wie kann ich als Vermieter ein Mietkautionskonto eröffnen

9. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)
wie kann ich als Vermieter ein Mietkautionskonto eröffnen

Ich vermiete Wohnungen und muss ja die Mietkaution der Mieter getrennt von meinem Vermögen anlegen.

Wenn der Mieter die Kaution bereits auf mein Konto überwiesen hat, wie kann ich dann ein Mietkautionskonto eröffnen?
Habt ihr einen Link von einem Anbieter, der solche Konten anbietet, so dass ich als Vermieter das Konto alleine eröffnen kann, ohne das der Mieter dazu irgendwas tun muss.

Ich möchte dem Mieter die Kaution auch nicht zurück überweisen, damit er dann ein Kautionskonto eröffnet.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Gehen Sie zur Ihrer Bank, die regelt das dann.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass das so einfach geht. Ich glaube viele Banken weigern sich inzwischen ein Mietkautionskonto zu eröffnen.

Hat jemand noch genauere Tipps?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Ich glaube nicht, dass das so einfach geht. Ich glaube viele Banken weigern sich inzwischen ein Mietkautionskonto zu eröffnen.

Hat jemand noch genauere Tipps?


Also mit Ihrem Glauben werden SIe nicht weiterkommen, gehen Sie einfach hin und eröffnen ein Kautionskonto, oder ein Kautionssparbuch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Ich glaube nicht, dass das so einfach geht. Ich glaube viele Banken weigern sich inzwischen ein Mietkautionskonto zu eröffnen.

Hat jemand noch genauere Tipps?


Du verwechselst vermutlich Kautionskonto mit Bürgschaft.

Ein Kautionskonto ist ein ganz normales Sparkonto. Nur das hier Kontoinhaber der Mieter ist und der Vermieter eine Verpfändungserklärung bekommt.

Das macht jede Bank. Geh einfach zur Bank und nimm den Mietvertrag mit.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Wenn der Mieter die Kaution bereits auf mein Konto überwiesen hat, wie kann ich dann ein Mietkautionskonto eröffnen?

Man geht zu seiner Bank und sagt das man gerne ein Mietkautionskonto eröffnen möchte.
Und wenn die Bank das nicht möchte, denn geht man zur nächsten Bank (dann halt zu einer Sparkasse oder zur Volksbank).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von meier19):
Wenn der Mieter die Kaution bereits auf mein Konto überwiesen hat, wie kann ich dann ein Mietkautionskonto eröffnen?

Man geht zu seiner Bank und sagt das man gerne ein Mietkautionskonto eröffnen möchte.
Und wenn die Bank das nicht möchte, denn geht man zur nächsten Bank (dann halt zu einer Sparkasse oder zur Volksbank).


Das heißt, ich als Vermieter gehe mit dem Bargeld, dass mir der Mieter überwiesen hat und mit dem Mietvertrag zur Bank und will auf den Namen des Mieters ein Mietkautionskonto eröffnen. Ich wette das macht die Bank nicht. Ich kann doch nicht auf einen fremden Namen ein Konto eröffnen. Die Bank braucht doch zumindest irgendeinen Nachweis, dass der Mieter damit einverstanden ist, dass ich auf seinen Namen ein Konto eröffne.

Außerdem will die Bank bei der Kontoeröffnung doch den Personalausweis sehen. Welchen Ausweis soll ich denn da zeigen? Meinen oder den vom Mieter? Da das Konto ja nicht auf meinen Namen lautet, müsste ich ja den Ausweis des Mieters vorzeigen. Den habe ich natürlich nicht dabei.

-- Editiert von meier19 am 09.06.2017 22:11

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Warum auf den Namen des Mieters?

Eröffne es auf deinen Namen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von meier19):
Das heißt, ich als Vermieter gehe mit dem Bargeld,

Wie wäre es mit überweisen bzw. um-/abbuchen lassen?



Zitat (von meier19):
Ich wette das macht die Bank nicht. Ich kann doch nicht auf einen fremden Namen ein Konto eröffnen.

Das macht gar keine Bank, weil das gesetzlich nicht erlaubt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Möglichkeit 1) Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters, dieser muss dann aber mitwirken - Unterschrift.
Möglichkeit 2) Mietkautionskonto auf den eigenen Namen, Mieter muss nicht mitwirken. Die Eigenschaft Kautionskonto für wird von der Bank vermerkt.

So etwas ist Alltagsgeschäft.

Berry

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von meier19):
Ich wette das macht die Bank nicht. Ich kann doch nicht auf einen fremden Namen ein Konto eröffnen.
Das macht gar keine Bank, weil das gesetzlich nicht erlaubt ist.

