wiederholte extreme Nachtruhestörung

19. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
laslo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 11x hilfreich)
wiederholte extreme Nachtruhestörung

Nehmen wir mal an ein Haus (A) steht an einer Ecke mit einer Grundstücksfläche von ca. 1000 qm.Stirnseite ist die einzige Straße, hinter dem Haus an den Seitenflanken befinden sich jeweils kl.Wege die ca.eine Trennung 10 m zum nächsten Objekt ausmachen.Dieses Objekt ist eine sogenannte "Lagerhalle" und eine Turnhalle, wo regelmäßig private Party´ stattfinden.
Eigentümer dieses Objektes ist ein Faschingsverein, e.V. der durch Einnahmen solche Party´s zulässt.Das Haus A umfasst 4 Mietparteien, die in der Regel alle 14 Tage von den privaten Party´s um den Schlaf gebracht werden.Es wurden in den vergangenen Jahren mehrere private Veranstaltungen bis morgens um 3.00 – 4.00 Uhr in voller Lautstärke durchgeführt.
Aufgrund der sehr extremen Lärmbelästigung - selbst bei größter Toleranz und geschlossenen Fenstern war in den Wohnungen eine Unterhaltung oder Fernsehen nicht möglich. Ebenso, was viel dringender ist,
die Nachtruhe – der Schlaf!
Hierzu ist zu bemerken, dass besonders exzessiv die Lärmbelästigung bei den letzten Veranstaltungen war.
Die Werte in den Spitzen bis 70 + dB wurden erreicht.
(auch weit nach 24:00 Uhr)

Es macht auch keinen Sinn uns jedesmal "zum Einladen" zu bewegen und an unser Verständnis zu appellieren.
Wir haben nichts dagegen das gefeiert wird, aber es sollten die Zeiten berücksichtigt werden und dies wird nicht. Selbst dann nicht, wenn man sich schon die Mühe macht, nachts rüber zugehen und den Veranstalter bittet, die Musik leiser zu machen.
Es wird einfach ignoriert.Polizei gerufen, aber die machen einfach weiter.....
So macht es den Anschein, das Ignoranz und Arroganz bei den Veranstaltern und Ihren Gästen in den vergangenen Jahren Einzug gehalten haben.

Grundsätzlich ist es im Bereich der Lagerhalle und der Turnhalle, ab 22.00 Uhr zu laut.

Die Lärmbelästigung liegt weit über 70 dB und wird direkt zum Haus in die Wohnungen reflektiert, so dass der Lärm unerträglich ist.Ringsherum gibt es auch Wohnhäuser, die aber nicht die Lautstärke abbekommen und die halten wohl auch den Mund.
Es ist nicht nur die extreme Lautstärke in der Halle ab dieser Uhrzeit, hinzukommen die extremen Lärmbelästigungen auf dem Gelände selbst.
( der Bereich vor den Objekten liegt 15 Meter teilweise nur 5 Meter vom Wohngrundstück entfernt)
und ist als Wohngebiet deklariert. LÄRMBELÄSTIGUNGEN IM AUßENBEREICH
durch
An- und Abfahren der Besucherautos (20-30 und mehr Pkws), das Zuschlagen von Autotüren
Das lautstarke Unterhalten mit vereinzelten Gesangseinlagen und Gelächter im Außenbereich, beim Ankommen und verlassen, bei Zigaretten rauchen bis hin zum Autohupen, Gegröle, Pfeifen etc.
Das urinieren an den Gartenzaun bis hin zur Verschmutzung durch "Flachmänner", Bierflaschen, Papiertaschentücher und der Gleichen.
Das nicht genehmigte Abbrennen von Feuerwerkskörper und Raketen, die dann direkt über dem Haus explodieren.
An Sonntagen werden dann im Laufe des Vormittages Aufräumarbeiten getätigt, was wiederum zur extremen Lautstärke führt.
Grundsätzlich wird der Flaschencontainer von einigen Bewohner auch Sonntags benutzt.
Für den ein oder anderen Gast, der diese (unzähligen) Veranstaltungen besucht ist es vielleicht einmal im Jahr, für uns als unmittelbare Anwohner sind es alle 2 Wochen.

