wovon lebt der Eigentümer der Firma während der Insolvenz ? Bitte um Hilfe

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
wovon lebt der Eigentümer der Firma während der Insolvenz ? Bitte um Hilfe

Hallo
folgende Frage : mein Freund ist mitten in der Beantragung einer Betriebsinsolvenz/Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter verweigert sämtliche Zahlungen an ihn, um die Lebenshaltung zu decken, obwohl das Geschäft selber noch recht hohe Gewinne abwirft, also Kapital da ist (tgl. Einnahmen). Dass es da nicht um Luxus geht, versteht sich von selbst, sondern um Kosten wie Miete, Krankenkasse oder Versicherungen. Das private Konto ist auf 0, das Guthaben wurde freiwillig übergeben. Nun buchen Stadtwerke etc. ab und es kommen massen an Rückbuchungen. Steht ihm wirklich (Aussage des Verwalters) kein Cent zu ? Zum Amt kann er auch nicht gehen, da es für ihn als Inhaber ja keinen Arbeitsvertrag o.ä. gibt. Er arbeitet tgl. ca. 14 Stunden in der Firma um weiter jeden Tag brav soviel Geld wie möglich (Umsatz) zum Verwalter zu tragen.
Es sei dazugesagt, dass er freiwillig wirklich ALLES offengelegt hat und auch vorher nichts versteckt hat, war vielleicht dumm oder zu ehrlich, aber nun ist die Lage halt so, er wollte die Inso nicht gefährden.
Hat da jemand Informationen, ist es tatsächlich so, wie der Inso-Verwalter sagt, er ist wirklich am verzweifeln :(
vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb453937-41):
Zum Amt kann er auch nicht gehen, da es für ihn als Inhaber ja keinen Arbeitsvertrag o.ä. gibt.


Klar kann er das, und zwar zum Jobcenter und ALG2 beantragen. Wird nicht einfach, weil für die Sachbearbeiter dort jede Menge (Denk)Arbeit als Selbständiger in Insolvenz.

Und das private Konto schonmal in ein P-Konto umwandeln.

-- Editiert von Retels am 05.09.2017 14:33

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#2
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

ALG2 würde ja bedeuten er wäre arbeitslos, ist er ja nicht, er arbeitet tgl. mehr um die 14 Stunden in dem Geschäft. Wo genau liegt mein Denkfehler ?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Er bekonmt kein Geld. Also arbeitet er nicht sondern geht einem Hobby nach o.ä.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb453937-41):
mitten in der Beantragung einer Betriebsinsolvenz/Privatinsolvenz


Soll das bedeuten, dass das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde und wir uns noch im Insolvenzeröffnungsverfahren befinden?

Zitat (von fb453937-41):
obwohl das Geschäft selber noch recht hohe Gewinne abwirft


Aus eigener Erfahrung mit Insolvenzschuldner möchte ich mal in Zweifel ziehen, dass es hier wirklich um den Gewinn (= Überschuss nach Abzug sämtlicher Kosten geht). Wenn das Geschäfts wirklich hohe Gewinne abwirft, fragt sich doch eher, wieso eine Insolvenz notwendig war.

Zitat (von fb453937-41):
Kosten wie Miete, Krankenkasse oder Versicherungen


Wobei sich die Frage stellt, sofern wir noch im Insolvenzeröffnungsverfahren sind, warum der Schuldner meint diese momentan zahlen zu müssen. Es wären nach Insolvenzeröffnung nur Insolvenzforderungen.

Sollte die Insolvenz bereits eröffnet sein, stellt sich die Frage, inwieweit diese Verträge überhaupt noch bestehen, oder ob sie nicht evtl. aus der Masse (Mietvertrag) als Masseverbindlichkeiten bedient werden müssen. Das bedürfte aber einer genaueren Prüfung mit vielen "Wenns" und "Arbers".

Zitat (von fb453937-41):
Das private Konto ist auf 0, das Guthaben wurde freiwillig übergeben


Alles was pfändbar ist, ist Insolvenzmasse. Wenn es kein P-Konto gab, dann ist nichts mit freiwilligen übergeben. Das musste zwangsläufig abgeführt werden. Ansonsten kann man sich auch von seiner RSB verabschieden und hat evtl. auch noch ein Strafverfahren an den Hacken.

Zitat (von fb453937-41):
Es sei dazugesagt, dass er freiwillig wirklich ALLES offengelegt hat und auch vorher nichts versteckt hat, war vielleicht dumm oder zu ehrlich, aber nun ist die Lage halt so, er wollte die Inso nicht gefährden.


