willkürkliche Unterhaltskürzung durch (vermutete) Schwarzarbeit

22. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
ThP
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 7x hilfreich)
willkürkliche Unterhaltskürzung durch (vermutete) Schwarzarbeit

Hallo,

ich habe einige Frage zum Unterhalt meiner jetzt 15-jährigen, noch zur Schule gehenden Tochter:

Die Fakten:
1. Ich bin vom Kindesvater geschieden und voll berufstätig, Einkommen ca. 1.950 EUR.
2. Wir haben nur diese eine Tochter, die ausschließlich bei mir lebt. Der KV lehnt jeden Kontakt ab.
3. Der KV ist selbständig und kann damit sein Einkommen "variabel" halten. Schon während der Ehezeit kannte das Finanzamt nur einen Teil seiner Einnahmen.
4. Mit der Unterhaltspflicht ist sein Einkommen rasant kleiner geworden und "der andere Teil" vermutlich entsprechend größer.
5. Die Vermutung der Einkommensverschiebung ergibt sich durch seinen aufwendigen Lebensstil (mehrere Fahrzeuge, teure Neuanschaffungen, großes Haus (gemietet), viele Urlaube etc.) bei einem gleichzeitig niedrigen Verdienst, der nicht einmal annährend die Ausgaben begründen kann.
6. Er ist bereit, die unterste Tabellenstufe zu zahlen, vermutlich um keinen Mangelfall zu provozieren.
7. Er besitzt eine fünfstellige Summe an Kapital, die aber "offiziell" und somit hinsichtlich Kontobewegungen nachweisbar ist.
8. Weitere Einkünfte (z.B. Unterstützung durch Eltern, Angehörige, neue Beziehung etc.) bestehen nicht.

Meine aus der Eheerfahrung sich begründende Annahme:
Er arbeitet "schwarz", um sein offizielles Einkommen und damit den zu zahlenden und auch gerechten bzw. gesellschaftlich fairen Unterhalt zu reduzieren.

Meine Fragen:
1. Was kann ich gegen diese ganz offensichtliche Ungerechtigkeit machen?
2. Ich darf mich m.W. nicht in seine Finanzangelegenheiten einmischen. Könnte ich dagegen eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass er keine Schwarzarbeit macht? Das dürfte schon eine hohe Hürde sein, denn kaum jemand gibt diese vorsätzlich falsch ab oder trifft das Rechtsinstrument in Familiensachen schlicht nicht zu?
3. Habt ihr noch legale Ideen, wie man sonst vorgehen kann? Ich möchte keinen Detektiv beauftragen und auch sonst "das Fass nicht zu weit öffnen". Das hilft letztlich niemanden, aber diese Form der "Problembewältigung" darf auch nicht wortlos hingenommen werden.
4. Haltet ihr einen Abgleich von Einnahmen (niedrig) und Ausgaben (hoch) für sinnvoll oder wird es üblich sein, zu behaupten, man habe ja noch Bargeld "unterm Kopfkissen" gehabt?
5. Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Ich freue mich über jeden Hinweis und werde gerne für alle weiteren und späteren Betroffenen berichten, wie sich der Fall entwickelt hat.

DANKE!

ThP

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Er besitzt eine fünfstellige Summe an Kapital
Solange er aber den Mindestunterhalt zahlt, ist vorhandenes Kapital (und auch der daraus stammende Zinsertrag) kaum relevant.

Zitat:
Schon während der Ehezeit kannte das Finanzamt nur einen Teil seiner Einnahmen.
Dann ist es aus heutiger Perspektive aber überaus bedauerlich, dass Sie nicht schon damals ein Pflichtgefühl für Steuerehrlichkeit entwickelt haben. Damals muss Ihnen das alles für Sie doch noch ohne weitere Probleme nachweisbar gewesen sein. Und niemand hätte Grundf für Zweifel an die Behauptung gehabt. Heute aber sind Ihnen die Beweise wohl nicht mehr zugänglich und Sie (und Ihre Tochter) stehen in einer Reihe von mehreren Tausend weiteren Unterhaltsberechtigten, die im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens ein eigentlich höheres Einkommen des Verpflichteten behaupten und diese Differenz mit Schwarzgeldern zu erklären versuchen.

Wenn sie von den Schwarzgeldern überzeugt, dann melden Sie das doch dem nächstbesten Finanzamt. Die haben selber ein großes Interesse an der Klärung dieser Fragen. An Möglichkeiten verfügen die über mehr als Sie und das Familiengericht zusammen. Insbesondere weil kein Mangelfall vorliegt (und damit wohl auch keine Einstandspflicht irgendwelcher Sozialkassen zu erwarten ist), werden andere staatliche Stellen hier wohl eher keinen Handlungsbedarf sehen.

