen Grundstücksnachbarn auf die Beseitigung einer ca. 22 hohen Birke, die sich auf dem Grundstück der Beklagten unmittelbar (30 - 50 cm entfernt) an der Grundstücksgrenze zur Klägerin befindet.
Der Nachbar -Kläger- leidet unter Asthma sowie unter einer Birkenpollen-Allergie. In jenem Wohngebiet, das in den 60er-Jahren im Wohnort entstand, sind in einem weiteren Umkreis eine Vielzahl von Birken vorhanden. Die Klage wurde abgewiesen. Der Grundstücknachbar musste lediglich den Überhang entfernen, nicht jedoch den Baum. LG Frankfurt/Main Az:
2/16 S 49/95 vom 23.8.1996
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Altersschwache Bäume muss der Nachbar fällen, bevor sie in Ihr Grundstück hinein umkippen. Unterlässt er dies, muss er alle Schäden bezahlen. Übrigens: Wer verpflichtet ist, Bäume zu beseitigen, muss auch deren Wurzeln komplett entfernen -unabhängig davon, ob eine Gefährdung (z.B. Schädigung einer Hausmauer) besteht (LG Bielefeld: 20 133/01).
von Odil am 16.09.2005 09:59
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