Dazu ist ein Schuldner auch verpflichtet. Tut er dies nicht, dann ist man wieder bei der Bemerkung zuvor; Stichwort RSB und Strafverfahren.

Zitat (von fb453937-41):
Steht ihm wirklich (Aussage des Verwalters) kein Cent zu ?


Wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, dann kann der Schuldner auf Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an die Gläubigerversammlung stellen. Ansonsten sieht es schlecht aus.

Evtl. bleibt nur, eine angemessene abhängige Beschäftigung suchen und die Vollzeitarbeit einstellen. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten wird der Schuldner im Insolvenzverfahren aber trotzdem noch haben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)



Soll das bedeuten, dass das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde und wir uns noch im Insolvenzeröffnungsverfahren befinden? -> ja er befindet sich noch im Eröffnungsverfahren seit knapp 2 Wochen

Zitat (von fb453937-41):
obwohl das Geschäft selber noch recht hohe Gewinne abwirft


Aus eigener Erfahrung mit Insolvenzschuldner möchte ich mal in Zweifel ziehen, dass es hier wirklich um den Gewinn (= Überschuss nach Abzug sämtlicher Kosten geht). Wenn das Geschäfts wirklich hohe Gewinne abwirft, fragt sich doch eher, wieso eine Insolvenz notwendig war. -> tatsächlich ist es so, dass in dem Verhältnis seiner Firma noch deutliche Gewinne abgeworfen werden nach Abzug kosten, Insolvenz wegen Schätzung Finanzamt für 4 Jahre nach Tiefenprüfung (rund 150 T), Schuldner bis Eröffnungsverfahren ausschliesslich FA und Stadt

Zitat (von fb453937-41):
Kosten wie Miete, Krankenkasse oder Versicherungen


Wobei sich die Frage stellt, sofern wir noch im Insolvenzeröffnungsverfahren sind, warum der Schuldner meint diese momentan zahlen zu müssen. Es wären nach Insolvenzeröffnung nur Insolvenzforderungen.

Sollte die Insolvenz bereits eröffnet sein, stellt sich die Frage, inwieweit diese Verträge überhaupt noch bestehen, oder ob sie nicht evtl. aus der Masse (Mietvertrag) als Masseverbindlichkeiten bedient werden müssen. Das bedürfte aber einer genaueren Prüfung mit vielen "Wenns" und "Arbers". -> Private Miete und Strom etc auch ? Müsste also aus Insomasse bedient werden ?

Zitat (von fb453937-41):
Das private Konto ist auf 0, das Guthaben wurde freiwillig übergeben


Alles was pfändbar ist, ist Insolvenzmasse. Wenn es kein P-Konto gab, dann ist nichts mit freiwilligen übergeben. Das musste zwangsläufig abgeführt werden. Ansonsten kann man sich auch von seiner RSB verabschieden und hat evtl. auch noch ein Strafverfahren an den Hacken. -> das weiss er, deswegen keine "krummen Touren" , und es war leider kein P-Konto, hoffe dass er es nach dem Tip in ein solches wandeln kann, damit ich ihm wenigstens helfen darf.

Zitat (von fb453937-41):
Es sei dazugesagt, dass er freiwillig wirklich ALLES offengelegt hat und auch vorher nichts versteckt hat, war vielleicht dumm oder zu ehrlich, aber nun ist die Lage halt so, er wollte die Inso nicht gefährden.


Dazu ist ein Schuldner auch verpflichtet. Tut er dies nicht, dann ist man wieder bei der Bemerkung zuvor; Stichwort RSB und Strafverfahren. -> ja wie gesagt, das war ihm bewusst

Zitat (von fb453937-41):
Steht ihm wirklich (Aussage des Verwalters) kein Cent zu ?


Wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, dann kann der Schuldner auf Gewährung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an die Gläubigerversammlung stellen. Ansonsten sieht es schlecht aus.

Evtl. bleibt nur, eine angemessene abhängige Beschäftigung suchen und die Vollzeitarbeit einstellen. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten wird der Schuldner im Insolvenzverfahren aber trotzdem noch haben. -> der Unterhalt wurde beantragt bei Gericht und begründungslos abgelehnt laut Verwalter. Mitwirkungspflicht sieht der Verwalter so, dass er dort in der Firma weiter arbeiten MUSS, anderen Job suchen wäre nicht mehr mitwirken lt. seiner Aussage

Vielen Dank für die Auskünfte bisher, ich weiss auch nicht weiter, Amt sagt nein, Verwalter sagt nein, ich hoffe, wenn ich ihm helfe, dass er das behalten darf unter den 1.100 € die ein P-Konto dann haben darf :( damit wenigstens das nötigste gedeckt ist

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb453937-41):
ALG2 würde ja bedeuten er wäre arbeitslos, ist er ja nicht, er arbeitet tgl. mehr um die 14 Stunden in dem Geschäft. Wo genau liegt mein Denkfehler ?


Dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Gibt ja genügend Aufstocker, die auch nicht arbeitslos sind.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

M.E. kann das so einfach nicht ein. Das, was der Schuldner erwirtschaftet fließt in die Insolvenz, in letzter Konsequenz an seine Gläubiger und die Allgemeinheit kommt für die Lebenshaltungskosten auf. Unterm Strich zahlt dann die Allgemeinheit die Schulden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb453937-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
M.E. kann das so einfach nicht ein. Das, was der Schuldner erwirtschaftet fließt in die Insolvenz, in letzter Konsequenz an seine Gläubiger und die Allgemeinheit kommt für die Lebenshaltungskosten auf. Unterm Strich zahlt dann die Allgemeinheit die Schulden.


Deswegen hatte ich gedacht, es würde aus dem laufenden Umsatz eine Art "Gehalt" an den Schuldner fliessen, insofern er natürlich vollständig tätig bleibt, statt zum Amt zu müssen. Das hat Eidechse ja ganz gut beantwortet, dieser Antrag auf Unterhalt aus Masse wurde gestellt und lt. Verwalter vom Gericht abgelehnt :(

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von fb453937-41):
ja er befindet sich noch im Eröffnungsverfahren seit knapp 2 Wochen


Da man sich noch im Eröffnungsverfahren befindet, ist die Situation sowieso schwierig. Im Übrigen gibt es noch keinen Insolvenzverwalter sondern allenfalls einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dann kann man allenfalls auf vorläufigen Unterhalt hoffen.

Allerdings hat nach 2 Wochen der vorläufige Insolvenzverwalter mit Sicherheit noch keinen abschließenden Überblick.

Zitat (von fb453937-41):
tatsächlich ist es so, dass in dem Verhältnis seiner Firma noch deutliche Gewinne abgeworfen werden nach Abzug kosten, Insolvenz wegen Schätzung Finanzamt für 4 Jahre nach Tiefenprüfung (rund 150 T), Schuldner bis Eröffnungsverfahren ausschliesslich FA und Stadt


Sorry, wenn jemand der selbständig ist, offenbar nicht in der Lage ist seine Steuern vernünftig abzuführen, dann frage ich mich schon, ob dieser jemand überhaupt in der Lage ist, vernünftig zu ermitteln, inwiefern sein "Unternehmen" Gewinn abwirft. Es mag zwar im Einzelfall so sein, aber meine Erfahrungswerte lehren mich da eher etwas anderes. Bitte nicht böse sein, wenn ich diese Aussage nach wie vor in Zweifel ziehe. (Im Übrigen fallen die Steuern sozusagen auch zu den abzuziehenden Kosten in diesem Zusammenhang.)

Zitat (von fb453937-41):
Private Miete und Strom etc auch ? Müsste also aus Insomasse bedient werden ?


Sie haben doch eingangs gesagt, dass man sich noch im Eröffnungsverfahren befindet. Also stellt sich diese Frage momentan gar nicht, sondern vielmehr gilt das was ich für das Stadium Insolvenzeröffnungsverfahren gesagt habe. Sprich alles vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen.

Zitat (von fb453937-41):
der Unterhalt wurde beantragt bei Gericht und begründungslos abgelehnt laut Verwalter.


Sorry, aber wenn man erst 2 Wochen im Insolvenzeröffnungsverfahren ist, dann ist das Humbug. Hier wird man gehörig was missverstanden haben.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb505046-78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist da denn los ?

Wenn eine Firma pleite ist - dann wickelt man diese ab in den meisten Fällen.
Dann trifft man sich mit dem Verwalter der wird von Gericht bestellt , und dann stellt man auch die Geschäftstätigkeit ein oder man einigt sich mit dem Verwalter auf fortführend und was man als Gehalt dann bekommt.
Wenn er nicht aus der Masse bezahlt werden kann - muss er nicht arbeiten, und auch der Verwalter wird dann den Geschäftsbetrieb einstellen. Daher verstehe ich die Frage nicht wirklich ?
Gewinn und Pleite passt nicht.
Und wenn man 500.000 € Schulden hat helfen ja auch keine 10.000 € Gewinn im Monat weiter ....!?

Die Frage ist auch welche Rechtsform die Firma hat ? Bei einer GmbH haftet der Inhaber ja nicht gleich mit seinem Privaten Vermögen - und der Verwalter muss sich um die Firmenkosten kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was gräbst du denn das alte Ding aus?

Stefan

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