Naja, so ähnlich läuft das aber schon, weil das nämlich sogar gesetzlich so vorgeschrieben ist (BGB § 551 " vom Vermögen des Vermieters getrennt") - das Sparbuch läuft zwar auf eigenen Namen aber quasi als "Anderkonto" - z.B. gekennzeicht als Fremdvermögen = Mietkaution.

Aber abgesehen davon, dass bei uns tatsächlich keine der ortsansässigen Bank noch ein solches Sparbuch anbietet ("wegen der hohen Ausfallquote" wird ja auch keine Kautionsbürgschaft mehr angeboten!) > vergiss das herkömmliche Sparbuch alleine schon wegen des eigenen Zeitaufwandes! Schon zur Anlage musst du ggf. 3-5 mal bei der Bank antraben, weil der Mieter ja in 3 Raten zahlen darf. Und auch bei der Auszahlung ist das für den Vermieter reichlich zeitaufwändig. Wenn ich nur an das letzte Drama denke - das war tatsächlich noch ein Sparbuch auf den Namen des Mieters (auch aus anderen Gründen: niemals mehr wieder!!!) bei dessen Bank und zudem sollte der Mieter noch eine vorgezogene Teilrückzahlung bekommen. So alles in allem war ich wohl an die 10 mal dafür auf der Bank, bis die das alles geregelt bekamen!
Auf so etwas lasse ich mich niemals wieder ein!!!

Da lobe ich mir das Handling bei der Hausbank München (von Haus und Grund empfohlen).
Die sparbuchlosen Mietkautionskonten sind bequem vom Schreibtisch aus zu verwalten - ebenso Ein- und Auszahlungen.
Man muss nichts nachtragen lassen - der Vermieter erhält automatisch die Jahresabrechnung (bei mehreren Objekten jeweils getrennt nach Objekt) - jeder Mieter erhält automatisch per Briefpost seine Jahres-Zinsabrechnung und seine Steuerbescheinigung.
Auch mit Auflösung/Auszahlung bzw. Teilauflösung/Teilauszahlung hat seit vielen Jahren alles völlig reibungsklos geklappt - ganz ohne persönlichen Besuch bei einer Bank.
Ich kann das nur weiterempfehlen - schau es dir einfach mal an - und entscheide dann selbst:
https://www.hausbank.de/immobilienwirtschaft/kautions-service.html
https://www.hausbank.de/immobilienwirtschaft/kautions-service/offen-ausgewiesenes-sonderkonto.html

Bei Erstkontakt bzw. zur erstmaligen Einrichtung ist es sinnvoll du dort anzurufen.
Bei Gesamteinlage unter 25.000 Euro hast du zwar nicht den Online-Service (das ist einfach nur ein Online-Verwaltungsprogramm) - dennoch funktioniert alles wie beschrieben vom Schreibtisch aus.

Vielleicht noch eine Anmerkung:
Zur endgültigen Kautionskonto-Auflösung ist immer das Original-Dokument einzusenden, das du nach Kautionseinzahlung erhalten hast. Da ich der Deutschen Post hier nicht genug vertraue, schicke ich dieses Dokument sicherheitshalber immer per SB-Einschreiben (2,10 Euro). Das sind quasi die einzigen Auslagen, die dir dabei entstehen. Nur eine einzige Fahrt zu Bank kostet mehr Sprit ... abgesehen von der ganzen Zeit.




Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Alles was die Vermieterseele braucht.
(inkl. der Anbindung an die Schufa, um Interessenten selbst abfragen zu können)
https://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/vermieterpaket.html

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Alles was die Vermieterseele braucht.
(inkl. der Anbindung an die Schufa, um Interessenten selbst abfragen zu können)
https://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/vermieterpaket.html


Kann ich da kostenlos über alle Personen eine Schufa-Auskunft bekommen?

besten Dank für die vielen Informationen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Kosten pro abfrage liegen bei knapp 8 €.

Du musst nur in die Selbstauskunft eine Einwilligungserklaerung einbauen, damit der Interessent, dir das erlaubt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(228 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Die Kosten pro abfrage liegen bei knapp 8 €.

Du musst nur in die Selbstauskunft eine Einwilligungserklaerung einbauen, damit der Interessent, dir das erlaubt.


Die Möglichkeit einer komplett kostenlosen Abfrage gibt es nirgends, oder?
Und ohne Einwilligungserklärung des Mieters ist es sowieso nicht möglich, zu erfahren, was in seiner Schufa steht, oder?

danke.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

So ist es. Die Auskünfte sind kostenpflichtig und ohne Einwilligung dürfen sie nicht eingeholt werden

0x Hilfreiche Antwort

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