Was können wir hier tun.Wir sind ein kleines Dorf und meine Vermieterin hat einfach Angst etwas zusagen.

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"Für fast alle Väter in Familiengerichtsverfahren löst sich die Illusion eines Rechtsstaates spätestens im Gerichtssaal des Familiengerichts auf.Wer in diesem Land wirklich ein Vater für sein Kind sein will, muß jeden Tag darum kämpfen.
"

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Hallo
wenn der Lärm nicht von Kindern kommt oder von Leuten, die meinen das wäre normales Wohnverhalten, dann hast Du sogar Chancen dagegen mit Hilfe der Behörden anzugehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung
beachte dort die weiteren Links

Grundsätzlich kann man sich ans Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde wenden > Ruhestörung = Ordnungswidrigkeit
Bei Gewerbelärm ans Gewerbeaufsichtsamt und/oder Landratsamt/Umweltschutzamt.

Dabei wäre auch die Frage, ob diese regelmäßigen Veranstaltungen überhaupt angemeldet und dort zulässig sind.

Wenn das genausowenig weiterführt wie die Polizeibesuche, bleibt leider nur zivilrechtliche Klage auf Unterlassung > BGB § 1004 BGB i.V.m. § 906 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
... entweder durch den Vermieter oder durch die Geplagten selbst

Der Mieter hat dazu noch ein Mietminderungsrecht gegenüber den Vermieter, auch wenn der Vermieter selbst nichts für den Lärm kann
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietminderung-wegen-laermbelaestigung/


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Polizei gerufen, aber die machen einfach weiter.....

Auch, wenn man die Polizei ein zweites, drittes oder viertes Mal hinschickt?
Normalerweise sind die Jungs und Mädels dann nicht zimperlich und nehmen gern mal ein paar Kabel der Musikanlage mit ...



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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
WRedAlertS
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

quote:
Eigentümer dieses Objektes ist ein Faschingsverein, e.V. der durch Einnahmen solche Party´s zulässt


quote:
Auch, wenn man die Polizei ein zweites, drittes oder viertes Mal hinschickt?
Normalerweise sind die Jungs und Mädels dann nicht zimperlich und nehmen gern mal ein paar Kabel der Musikanlage mit ...


Bringt aber nicht wenn die Cops mit auch zu dem Verein gehören. Dann geht's nur mit Anwalt und auf Unterlassung klagen...

Gruß
WRedAlertS

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Bringt aber nicht wenn die Cops mit auch zu dem Verein gehören. Dann geht's nur mit Anwalt und auf Unterlassung klagen...


Nö, dann beschwert man sich einfach regelmäßig beim Ordnungsamt.
So wie es sich liest, erwirtschaftet der Verein ja durch solche Veranstaltungen Einnahmen, bedeutet im Umkehrschluss, dass diese genehmigt sein müssen.
Und solche Genehmigungen können recht einfach wiederufen werden, wenn Auflagen nicht erfüllt werden.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
laslo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 11x hilfreich)

