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>winow.de
Habe heute eine zweite Zahlungserinnerung von Proinkasso per Mail bekommen und an den RA weitergeleitet. Sagt mal habt ihr wirklich für 2 Euro in der Min. angerufen?Schönen Gruß Nordlichter
Nicht nur Du hast eine Zahlungserinnerung gekriegt. Natürlich mit dem bekannten Text: ... immer noch nicht gezahlt, und dann zum Schluss natürlich die Androhung von Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc. Glauben die wirklich, dass niemand gegen einen Mahnbescheid - wenn er denn kommt - Einspruch einlegt???
Habe diese Zahlungserinnerung heute auch bekommen. Wir haben dann über eine andere Rufnummer (0,12€) bei Proinkasso angerufen und denen mitgeteilt, dass wir nichts zahlen, da wir Anzeige erstattet haben und sie uns deshalb keine weiteren Mahnungen schicken brauchen, er sagte er leitet das weiter. Was das nun bedeutet weiß auch keiner!
Nein ich habe bei einer anderen Nummer angerufen und die kostet 0,12€ die Minute. Diese Nummer steht auch nicht im Brief oder in einer E-Mail sondern auf der Internetseite von Proinkasso und die ist 24 h erreichbar, du Scherzkeks!
ich gebe zu ich habe mich bei winow eingetragen!habe aber sehr oft versucht eine mail hin zu schreiben weil ich allein erziehend bin ind ich die 80 euro nicht auf einmal bezahlen kann .es ist aber nie etwas zurück gekommen!und jetzt habe ich von inkasso eine rechneung über 158,60 zu bezahlen ! warum sollte ich das habe nur eine mahnung bekommen aber nie eine antwort auf meine mails und anrufe was soll ich jetzt tun ? kann mir jemand einen rat geben
Ich kann dir rat geben. Hast du rein rechtlich noch eine Wiederufsfrist? Wenn ja dann wiederrufe! Ansonsten Soweit ich weiss steht in ihren agb's, dass eine Leistung erbracht werden muss. Bis jetzt hat keiner von dem ich weiss, der das Geld überwiesen hatte eine Leistung erhalten!....
Hallo Ihr Lieben,habe inzwischen auch schon die 2. Mahnung mit Androhung des Üblichen erhalten, obwohl ich schriftlich per Einschreiben Widerspruch eingelegt habe, aber das kennen wir ja schon. Hat sich eigentlich einer von Euch schon die Mühe gemacht, die AGBs von winow zu lesen? Das kann ich Euch nur empfehlen: da steht z. B. unter § 2, dass der Vertrag zustande kommt, indem der Kunde eine Registrierungsbestätigung erhält. Hat von Euch jemand eine erhalten? Ich jedenfalls nicht, sonst hätte ich ja da schon sofort Widerspruch eingelegt... Unter §5 ist vom Widerrufsrecht die Rede, das ist auch sehr interessant. Also selbst nach deren AGBs ist für uns alle kein Vertrag zustande gekommen, oder sehe ich da was falsch??
Hallo,Da hast Du recht! Ich habe auch die AGBs sorgfältig gelesen und auch niemals eine Bestätigungsmail zurückgeschickt! Die melden einen nur über die IP Nummer an und das ist nicht rechtens! So kann laut Internetombudsmann kein Vertrag zustande kommen! Alles linke Tour! Winow steht dort ja schon auf der Watchlist.Nicht unterkriegen lassen! Ich werde wohl morgen zur Kripo gehen, da meine Zahlungsfrist morgen abläuft! Bin mal gespannt, was mir Proinkasso so schreibt.Liebe Grüße Kachen;)