quote:und Urkundenfälschung und Kennzeichenmißbrauch. Allerdings dürfte das, in Anbetracht der anderen Straftaten, keine grosse Auswirkung haben.Die zu erwartende Strafe ist im Jugendstrafrecht nur sehr schwer zu kalkulieren, weil zu viel uns unbekannte Faktoren eine Rolle spielen. Von der Auferlegung einiger Sozialstunden über Wochenendarrest bis hin zum Jugendarrest ist alles möglich.Außerdem ist mit einer Führerscheinsperre zu rechnen. Dann wird es also nichts mit einem Führerschein der Klasse M oder A1 mit 16 Jahren. Bis Du 18 bist sollte die Sperre abgelaufen sein. Allerdings würde ich eine MPU vor Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht ausschließen.
Im Übrigen kommt wegen der geklauten Kennzeichen dann auch noch Diebstahl dazu.
quote:Dann ist es wohl nicht bei Worten geblieben, oder?Alles andere hat Mümmel ja bereits dankenswerterweise erklärt.
und hab mich gewehrt und hab dem dann das passende gesagt ja das verfahren ist auch noch offen
quote:Also das Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein
das 1 verfahren ist noch nicht geschlossen
quote:Damit wäre noch ein zweites Verfahren offen.Und dann kommt noch ein drittes Verfahren mit richtig Grundlage dazu. Und das mit 15. Herzlichen Glückwunsch!gruß azrael
und ich habe seid ich 14 bin nichts verbockt oder sonstiges ja einmal wollte mich einer mim messer abstchen ja und hab mich gewehrt und hab dem dann das passende gesagt ja das verfahren ist auch noch offen der typ hat mich net angezeigt aber die staatsanwaltschaft naja aber denke ma das wird geschlossen