Bei den Fahrzeugen möchte ich kurz anmerken, dass die auch im Eigentum der Firma stehen könnten, die er als Selbstständiger vermutlich führt. Um genau zu sein, kann die Firma auch die ganzen anderen Luxusaufwendungen bezahlt haben. Ob das rechtlich zulässig wäre, ist wieder eine andere Frage. Auch, ob er diese Leistungen an sich selber dann nicht hätte versteuern müssen.

Zitat:
Ich darf mich m.W. nicht in seine Finanzangelegenheiten einmischen.
Doch, das können Sie. Die von Ihnen vermuteten Schwarzgelder begründen den Verdacht einer Straftat. Die kann jeder Bürger anzeige, sowohl Sie als auch ich. Nur falls Sie (nachehelichen) Unterhalt beziehen sollten, dann sollten Sie vielleicht vorher mit einem Anwalt abklären, ob eine Strafanzeige hier nicht zur Verwrikung wegen Unbilligkeit führen könnte. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann lassen Sie vorher noch klären, dass Sie sich selber (zu Ehezeiten) nicht strafbar gemacht haben, obwohl Sie anscheinend von den Schwarzgeldern wusste, und auf Sie auch keine Steuernachzahlungen zukommen können.

Zitat:
Haltet ihr einen Abgleich von Einnahmen (niedrig) und Ausgaben (hoch) für sinnvoll oder wird es üblich sein, zu behaupten, man habe ja noch Bargeld "unterm Kopfkissen" gehabt?
Dem Anschein nach unbegrenzte Bargeld-Summen werfen auch die Frage auf, wo diese denn herkommen. Auch das würde die Steuerfahnung zu einem genaueren Hinsehen veranlassen können. Ich würde aber darauf tippen, dass ein überwiegender Teil dieser Ausgaben nicht mit Bargeld getätigt wird. Dann muss das Geld von irgendeinem Konto kommen. Auf dieses Konto muss auch Geld einfließen, welches auch wieder von irgendwo stammen und versteuert worden sein muss.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen eine Kopie seines Steuerbescheides vorliegt.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Dann ist es aus heutiger Perspektive aber überaus bedauerlich, dass Sie nicht schon damals ein Pflichtgefühl für Steuerehrlichkeit entwickelt haben.


Schöner kann man es kaum ausdrücken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ThP
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Zuckerberg):
Dann ist es aus heutiger Perspektive aber überaus bedauerlich, dass Sie nicht schon damals ein Pflichtgefühl für Steuerehrlichkeit entwickelt haben.


Schöner kann man es kaum ausdrücken.


Erst einmal ganz vielen Dank für die ausführliche Antwort und: Ja, ich gebe es zu - schöner hätte man es tatsächlich kaum formulieren können.

Es gibt Fehler, die sind "irgendwie menschlich" und werden irgendwann von jedem einmal gemacht. Sie sind später oft nicht wirklich zu revidieren. Dennoch wäre es ein zweiter Fehler, nicht zu ihnen zu stehen und für die Zukunft "geläutert" zu sein. Dies meine ich hier ganz generell und nicht auf mein früheres Schweigen bezogen. Allerdings: Wer würde in einer noch intakten Ehe wirklich seinen Mann und den KV anzeigen? Nein, das soll keine Rechtfertigung darstellen, eher ein gedanklicher Ansatz.

Trotzdem dürfte es verständlich sein, wenn jetzt die Überlegung im Raum steht, wie man ohne weitere Kollateralschäden und möglichst auch ohne Strafanzeigen oder dgl. das Beste aus der schwierigen Situation machen kann. Unabhängig von der Vorgeschichte wäre es ein legitimes Anliegen und so verstehe ich auch den oben zitierten Satz.

Ich stelle mir immer noch vor, den KV mit dem Wunsch einer eidesstattlichen Erklärung, niemals (und gerade auch derzeit nicht), "schwarz" gearbeitet zu haben. Ob und welche Nachweise ich ggf. habe oder auch nicht habe, wird er nicht abschätzen können. Daher kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand dieses Risiko eingeht.

Ist der Gedanke aus eurer/ Ihrer Sicht sinnvoll oder einfach nur naiv?

Nochmals vielen Dank für das konstruktive Feedback!

ThP

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