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winow.de

Hallo!

Ich erhalte von der Firma „winow.de“ Aufforderungen zwei Rechnungen zu bezahlen. Es ist eine Firma, bei der man Gewinnspiel-Abos beziehen kann. Ich habe bei dieser Firma nichts bestellt. Nach Recherche in meinem Umfeld, habe ich herausbekommen, dass diese beiden Bestellungen, von einer minderjährigen, 17 Jahre alten Person, unter der Verwendung meines Namens und meiner Adresse, durchgeführt wurden.
Die E-Mail-Adresse die bei der Anmeldung eingetragen wurde, ist nicht meine, sondern die dieser Person.

Hier die Auflistung, welcher Schriftverkehr usw. bis zum heutigen Zeitpunk statt fand:

27.07.2005: Erhalt zweier Rechnungen in Höhe von je 84,00 € per Post
27.07.2005: Anruf bei dieser Firma (Kosten: 1,99 €/Min). Die Dame am Telefon sagte mir, ich müsse die Rechnung nur nicht bezahlen, wenn ich Anzeige gegen unbekannt erstatte
28.07.2005: Stornierung der Bestellungen, per Brief (Einschreiben)
09.08.2005: Erhalt zweier Briefe: Annahme verweigert
09.08.2005: Erneute Stornierung/Widerruf, per E-Mail

Für Ratschläge, wie ich mich verhalten sollte, wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße


von frankstone am 11.08.2005 11:00
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>winow.de
Hallo!

Wenn Sie nichts bestellt haben, dann müssen Sie gar nichts unternehmen (zahlen oder anzeigen).

Vielmehr muss die Gegenseite beweisen, DASS Sie einen Vertrag geschlossen haben. Am besten die Minderjährige dazu bewegen, Ihre Schilderungen zu bestätigen. Dann wären Sie aus dem Schneider. Sie Eltern der Minderjährigen müssten dann nur noch die Genehmigung verweigern und auch sie wäre dann aus dem Schneider. Strafrechtliche Konsequenzen für die Minderjährige sehe ich keine.

Gruss
Harry



von Harry2000 am 11.08.2005 17:54
Status: Unsterblich (1105 Beiträge)
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>winow.de
quote:
Strafrechtliche Konsequenzen für die Minderjährige sehe ich keine.(/quote]

Na ja, ich weiß ja nicht. Die Minderjährige hat offensichtlich bewußt einen falschen Namen und eine falsche Adresse angegeben, um sich eine Leistung zu erschleichen. Meines Erachtens erfüllt das den Tatbestand des Betruges.

Gruß,

Axel



von AxelK am 12.08.2005 15:59
Status: Tao (9084 Beiträge)
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>winow.de
09.08.2005: Erhalt zweier Briefe: Annahme verweigert

Eine Firma, die so vorgeht, wird kaum Anzeige erstatten. Das macht überhaupt keinen seriösen Eindruck, solche Leute meiden in der Regel die StA wie der Teufel das Weihwasser.

Übrigens dürfte trotz Annahmeverweigerung die Kündigung als zugestellt gelten, vgl. BGH, Urteil v. 26.11.1997, BGHZ 137, 205 ff.


von Mareike123 am 12.08.2005 16:18
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>winow.de
@Mareike:

Da gebe ich Dir wohl Recht. Ich wollte auch lediglich richtig stellen, dass das Verhalten der anmeldenden Person sehr wohl strafrechtliche Bedeutung haben kann. Letztendlich kann ja auch der Fragesteller hier Strafantrag stellen.

Gruß,

Axel


von AxelK am 14.08.2005 12:22
Status: Tao (9084 Beiträge)
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>winow.de
Unter
http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=8374&;page=41&pp=10

existiert nun eine Liste aller BEKANNTEN winowopfer!

Da auch ich mehrer Schreiben dieser "Gesellschft" erhalten habe, bitte ich jeden sich dort eintragen zu lassen!

Nur zusammen sind wir stark!





von Akostolany am 17.08.2005 19:32
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>winow.de
Ich habe heute auch so eine Rechnung erhalten. Da ich nie so einen Vertrag abgeschlossen habe (ich habe schon einen mit einem anderen Anbieter)wollte ich mir mal die Seite ansehen und bin auf verschidene andere Seiten zu diesem Thema gestoßen.Sagt ja alles, wenn sich sogar die Europäische Verbraucherberatung mit dieser Firma
beschäftigt.Kann man solche Leute nicht verklagen? Es ist ja offensichtlich, daß sich nicht so viele irrtümlich eingetragen haben können. Ein paar Euros werden die ja auf diese Weise ja sicher einstreichen. Frechheit!!

-----------------
"Werner"


von Werner284 am 31.08.2005 23:13
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>winow.de
Auch ich gehöre seit letzten Mittwoch dazu. Hatte winow sofort eine Mail geschickt, in der ich mitteilte, dass ich die Rechnung als gegenstandslos betrachte und eine umgehende Bestätigung per Email erwarte und mir rechtliche Schritte vorbehalte. Da ich bei einem Gericht beschäftigt bin, gab ich sowohl mein geschäftliche als auch meine private Email-Adresse an. Da bis Donnerstagabend keine Antwort kaum (war ja wohl auch klar), schickte ich sowohl von meiner Arbeitsstelle als auch von zu Hause eine Mail, in der ich winow eine Frist zur Antwort bis Freitag, 02.09.05, 12.00 Uhr setzte, andernfalls würde ich Anzeige wegen Betrugs oder versuchten Betrugs erstatten. Natürlich kam keine Antwort. Heute war ich bei der Polizei und habe Anzeige erstattet.
Ich kann nur jedem raten, dasselbe zu tun. Falls jemand das Az. möchte, unter dem die Anzeige läuft, einfach nachfragen.

-- Editiert von nemay am 02.09.2005 18:52:48


von nemay am 02.09.2005 18:49
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>winow.de
Bekam heute von winow.de meine 1. Mahnung mit Zahlungsfrist bis 20.09.2005. Danach würden "alle Mahnkosten zu meinen Lasten gehen". Meine an sie geschriebene Email haben sie vollständig ignoriert.


von nemay am 10.09.2005 15:39
Status: Praktikant (17 Beiträge)
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>winow.de
Ich habe auch solch eine Mahnung erhalten. Sie schreiben mir ausserdem, dass im anhang eine PDF Datei sei, etc... aber da ist eine gif datei die nicht zu öffnen ist. Desweiteren war ich zwar mal auf deren seite, aber wüsste net dass ich jemals einen vertrag abgeschlossen hätte.


von Bikkje am 11.09.2005 13:15
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>winow.de
Hallo ich habe auch einen Brief von winow.de erhalten obwohl ich mich nicht angemeldet habe. Es stellte sich heraus, dass es mein Sohn war der aber erst 15 Jahre alt ist war. Könnte mir einer von euch die e-mail adresse von winow. de geben? danke gruß


von LHuemmHuemm am 19.09.2005 22:28
Status: Frischling (2 Beiträge)
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