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zahlungsforderung einer internetseite

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zahlungsforderung einer internetseite

hallo, ich hoffe das unterforum ist richtig gewählt.
angenommen person A meldet sich auf einer internetseite an und muss dabei seine persönlichen daten angeben (name, adresse, usw.)
relativ unauffällig steht auf der seite der satz: mit dem drücken des anmeldebuttons stimmen sie zu die agb's und datenschutzvereinbarungen gelesen zu haben und stimmen diesen zu.
ohne diesen satz zu bemerken, und dadurch auch die agb's und datenschutzbestimmungen zu kennen, gibt A die daten ein und klickt auf den anmeldebutton.
nach ca einem monat erhält A eine e-mail von der entsprechenden seite in der es heißt A habe sich auf der seite angemeldet und einem 24monate vertrag abgeschlossen und sich verpflichtet die kosten in höhe von 8€ monatlich zu zahlen.
A schreibt sofort eine e-mail an die internetseite um den vertrag zu widerrufen oder den bestehenden vertrag sofort zu kündigen.
aber da nach einem monat das widerrufsrecht bereits verwirkt ist kann A nicht einfach den vertrag widerrufen und wird damit zur zahlung aufgefordert (jährlich ein betrag von 92€).
A ignorierte die mahnungen in form von e-mails und wurde erst stutzig als A post von einem inkassounternehmen bekommen hat und hat die rechnung (für ein jahr inkl mahnkosten, zinsen, etc.) beglichen.
fast zwei jahre später bekommt A eine erneute rechnung mit der aufforderung den zweiten teilbetrag zu zahlen (zweites jahr).

hat A irgendeine chance diese forderung abzulehnen?

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-- Editiert am 05.07.2011 19:16


von grave87 am 05.07.2011 19:15
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>zahlungsforderung einer internetseite
Soweit ich das kenne, ist die Kündigung per e-Mail, zumal darauf keine Bestätigung erfolgt ist, nicht rechtswirksam. Kündigen sollte man immer schriftlich, am besten per Einschreiben und immer eine Kündigungsbestätigung verlangen. Das alles wurde hier ja wohl versäumt bzw. falsch gemacht. Ich würde sagen, dass der Vertrag nach wie vor besteht und dass A zahlen muss.

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von matz70 am 05.07.2011 19:49
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>zahlungsforderung einer internetseite
ich möchte an dieser stelle höflichst einwerfen ,dass
es hier nicht um die rechtswirksamkeit der Kündigung geht, denn selbst wenn die Kündigung schriftlich per einschreiben versand wurde und sogar bestätigt wurde, fände sie erst am ende des vertrages, nach ablauf der 24 monate wirkung.
und anbei wurde die kündigung per e-mail bestätigt, ich bitte um entschuldigung dies vergessen zu haben mit hinein zuschreiben.

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von grave87 am 05.07.2011 20:14
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>zahlungsforderung einer internetseite
Ah, sorry. Das mit den 24 Monaten hatte ich ignoriert. Dann ist auf alle Fälle die Forderung berechtigt. Mit der ersten Zahlung wurde der Vertrag am Anfang nicht weiter angefochten und ist somit wirksam geworden, demzufolge auch bis zum bitteren Ende.

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von matz70 am 05.07.2011 20:18
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>zahlungsforderung einer internetseite
quote:
und anbei wurde die Kündigung per e-mail bestätigt, ich bitte um entschuldigung dies vergessen zu haben mit hinein zuschreiben.

Da anhand des Betrage eine gewisse Vermutung bezüglich des Anbieters besteht, würde ich in jedem Falle nochmals per Einschreiben-Rückschein kündigen und diese Belege die nächsten 5 Jahre gut aufbewahren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 13.07.2011 00:48
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>zahlungsforderung einer internetseite
quote:
nach ca einem monat erhält A eine e-mail von der entsprechenden seite in der es heißt A habe sich auf der Seite angemeldet und einem 24monate ertrag abgeschlossen und sich verpflichtet die kosten in Höhe von 8€ monatlich zu zahlen.

Wurde denn darauf hingewiesen und der User nochmals abgefragt? Hast Du eine Wiederrufbelehrung in Schriftform erhalten? Gibt es eine ladungs- fähige Anschrift? Kein Postfach!!!! Falls nein eine typische Abo falle und da würde ich gar nichts zahlen. Weiterhin wird dort freie verfügbare Software angeboten für die Zahlungen? Falls ja ebenfalls Illegal und Gerichtlich untersagt. Es finden Sich im Netz viele Beispiele dazu. Auch wenn dort im Impressum nur ein Postfach steht, haben Sie wohl Pech interessant wäre der Mailheader um zu sehen woher die Mail kam. Ich würde nichts zahlen und abwarten wer sich meldet. Und wie er den Betrug und die Abo falle den erklären will auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage?

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"nicht jeder der Geld will bekommt es auch
"


von fb280983-32 am 14.07.2011 14:33
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