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wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis

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wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis

habe schon zum 2 mal fahren ohne fahrerlaubnis begangen

habe den schlüssel geholt und bin gefahren mit geklautem kenzeichen also auch fahren ohne versicherungsschutz und fahrerflucht als ich das auto schrott gefahren habe es gibt keine verletzte zum glück
das war alles beim 2 mal

beim 1 mal habe ich mich gestellt und habe angehalten

welche strafe kommt auf mich zu ?????
ich bin 15
nicht vorbestraft

ich habe mich freiwillig gestellt und war sehr einsichtig



von andre2612 am 04.05.2009 18:29
Status: Stift (35 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 305 weitere Beiträge zum Thema "Fahren".


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>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
Gab es denn wegen dem 1. Mal schon eine Strafe gegen Dich? Und hast Du sonst schon irgendwas verbockt, seit Du 14 bist? Und wieviel Sachschaden ist bei dem Unfall entstanden?
Im Übrigen kommt wegen der geklauten Kennzeichen dann auch noch Diebstahl dazu. Das nur mal so am Rande...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 04.05.2009 22:13
Status: Unsterblich (1974 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 101 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
Ebenso wäre es möglich, dass das Gericht Dir "schädliche Neigungen" unterstellt, was ja in der Tat auch nicht wirklich weit her geholt wäre und Dich mit einer Jugendtrafe in den Knast schickt. Wäre meiner Ansicht nach durchaus sinnvoll.




von justice005 am 05.05.2009 10:20
Status: Tao (9460 Beiträge)
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>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
quote:
Im Übrigen kommt wegen der geklauten Kennzeichen dann auch noch Diebstahl dazu.
und Urkundenfälschung und Kennzeichenmißbrauch. Allerdings dürfte das, in Anbetracht der anderen Straftaten, keine grosse Auswirkung haben.

Die zu erwartende Strafe ist im Jugendstrafrecht nur sehr schwer zu kalkulieren, weil zu viel uns unbekannte Faktoren eine Rolle spielen. Von der Auferlegung einiger Sozialstunden über Wochenendarrest bis hin zum Jugendarrest ist alles möglich.

Außerdem ist mit einer Führerscheinsperre zu rechnen. Dann wird es also nichts mit einem Führerschein der Klasse M oder A1 mit 16 Jahren. Bis Du 18 bist sollte die Sperre abgelaufen sein. Allerdings würde ich eine MPU vor Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht ausschließen.


von Freudenfeuer am 05.05.2009 15:59
Status: Tao (6076 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 221 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
nein das 1 verfahren ist noch nicht geschlossen und ich habe seid ich 14 bin nichts verbockt oder sonstiges ja einmal wollte mich einer mim messer abstchen ja und hab mich gewehrt und hab dem dann das passende gesagt ja das verfahren ist auch noch offen der typ hat mich net angezeigt aber die staatsanwaltschaft naja aber denke ma das wird geschlossen

ja weiter zum thema
also kann ich mit 18 den Führerschein zum auto machen weil ich weiß nicht ganz genau was das hei0t a1 mpu usw
und was ist eigendlich wochenarrest
nein ich war echt einsichtig ich muss vlt zu meinem vater ziehen wegen der sache weil mich meine mutter hier nicht mehr haben will bzw mein stiefvater
und das ist für mich schon strafe genug


von andre2612 am 05.05.2009 17:13
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
Hi,

A1 ist eine Führerscheinklasse.
MPU: medizinisch-psychologische Untersuchung (auch als "Idiotentest" bekannt).
Es kann sein, daß Du vor Errteilung eines Führerscheins eine MPU machen mußt. Fällst Du durch, gibt es auch keinen Führerschein.
Wochenendarrest: Einsitzen in der Jugendarrestanstalt von Samstagmorgen bis Montagmorgen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 05.05.2009 18:32
Status: Tao (10826 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
quote:
und hab mich gewehrt und hab dem dann das passende gesagt ja das verfahren ist auch noch offen
Dann ist es wohl nicht bei Worten geblieben, oder?

Alles andere hat Mümmel ja bereits dankenswerterweise erklärt.


von Freudenfeuer am 05.05.2009 20:57
Status: Tao (6076 Beiträge)
Userwertung:  4,0  von 5 (von 221 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
Nur mal, damit ich es auch richtig verstehe:

quote:
das 1 verfahren ist noch nicht geschlossen

Also das Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein


quote:
und ich habe seid ich 14 bin nichts verbockt oder sonstiges ja einmal wollte mich einer mim messer abstchen ja und hab mich gewehrt und hab dem dann das passende gesagt ja das verfahren ist auch noch offen der typ hat mich net angezeigt aber die staatsanwaltschaft naja aber denke ma das wird geschlossen

Damit wäre noch ein zweites Verfahren offen.

Und dann kommt noch ein drittes Verfahren mit richtig Grundlage dazu.

Und das mit 15.

Herzlichen Glückwunsch!

gruß azrael


-- Editiert am 05.05.2009 22:18


von azrael am 05.05.2009 22:13
Status: Tao (5420 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 203 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
Zivilrechtliche Forderungen könnten auch noch auf Dich zukommen, wenn Du das auto zu Schrott gefahren hast, ging sicher auch etwas anderes zu Bruch. Das ist noch gar nicht angesprochen worden.



von Manu_1980 am 06.05.2009 18:07
Status: Senior (103 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
also das auto habe ich bezahlt 8600 euro
und es ist nichts weiter kaputt gegangen


kann man mpu wiederholen bzw was wird da gemacht beim sogenannten idiotentest


von andre2612 am 21.05.2009 00:31
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>wiederholtem mal fahren ohne fahrerlaubnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinisch-Psychologische_Untersuchung

oder

http://www.tuv.com/de/ablauf_1036.html

-- Editiert am 21.05.2009 01:35


von !!Streetworker!! am 21.05.2009 01:31
Status: Tao (17929 Beiträge)
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