Hallo zusammen,
mein Mann ist von Beruf Kraftfahrer. Er war heute auf der Autobahn unterwegs und wurde dort von der Polizei angehalten, weil der Abstand zum vorausfahrenden PKW zu gering war. Lt. polizeilicher Aussage betrug dieser 12 bis 14 m. Mein Mann wollte wohl auch gerade diesen PKW wegen des Abstands überholen. Womit muss er jetzt rechnen??? Punkte in Flensburg hat er bisher nicht.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
zu geringer Sicherheitsabstand auf Autobahn
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ganz entscheidend ist bei dieser Frage die Fahrgeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Tat. Die sollte euch die Polizei mitgeteilt haben, ansonsten steht es spätestens auf dem Anhörungsbogen.
Bei angenommenen 14 Metern sind es bei
80-100 km/h: 150 €, 4 Pkt.
80-ca 125 km/h: 150 €, 4 Pkt. + 2 Monate Fahrverbot
ca. 125 - ca. 150 km/h: 200 €, 4 Pkt. + 2 Monate
über ca. 150 km/h: 250 €, 4 Pkt. + 3 Monate.
jeweils zzgl. ca. 26 Euro Verwaltungsgebühren.
Eine genaue Tabelle gibt es unter http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_02.php
Die Geschwindigkeiten oben sind nur ungefähr, da es letztlich vom genauen Abstand abhängt.
Übrigens: Von einer Aussage, dein Mann wollte zum Überholen ansetzen würde ich eher absehen. Das Annähern und (im Formel1-Stil) "aus dem Windschatten" heraus überholen ist natürlich verboten. Schlimmstenfalls könnte man aus einer solchen Aussage einen Vorsatz ableiten, da dein Mann ja offenbar absichtlich den Abstand stark verringert hat.
Also er kann mit seinem LKW nicht schneller als 80-90 km/h gefahren sein, weil sein Fahrzeug mit einem Tempomat ausgerüstet ist. Ich habe ja auch schon gegoogelt, komme aber mit den Begriffen 5/10 oder 4/10 des halben Tachowertes nicht klar, bzw. kann mir nichts darunter vorstellen.
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@ Wassernixe
Die Berechnung der Höhe des Bussgeldes ist wirklich eine Denksportaufgabe. Ausschlaggebend sind dabei die gefahrene Geschwindigkeit und der tatsächlich gemessene Abstand. Angenommen Ihr Mann ist 85 km/h gefahren und der Abstand wurde mit 12 - 14 Metern gemessen. Laut Bussgeldkatalog sind dafür folgende Sanktionen vorgesehen:
Berechnung:
a.) weniger als 5/10 des halben Tachowertes:
85 / 2 = 42,5 (= halber Tachowert)
42,5 / 10 = 4,25
4,25 * 5 = 21,25 (Abstand in Meter)
b.) weniger als 4/10 des halben Tachowertes:
wie oben unter a.)
4,25 * 4 = 17 (Abstand in Meter)
c.) weniger als 3/10 des halben Tachowertes
wie oben unter a.)
4,25 * 3 = 12,75 (Abstand in Meter)
Jetzt hängt es also davon ab, wie groß der gemessene Abstand genau war. Im Falle von b.) beträgt das Bussgeld 60,-- € und zwei Punkte. Im Falle von c.) ist man schon bei 100,-- € und drei Punkten.
Viele Grüße,
barchetta
Erstmal: Die o.g. Bußgelder stimmen nicht, weil den "halben" Tachowert überlesen hatte...
Außerdem war ich von einer PKW-Fahrt ausgegangen und dachte, du hättest den Beruf deines Mannes nur erwähnt wegen evtl. Minderunf des Fahrverbots, weil er auf den Führerschein angewiesen ist.
Zurück zu deiner Frage:
Der halbe Tachowert von (angenommenen) 80 km/h wären 40 (Meter).
Folglich sind 1/10 des halben Tachowerts = 4 Meter,
2/10 = 8 Meter
3/10 = 12 Meter
4/10 = 16 Meter.
Dein Mann hat also einen Abstand von weniger als 4/10 des halben Tachowerts (16 m) eingehalten. Das wären 60 Euro + 2 Pkt.
Es gibt aber im Bußgeldkatalog noch einen Verstoß "Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten", der mit 50 Euro (+ 25,60 Verwaltungsgebühren) und 3 Pkt. geahndet wird. Da es sich hierbei um die speziellere Regelung handelt, würde ich vermuten, dass diese eischlägig ist.
Lieben Dank für Eure Antworten. Für uns ist jetzt nicht so wichtig, wie hoch das Bußgeld ausfällt bzw. wieviel Punkte er bekommt (hat bisher noch keine) sondern ob es ein Fahrverbot gibt, denn das kann er sich bei seinem Job nicht erlauben. Aber das dürfte ihm ja wahrscheinlich nach Eurer Berechnung nicht passieren oder???
Das ist richtig. Sämtliche Fahrverbote im Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen sind mit dem Hinweis versehen "Soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt". Das dürfte für LKW-Fahrer ja ohnehin nie zutreffen.
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