Der erste Erfolg ist da!
Erstmal vielen Dank für Eure Anregungen und Hinweise.
In einen kleinen Dorf ist so manches anders.Nun habe ich die A...Karte, aber dass ist für mich uninteressant.
Fakt ist das jeder sich an gesetzliche Regeln zu halten hat und auch ein Verein.
Ich habe ein Schreiben verfasst und es jeweils dem Vorstand und dem Bürgermeister zukommen lassen.Ihnen wissen lassen , das es bei uns so nicht mehr weiter geht.Seit November letzten Jahres bis Ostern, jedes Wochenende Party mit hohen Verkehrsaufkommen bis 3.00 / 4.00 Uhr , geht gar nicht.
Die Herren waren ein wenig verärgert über meine Wortwahl,die von Ignorranz und Arroganz gegen über uns beinhaltet , aber sehr sachlich war.
Es kam zu einem Gespräch, wo mir der Anstand der Herren zweifeln ließ, ob es denen überhaupt ernst ist.Erwartet hätte ich vorallem zuerst, bevor das Gespräch los ging, eine ehrliche und gut gemeinte Entschuldigung für all die Jahre, oder?Kommt der Hund zu Knochen oder muss der Knochen zum Hund??????
Liege ich da so falsch.Aber, man sollte nie etwas erwarten.Stattdessen folgte ein gewisse Verärgerung über meine Wortwahl.Aber dem widersprach ich heftig.Zumal die Polizei 3x in der Nacht anrücken muss und erst beim 3. Mal den Laden dicht macht,den Musiklaptop einzieht.Ist dass schon ein hohes Maß an Arroganz und Ignorranz.Oder, liege ich da so falsch.
Rausgekommen ist nicht gerade viel.Ich habe mein Schreiben nochmal wiederholt und habe die Herrschaften gegebeten sich in unsere Lage zu versetzen.In eimen reinen Wohngebiet, solche Party durchzuführen in diesen Umfang und all die Jahre, bedarf es da keine Genehmigungen?Diese Frage stellte ich.Ist die "Lagerhalle" dafür eigentlich ausgelegt oder wurde sie zweckentfremdet.Uns worde mitgeteilt, dies wäre alles Rechtens.
Nun habe ich erfahren, durch Dorfgetratsche, dass der Verein wohl eine einstweillige Verfügung bekommen hat und voerst keine Sitzungen, Partys durchführen darf.Man hat gemerkt, wenn einer den Anfang macht, sich offiziell zu Beschwerden, schiessen andere wie Pilze aus der Erde und befürworten dies auch, komisch.
Mich machte es stutzig und bekam auch dank dem ORdnungsamt einen sehr brenzlichen Hinweis.
Man hatte auf Grund meiner Beschwerde festgestellt, das für diese Objekte keine Nutzungsänderungen vorliegen.Und erst im weiteren Genehmigungsverfahren dies geprüft werde.Fazit, man wollte uns seitens der Betreiber im Glauben lassen, sie dürften die Halle zweckentfremden.Die haben uns all die Jahre an der Nase herumgeführt.Ohne mich.Nun sind die Behörden wach geworden.Obwohl ich dass Gefühl nicht los werde unter einander wird hier ganz schön gekungelt.
Nutzungsänderung, was passiert da eigentlich und ist es überhaupt unter diesen Voraussetzungen (nächtliche Ruhestörung/Hohes Verkehrsaufkommen etc.) stattzugeben.
Weiß jemand bescheid, ob dies in einem reinen Wohngebiet oder Mischgebiet genehmigt wird.Wie kann ich mehr erfahren ohne einen Anwalt großartig einzusetzen.
Bauaufsicht gibt da keine Auskunft über weitere Verfahren?
Wer hat diesbezüglich schon Erfahrung gemacht.


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"Für fast alle Väter in Familiengerichtsverfahren löst sich die Illusion eines Rechtsstaates spätestens im Gerichtssaal des Familiengerichts auf.Wer in diesem Land wirklich ein Vater für sein Kind sein will, muß jeden Tag darum kämpfen.
"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Nutzungsänderung, was passiert da eigentlich und ist es überhaupt unter diesen Voraussetzungen (nächtliche Ruhestörung/Hohes Verkehrsaufkommen etc.) stattzugeben.


Das kann niemand ahnen, die größste Hürde für den Verein und weitere Partys könnte hier aber der Brandschutz werden.

Für "Veranstaltungsorte" gelten andere Auflagen, als für eine Lagerhalle. ;)

Weiterhin viel Erfolg und eine erholsame Nachtruhe !

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-- Editiert spatenklopper am 09.05.2014 14:35

1x Hilfreiche Antwort

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