zu geringer Rechnungsbetrag; nun Restforderung durch Händler

20. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
zu geringer Rechnungsbetrag; nun Restforderung durch Händler

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer Onlinebestellung.

Ich habe online einige Artikel bestellt und auch soweit ich mich erinnere beim Abschicken des Auftrags auch den richtigen Preis angezeigt bekommen. Da der Betrag noch nicht in der Kontoübersicht meiner Kreditkarte auftaucht kann ich nicht feststellen, welchen Betrag ich bei Absenden des Auftrags angezeigt bekommen habe. In der Bestätigungsmail zum Auftrag war auch der korrekte Betrag enthalten. Laut Händler (siehe AGB) kommt der Vertrag erst bei Versendung der Ware zustande. In der Versandbestätigung, die auch die Angaben zum geschlossenen Vertrag enthält, ist nun ein um 55€ geringerer Betrag angegeben. In der Rechnung die dem Paket beilag, ist auch der zu niedrige Betrag ausgewiesen. Nun habe ich heute eine Mail bekommen und werde aufgefordert den noch offenen Betrag von 55€ zu bezahlen, da die Rechnung fehlerhaft sei.

Jetzt ist meine Frage, ob nicht der niedrigere Betrag bindend ist, da dieser ja ab dem Zeitpunkt des Versandes also ab Vertragsabschluss angegeben wurde und laut AGB auch die Versandbestätigung die Vertragsdetails enthält.

Es wäre gut zu wissen, welcher Preis richtg ist und welche Möglichkeiten der Händler hat die Differenz zu fordern. Sollte über die Kreditkarte der volle Betrag bezahlt worden sein, kann ich dann trotzdem die 55€ zurück fordern?

Auszug aus den AGB:

"Den Eingang Ihrer Bestellung und deren Einzelheiten bestätigen wir per Ihnen E-Mail. Diese Bestätigung stellt keine Annahme
Ihrer Bestellung dar, sondern soll Sie lediglich darüber informieren, dass Ihr Auftrag bei uns eingegangen
ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die bestellte Ware an Sie versenden. Den Versand Ihrer
Ware bestätigen wir Ihnen mit einer E-Mail (im Folgenden: „Versandbestätigung"). Die Versandbestätigung enthält
zudem weitere Informationen zu dem geschlossenen Vertrag."

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen kann, Vielen Dank schonmal ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Da der Betrag noch nicht in der Kontoübersicht meiner Kreditkarte auftaucht kann ich nicht feststellen, welchen Betrag ich bei Absenden des Auftrags angezeigt bekommen habe.

Vielleicht stehe ich ich gerade auf dem Schlauch, aber inwiefern kann man am abgebuchten Betrag erkennen, was bei der Bestellung angezeigt wurde? Das sollte zwar eigentlich übereinstimmen, der Knackpunkt scheint aber zu sein, dass es das gerade nicht tut - wenn der korrekte Betrag abgebucht worden wäre, dann bräuchte der Händler ja nur die Rechnung korrigieren.

Die AGB mit "Vertrag kommt mit Versand zu Stande" kann man bei Vorkassebestellungen vergessen. Sobald die Kreditkarte belastet wird, gibt es auch einen Vertrag - wieso sollte der Verkäufer auch abbuchen, wenn er sich noch nicht zur Annahme des Kaufangebots des Kunden entschieden hat?

Im konkreten Fall kann man das so interpretieren, dass mit dem niedrigeren Preis auf der Rechnung bzw. bei der Abbuchung vom Verkäufer ein neues Angebot gemacht wurde, das der Käufer nun durch konkludentes Handeln (Behalten der Ware) annimmt. Es dürfte also tatsächlich ein Vertrag über den niedrigeren Kaufpreis bestehen. Der Verkäufer könnte aber erfolgreich wegen Irrtums anfechten können, das sieht arg nach Vertipper oder Softwarefehler aus. Getan hat er das allerdings bislang noch nicht, nicht mal unter Zuhilfenahme von §133 BGB .

Man könnte nun die nächsten zwei Wochen aussitzen, ob ihm das doch noch auffällt.

Oder man könnte moralisch richtig handeln und die 55€ überweisen (nachdem man geprüft hat, was nun wirklich abgebucht wurde, kann ja auch nur die Rechnung falsch sein).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.03.2023 22:25:47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also es ist tatsächlich so, dass nur der geringere Betrag einem Tag nach Versand der Ware auf meiner Kreditkarte abgebucht wurde.

Gilt also eine 14 tägige Frist für den Händler gegen den zu geringen Preis Einspruch einzulegen? Die Aufforderung den Restbetrag zu bezahlen, da die mitgelieferte Rechnung fehlerhaft ist, reicht als Anfechtung nicht aus? Und die Frist beginnt mit Erhalt der Ware ?

Und noch die Frage, wie sicher ist es, dass tatsächlich ein neuer Vertrag zu dem niedrigen Preis zu stande gekommen ist? Gibt es da vielleicht noch andere Meinungen zu?

Würde mich freuen, wenn Ihr mir noch weiterhelfen könnt ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von jss04fan):
Die Aufforderung den Restbetrag zu bezahlen, da die mitgelieferte Rechnung fehlerhaft ist, reicht als Anfechtung nicht aus?

Nein. Durch eine Anfechtung ist der Vertrag nichtig, genau das bezweckt seine Aufforderung ja gerade nicht.
Zitat:
Und die Frist beginnt mit Erhalt der Ware ?

Nein, ab dem Zeitpunkt, an dem er den Irrtum bemerkt hat. Er hat dann unverzüglich anzufechten, was in aller Regel binnen 14 Tagen zu erfolgen hat.
Zitat:
Und noch die Frage, wie sicher ist es, dass tatsächlich ein neuer Vertrag zu dem niedrigen Preis zu stande gekommen ist?

Naja, man könnte auch argumentieren, dass hier nicht wirklich klar ist, was der Händler eigentlich erklären wollte und damit gar kein Vertrag zu Stande gekommen ist. Allerdings setzt das voraus, dass der Händler nachweisen kann, dass Du jemals einen anderen Preis als den letztendlich gezahlten zu Gesicht bekommen hast.

Aber nochmal, vielleicht nun etwas deutlicher: Was soll der Mist? Du wolltest die Ware doch zum höheren Preis kaufen, was ist jetzt also Dein Problem? Du willst selber sicher nicht wegen eines blöden Fehlers abgezockt werden, also mach das auch nicht mit anderen.

1x Hilfreiche Antwort

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